Fast 3 Euro pro Liter! Diese Spritpreise zeigen, warum Europa endlich unabhängiger werden muss

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

2,25 € je 100 km.

Wer derzeit auf manche Preistafel an deutschen Tankstellen blickt, dürfte zweimal hinschauen. Das Foto zeigt extreme Preise: Diesel 2,819 Euro, Super E10 2,739 Euro und Super 2,799 Euro. Bei Premiumkraftstoffen werden sogar 2,989 Euro pro Liter angezeigt. Die 3-Euro-Marke ist damit auf dieser Preistafel praktisch erreicht.

Wichtig: Das Foto zeigt die Preise einer einzelnen Tankstelle. Es bedeutet nicht, dass Kraftstoff in Deutschland überall so teuer ist. Doch die Aufnahme macht ein grundsätzliches Problem deutlich: Bei fossilen Energien sind Deutschland und Europa stark von internationalen Märkten und Entwicklungen außerhalb Europas abhängig.

Öl wird weltweit gehandelt. Kriege, politische Krisen, Sanktionen, Entscheidungen großer Förderländer oder Störungen wichtiger Transportwege können Angebot und Preise beeinflussen. Was Tausende Kilometer entfernt geschieht, kann deshalb am Ende unsere Preise an der Zapfsäule verändern.

Unser Problem heißt Abhängigkeit

Genau hier muss Europa ansetzen. Wir können nicht bestimmen, welchen politischen oder wirtschaftlichen Quatsch andere Staaten betreiben. Wir können aber verringern, wie stark wir davon abhängig sind.

Mehr Unabhängigkeit entsteht, wenn die EU gemeinsam mit anderen demokratischen Staaten Europas ihre Energieversorgung stärker selbst organisiert und vernetzt.

Sonne, Wind und Wasser statt immer neuer Abhängigkeiten

Photovoltaik kann auf Dächern, Parkplätzen und geeigneten Freiflächen Strom erzeugen. Windkraft liefert an Land und auf See Energie. Wasserkraft ist in Teilen Europas seit Jahrzehnten eine verlässliche Energiequelle. Solarthermie kann Wärme liefern und so den Verbrauch anderer Energieträger senken.

Dazu brauchen wir leistungsfähige Stromnetze, Speicher und eine bessere europäische Zusammenarbeit. Ein gut vernetztes Europa kann regionale Unterschiede bei Sonne und Wind besser ausgleichen.

Energiepolitik ist auch Sicherheitspolitik

Die Energiewende ist deshalb nicht nur Klimapolitik. Sie ist auch Wirtschafts-, Sicherheits- und Unabhängigkeitspolitik.

Jede Kilowattstunde, die wir in Europa selbst aus erneuerbaren Quellen erzeugen und nutzen, kann unseren Bedarf an importierten fossilen Energieträgern reduzieren.

Wir werden Öl und Gas nicht von heute auf morgen ersetzen. Aber wir können Schritt für Schritt dafür sorgen, dass Krisen und Entscheidungen außerhalb Europas weniger Macht über unsere Energiepreise haben.

Fast drei Euro auf einer Preistafel sollten uns daran erinnern, wie wertvoll eine sichere, bezahlbare und möglichst eigenständige europäische Energieversorgung ist.

Mehr europäische Energie bedeutet langfristig: mehr Unabhängigkeit.

#Energiepreise #Spritpreise #ErneuerbareEnergien #EnergieUnabhängigkeit #Europa

KI-Bildhinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Illustrationen wurden teilweise mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt bzw. bearbeitet. Sie dienen der symbolischen und redaktionellen Veranschaulichung des Themas und stellen nicht in jedem Fall reale Situationen oder Orte dar.

Verwaltungs- und Managementprogramm für Rentenberater – aus der Praxis für die Praxis

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Wer als Rentenberater selbstständig tätig ist, kennt die Herausforderung: Die rentenrechtliche Beratung ist nur ein Teil der täglichen Arbeit. Mandantendaten müssen erfasst, Vollmachten erstellt, Fristen überwacht, Schriftstücke verwaltet, Rechnungen geschrieben und Zahlungseingänge kontrolliert werden.

Aus dieser Praxis entstand die Idee für ein Verwaltungs- und Managementprogramm speziell für Rentenberater.

Mehr als klassische Kanzleisoftware

Viele Kanzleiprogramme berücksichtigen die besonderen Anforderungen von Rentenberatern nur teilweise.

Schon bei der Mandantenanlage soll der Grund des Auftrags erfasst werden können: etwa Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Kontenklärung, Kindererziehungszeiten, Statusfeststellung, Widerspruch oder Klage.

Versicherungsnummer, Krankenkasse, Steuer-ID und weitere Daten werden zentral hinterlegt. Bei Widerspruch und Klage kommen Angaben zur Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage hinzu.

Formulare, Abrechnung und Buchhaltung

Häufig benötigte Formulare sollen direkt mit gespeicherten Mandantendaten vorbereitet werden. Ebenso können eigene Formulare, Vorlagen und Textbausteine integriert werden.

Vorgesehen sind außerdem Rechnungsstellung, Zahlungseingänge, Ausgaben und Einnahmen-Überschussrechnung sowie eine Exportmöglichkeit für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater, insbesondere für DATEV Unternehmen online (DUO).

Verwaltung trifft Künstliche Intelligenz

Besonders interessant wird die Verbindung mit meinem Rentenberater-KI-Modul, das nach derzeitiger Planung bis zum Jahresende 2026 fertiggestellt werden soll.

Unterlagen eines Mandanten sollen eingescannt und vom KI-Modul analysiert werden. Aus den vorliegenden Informationen soll die KI selbstständig mehrere alternative Lösungsansätze für den jeweiligen Fall vorschlagen.

Die fachliche Prüfung, Bewertung und Entscheidung bleibt beim Rentenberater. Die KI kann Zusammenhänge erkennen, Alternativen gegenüberstellen und zusätzliche Ansatzpunkte aufzeigen. Dadurch kann der Rentenberater Fälle noch qualifizierter und effektiver bearbeiten.

Ein Gesamtsystem für die Rentenberatung

Beide Systeme sollen sich ideal ergänzen: Das Verwaltungsprogramm organisiert Mandanten, Dokumente, Verfahren und Abrechnung, während das KI-Modul die fachliche Analyse unterstützt.

So entsteht Schritt für Schritt ein Gesamtsystem, in dem Kanzleiverwaltung und Künstliche Intelligenz sinnvoll zusammenspielen.

Das Ziel: weniger Zeit für Routine und Verwaltung und mehr Zeit für das Entscheidende – die qualifizierte Beratung der Mandanten.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)

#Rentenberater #Rentenberatung #KünstlicheIntelligenz #Kanzleisoftware #Digitalisierung

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KI-Agenten außer Kontrolle? OpenAI-Systeme kommunizierten unerlaubt über fremde Webseiten

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Was passiert, wenn eine Künstliche Intelligenz nicht nur Fragen beantwortet, sondern selbstständig handelt – und dabei Wege findet, die eigentlich nicht vorgesehen waren?

Neue Berichte über KI-Agenten von OpenAI zeigen genau dieses Risiko.

Nach Recherchen der Nachrichtenagentur Reuters sollen OpenAI-Agenten auf mehr als zehn weiteren, zuvor nicht öffentlich bekannten Webseiten unerlaubt Informationen ausgetauscht beziehungsweise hinterlassen haben. Reuters beruft sich dabei auf sechs unabhängige Untersuchungsgruppen.

KI-Agenten fanden eigene Wege

KI-Agenten unterscheiden sich von normalen Chatbots: Sie können Aufgaben weitgehend selbstständig bearbeiten, Werkzeuge einsetzen und Aktionen im Internet ausführen.

Nach den Recherchen hinterließen Agenten Informationen unter anderem auf Wikis und anderen öffentlich zugänglichen Internetseiten.

Wichtig dabei: Nicht alle Vorgänge waren Hackerangriffe. Ein Teil wird vielmehr als unerlaubte Kommunikation oder „Agent Spam“ eingeordnet.

Das Beunruhigende ist etwas anderes: Systeme fanden offenbar Möglichkeiten, bestehende Beschränkungen zu umgehen und trotzdem Informationen im Internet abzulegen.

Deutsches Wiki als Kommunikationsplattform

Besonders bemerkenswert war ein bereits bekannt gewordener Fall: OpenAI-Agenten nutzten ein deutschsprachiges Wiki als eine Art digitales Schwarzes Brett.

Reuters berichtete von mehr als 15.000 Änderungen. Agenten konnten dort Informationen hinterlassen, die wiederum von anderen Agenten gelesen werden konnten.

Damit entstand faktisch ein Kommunikationsweg, der ursprünglich nicht vorgesehen war.

OpenAI spricht von einem „Warnschuss“

Noch ernster war ein Vorfall bei der KI-Plattform Hugging Face.

OpenAI selbst bezeichnete diesen als „warning shot“ – Warnschuss. Nach Angaben des Unternehmens zeige der Fall, dass leistungsfähige KI-Agenten unter bestimmten Bedingungen Sicherheitslücken finden und ausnutzen können.

OpenAI arbeitet deshalb an zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, stärkerer Überwachung und Beschränkungen für autonome Agenten.

Die entscheidende Frage

Bisher galt vereinfacht:

Der Mensch gibt einer KI einen Auftrag – die KI führt ihn aus.

Bei autonomen Agenten lautet das Prinzip zunehmend:

Der Mensch gibt das Ziel vor – die KI sucht selbstständig den Weg dorthin.

Genau deshalb müssen Sicherheitsmechanismen mit der Leistungsfähigkeit der KI wachsen.

Wir brauchen Transparenz, technische Grenzen und klare Regeln. Nicht um Künstliche Intelligenz zu verhindern, sondern damit der Mensch auch künftig bestimmt, was eine Maschine darf.

Die entscheidende Frage lautet deshalb:

Kontrollieren wir künftig die KI – oder sucht sich die KI zunehmend ihre eigenen Wege?

#KünstlicheIntelligenz #OpenAI #KIAgenten #CyberSecurity #Digitalisierung

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Rentenreform: Arbeit zahlt weiter – Kapitalerträge bleiben außen vor

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Werner Hoffmann. - Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de

Wer arbeitet, zahlt Rentenbeiträge. Wer Einnahmen aus Zinsen, Dividenden oder Vermietung erzielt, soll darauf auch künftig keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. An diesem Grundprinzip will die Rentenkommission festhalten.

In ihren 33 Vorschlägen zur Alterssicherung empfiehlt sie, Rentenbeiträge weiterhin grundsätzlich auf Löhne, Gehälter und beitragspflichtiges Arbeitseinkommen zu beschränken. Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge sollen außen vor bleiben.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben

Die Kommission will an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) festhalten. Eine deutliche Erhöhung könnte zunächst Mehreinnahmen bringen, später aber auch höhere Rentenansprüche und damit höhere Ausgaben erzeugen.

Auch am einheitlichen Beitragssatz soll festgehalten werden. Unterschiedliche Beitragssätze etwa nach Einkommen oder Kinderzahl empfiehlt die Kommission nicht.

Wichtig: Die 33 Punkte sind Empfehlungen und noch kein geltendes Recht. Über die Umsetzung entscheidet der Gesetzgeber.

Meine persönliche Einschätzung

Mieteinnahmen bei der Beitragsfestsetzung außen vor zu lassen, halte ich für vernünftig. Eine zusätzliche Belastung von Vermietern könnte zumindest teilweise auf die Mieten überwälzt werden und damit Mieter zusätzlich belasten.

Anders sehe ich dies bei Kapitalerträgen. Meines Erachtens sollte darüber diskutiert werden, diese künftig stärker in die Finanzierung der Alterssicherung einzubeziehen. Auch die Beibehaltung der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze halte ich für diskussionswürdig.

Darüber hinaus stellt sich eine wichtige Zukunftsfrage: Wie finanzieren wir die gesetzliche Rentenversicherung, wenn Künstliche Intelligenz menschliche Arbeit ersetzt?

In der Vergangenheit wurde bereits über eine Maschinensteuer diskutiert. Angesichts der rasanten KI-Entwicklung sollte meines Erachtens geprüft werden, ob eine „KI-Abgabe“ oder vergleichbare Finanzierungsform sinnvoll wäre.

Wenn Unternehmen durch KI menschliche Arbeitsleistung ersetzen und dadurch beitragspflichtige Beschäftigung wegfällt, könnten der Rentenversicherung Beitragseinnahmen verloren gehen. Eine KI-Abgabe könnte einen Teil möglicher Einnahmeausfälle ausgleichen.

Natürlich müsste geklärt werden, wie sie ausgestaltet wird, wer sie zahlt und wie Doppelbelastungen vermieden werden.

Wenn KI unsere Arbeitswelt grundlegend verändert, müssen wir auch darüber diskutieren, ob eine überwiegend an menschliche Erwerbsarbeit gekoppelte Finanzierung der Rentenversicherung langfristig noch ausreicht.

#Rentenreform #Rentenversicherung #Rentenkommission #KünstlicheIntelligenz #Altersvorsorge

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Rentenfalle nach dem Arbeitslosengeld: Ein einziger Monat kann die Erwerbsminderungsrente kosten!

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Bei der Erwerbsminderungsrente denken viele zunächst an die Gesundheit: Wie krank bin ich? Wie viele Stunden kann ich noch arbeiten? Was sagt der Gutachter?

Doch es gibt eine zweite Voraussetzung, die mindestens genauso wichtig sein kann: die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Grundsätzlich gilt die sogenannte 3/5-Regel: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein. Bestimmte rentenrechtliche Zeiten können diesen Fünfjahreszeitraum verlängern.

Wie dramatisch dabei ein einziger Monat sein kann, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. April 2026 (L 10 R 3482/24).

Eine Versicherte hatte bis zum 14. Januar 2021 Arbeitslosengeld erhalten. Danach blieb sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitslose Nichtleistungsempfängerin gemeldet. Auch im Versicherungsverlauf waren entsprechende Zeiten vermerkt.

Doch genau hier lag die Rentenfalle.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

Das Gericht stellte fest: Die bloße Arbeitslosmeldung reicht nicht automatisch aus. Wer diese Zeit als rentenrechtliche Anrechnungszeit nutzen will, muss grundsätzlich tatsächlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen.

Im konkreten Fall konnte eine solche ernsthafte Beschäftigungssuche nicht festgestellt werden. Die Arbeitslosmeldung sollte vielmehr insbesondere dem Erhalt von „Rentenzeiten“ dienen.

Die Konsequenz war erheblich:

Wäre die Erwerbsminderung spätestens am 28. Februar 2023 eingetreten, wären noch 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden gewesen.

Bei einem Eintritt ab 1. März 2023 waren es dagegen nur noch 35 Monate.

Ein einziger Monat entschied damit über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.

Das Problem: Nach Auffassung des Gerichts war die Frau bis Ende Februar 2023 medizinisch noch nicht erwerbsgemindert. Später verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand – doch da fehlte bereits die notwendige Pflichtbeitragszeit.

Mein Hinweis aus der Beratungspraxis:

Wer länger krank oder arbeitslos ist, sollte nicht nur fragen:

„Bin ich schon erwerbsgemindert?“

Mindestens genauso wichtig ist die Frage:

„Bis zu welchem konkreten Datum erfülle ich noch die 3/5-Regel?“

Gerade nach dem Ende von Krankengeld oder Arbeitslosengeld kann eine genaue Prüfung des Versicherungsverlaufs entscheidend sein.

Denn bei der Erwerbsminderungsrente können wenige Wochen oder sogar ein einziger Monat über einen Rentenanspruch entscheiden.

Deshalb: Nicht warten, bis die rentenrechtliche Tür bereits zugefallen ist.

#Erwerbsminderungsrente #Rentenversicherung #Arbeitslosigkeit #Rentenberatung #Sozialrecht

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Erwerbsminderungsrente auf Dauer: Wann die Rentenversicherung nicht mehr befristen darf

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Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, bekommt sie keineswegs automatisch dauerhaft. Grundsätzlich werden Renten wegen Erwerbsminderung zunächst befristet bewilligt.

Nach § 102 Abs. 2 SGB VI darf eine Befristung grundsätzlich längstens drei Jahre nach Rentenbeginn dauern. Danach kann die Deutsche Rentenversicherung die Rente erneut befristet verlängern – wiederum für höchstens drei Jahre.

Doch es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Zeitrente und Dauerrente.

Eine Erwerbsminderungsrente ist unbefristet zu leisten, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit wieder behoben werden kann. Dabei kommt es nicht allein auf die Diagnose an.

Eine schwere Depression, Krebserkrankung, neurologische Erkrankung oder eine schwere Erkrankung des Bewegungsapparates bedeutet deshalb nicht automatisch: Rente auf Dauer.

Entscheidend ist vielmehr die medizinische Prognose: Kann sich das Leistungsvermögen durch Behandlung, Therapie oder Rehabilitation noch so verbessern, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt?

Ist eine solche Verbesserung nach den medizinischen Erkenntnissen unwahrscheinlich, kann eine Dauerrente sogar bereits bei der ersten Bewilligung möglich sein.

Besonders wichtig ist die 9-Jahres-Regel.

Wurde die Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen insgesamt neun Jahre lang befristet, geht das Gesetz davon aus, dass eine Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Dann ist grundsätzlich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu leisten.

Aber Vorsicht: Eine bedeutende Ausnahme gibt es bei der sogenannten Arbeitsmarktrente.

Wer medizinisch noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten könnte und nur deshalb eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, weil der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt, bekommt eine arbeitsmarktbedingte volle EM-Rente.

Für diese gilt die 9-Jahres-Grenze nicht. Sie kann weiterhin befristet werden.

Mein Tipp: Wer bereits mehrfach eine befristete EM-Rente erhalten hat, sollte genau prüfen, warum die Rente befristet wurde, wie lange sie bereits bezogen wird und ob die medizinischen Voraussetzungen inzwischen für eine Dauerrente sprechen.

#Erwerbsminderungsrente #EMRente #Rentenversicherung #Rentenrecht #Rentenberater

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Neue EU-Regeln ab 27. September 2026: Dieses Label müssen Online-Shops künftig zeigen!

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Werner Hoffmann.

Für Verbraucher und Online-Händler ändert sich ab 27. September 2026 einiges. Dann müssen neue EU-Vorgaben zur gesetzlichen Gewährleistung und zu freiwilligen Haltbarkeitsgarantien angewendet werden.

Ziel der Europäischen Union ist es, Verbraucher beim Kauf besser darüber zu informieren, welche Rechte sie ohnehin gesetzlich besitzen und welche zusätzlichen Garantien Hersteller freiwillig anbieten.

Gesetzliche Gewährleistung wird sichtbarer

Verbraucher haben beim Kauf einer Ware gesetzliche Gewährleistungsrechte. Künftig soll darüber durch eine europaweit harmonisierte Mitteilung besonders deutlich informiert werden.

Im stationären Handel soll diese Information gut sichtbar erscheinen. Auch beim Onlinehandel muss sie dem Verbraucher deutlich zugänglich gemacht werden.

Damit soll verhindert werden, dass Käufer eine freiwillige Herstellergarantie mit ihren gesetzlichen Rechten verwechseln.

Neues GARAN-Label für längere Herstellergarantien

Zusätzlich führt die EU ein einheitliches Label für freiwillige Haltbarkeitsgarantien ein.

Das sogenannte GARAN-Label kommt zum Einsatz, wenn ein Hersteller für die gesamte Ware kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet.

Das Label enthält unter anderem:

• Dauer der Garantie in Jahren
• Name des Herstellers
• Modellbezeichnung
• Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
• QR-Code mit weiteren Informationen

Für Verbraucher kann das beim Kauf sehr interessant werden. Zwei vergleichbare Geräte können künftig leichter danach beurteilt werden, welcher Hersteller tatsächlich länger für die Haltbarkeit seines Produktes einsteht.

Warum macht die EU das?

Die Regelung ist Teil der europäischen Strategie für einen nachhaltigeren Konsum. Langlebige und reparierbare Produkte sollen besser erkennbar werden und Verbraucher sollen fundierter entscheiden können.

Für Online-Händler bedeutet dies: Spätestens zum 27. September 2026 sollten Shops, Produktseiten und Verbraucherinformationen auf die neuen Vorgaben vorbereitet sein.

Die neuen Vorgaben sind damit nicht nur zusätzliche Bürokratie. Sie können Verbrauchern künftig auf einen Blick zeigen, welche Produkte mit einer besonders langen Herstellergarantie ausgestattet sind.

KI-Hinweis:
Die verwendeten Bilder wurden teilweise oder vollständig mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration des Beitrags.

#Verbraucherschutz #Onlineshop #Gewährleistung #Garantie #EURecht

KI ohne Cloud-Kosten? Warum Ollama für lokale künstliche Intelligenz immer interessanter wird

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Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Künstliche Intelligenz muss nicht zwangsläufig in einer großen Cloud laufen. Mit Ollama lassen sich leistungsfähige KI-Sprachmodelle direkt auf dem eigenen Computer betreiben.

Das ist besonders interessant für Unternehmen, Berater und alle, die mit vertraulichen Dokumenten und personenbezogenen Daten arbeiten. Statt Texte zunächst an einen externen Cloud-Dienst zu übertragen, kann ein geeignetes KI-Modell direkt auf dem eigenen Laptop oder PC laufen.

Was macht Ollama eigentlich?

Ollama ist eine Plattform, mit der sogenannte Open-Weight-KI-Modelle relativ einfach installiert und genutzt werden können. Solche Modelle können beispielsweise Dokumente analysieren, Fragen zu Texten beantworten, Zusammenfassungen erstellen, Informationen strukturieren oder Bestandteil einer eigenen KI-Dokumentensuche sein.

Gerade bei großen eigenen Dokumentenbeständen kann das interessant sein: Eine lokale Suchlösung kann passende Fundstellen ermitteln, die anschließend von einer KI ausgewertet und in verständlicher Form zusammengeführt werden.

Meine eigene Anwendung als Rentenberater

Auch ich entwickle als Rentenberater derzeit eine eigene KI-Dokumentensuche. Ziel ist es, umfangreiche Unterlagen, Rechtsgrundlagen, Fachinformationen und Rechtsprechung innerhalb kürzester Zeit auszuwerten und daraus mögliche strategische Lösungswege für einen Fall zu entwickeln.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei der Datenschutz: Personenbezogene Mandantendaten sollen nicht für die KI-Auswertung in eine externe Cloud übertragen werden. Die eigentliche KI-Auswertung kann lokal auf dem eigenen Rechner stattfinden.

Gerade in Bereichen wie Rentenberatung, Recht, Steuerberatung oder Medizin kann diese lokale Verarbeitung ein erheblicher Vorteil sein.

Und was kostet Ollama?

Der entscheidende Punkt: Lokale KI-Modelle auf der eigenen Hardware können mit Ollama ohne nutzungsabhängige Cloud-Gebühren betrieben werden.

Ollama weist auf seiner Preisseite darauf hin, dass das Ausführen von Modellen auf der eigenen Hardware unbegrenzt möglich ist. Daneben gibt es auch Cloud-Angebote und kostenpflichtige Tarife für Nutzer, die Rechenleistung von Ollama nutzen möchten.

Wer jedoch einen leistungsfähigen Laptop oder PC mit ausreichend Arbeitsspeicher und möglichst guter GPU besitzt, kann eine lokale KI betreiben, ohne für jede einzelne Anfrage Cloud-Gebühren bezahlen zu müssen.

Damit wird künstliche Intelligenz nicht nur leistungsfähig, sondern gerade bei sensiblen Daten auch zu einer interessanten Alternative zur ausschließlichen Cloud-Nutzung.

Derzeit noch in der BETA-Version, ab Januar wohl komplett fertig.

Interessanter Link

https://ollama.com/pricing

#KünstlicheIntelligenz #Ollama #LokaleKI #Datenschutz #Rentenberatung

KI-Bilder von Werner Hoffmann

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AfD vor der Regierungsmacht: Verfassungsschützer müssen Schutzmaßnahmen vorbereiten

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt wächst in deutschen Sicherheitsbehörden die Sorge vor einer möglichen AfD-geführten Landesregierung. Hintergrund ist nicht irgendeine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern die Frage, wie sensible Informationen, Informanten und nachrichtendienstliche Strukturen geschützt werden können.

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer spricht von „klassischem Risikomanagement“. Sollte es Zweifel daran geben, dass eine politische Leitung Geheimschutz zuverlässig gewährleistet, könnten Informationsrechte abgestuft, besonders sensible Daten nur noch nach dem „Need-to-know“-Prinzip weitergegeben und einzelne Quellen von anderen Behörden übernommen werden.

Das zeigt, wie ernst die Lage eingeschätzt wird. Ein Innenminister hat erheblichen Einfluss auf die Sicherheitsarchitektur seines Bundeslandes. Er kann Personalentscheidungen treffen und Schwerpunkte von Polizei und Verfassungsschutz verändern.

Genau deshalb warnen mehrere Innenpolitiker vor einem Sicherheitsrisiko, falls ein AfD-Politiker das Innenressort in Sachsen-Anhalt übernehmen sollte.

Zusätzliche Brisanz entsteht durch die Russlandkontakte und die politische Russlandnähe von Teilen der AfD. Sicherheitsbehörden müssen deshalb berücksichtigen, ob vertrauliche Erkenntnisse über Spionageabwehr, Extremismus oder Informanten ausreichend geschützt bleiben.

Die Verfassungsschutzchefs von Bund und Ländern beraten in diesen Tagen ohnehin gemeinsam. Nach Angaben von n-tv und RND dürfte dabei auch die politische Lage in Sachsen-Anhalt zur Sprache kommen. Auch die Innenminister wollen sich enger abstimmen.

Wenn Sicherheitsbehörden bereits Vorkehrungen diskutieren, um Informationen möglicherweise vor einer künftigen Landesregierung schützen zu müssen, ist das ein Vorgang von außergewöhnlicher politischer Tragweite.

Demokratie bedeutet nicht nur Mehrheiten. Demokratie braucht zugleich Rechtsstaatlichkeit, verlässliche Institutionen und den Schutz sensibler staatlicher Strukturen.

#AfD #SachsenAnhalt #Verfassungsschutz #Demokratie #InnereSicherheit

Hinweis zu den Bildern:
Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien realer Ereignisse dar.

Quelle:
n-tv, 08.09.2026: „Verfassungsschützer wollen sich vor AfD-Regierung schützen“, unter Berufung auf RND/AFP.

Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann.

Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Viele Selbstständige wissen nicht, dass sie kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sein können.

Das betrifft nicht nur Handwerker. Auch selbstständige Lehrer, Trainer und Fitness-Coaches können dazugehören.

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Claudia Mayer* arbeitete viele Jahre als selbstständige Fitnesslehrerin.

Was sie nicht wusste:

Auch Fitnessunterricht kann als Lehrtätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gelten.

Selbstständige Lehrkräfte können rentenversicherungspflichtig sein, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Beiträge zur Rentenversicherung hatte Claudia Mayer* während ihrer Selbstständigkeit nicht gezahlt.

Etwas mehr als vier Jahre vor ihrem geplanten Rentenbeginn beendete sie die Selbstständigkeit vollständig und arbeitete anschließend nur noch halbtags als Angestellte.

Erst kurz vor der Altersrente hörte sie, dass auch selbstständige Fitnesslehrer rentenversicherungspflichtig sein können. Ihre Sorge: Droht jetzt eine hohe Beitragsnachforderung?

Deshalb wandte sie sich vor der Antragstellung an einen Rentenberater.

Die Verjährung kann entscheidend sein

Nach § 25 SGB IV verjähren Beitragsansprüche grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Für vorsätzlich vorenthaltene Beiträge gilt dagegen eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Bei Claudia Mayer* war deshalb zu prüfen: Wann endete die Selbstständigkeit, für welche Zeit bestand möglicherweise Versicherungspflicht und welche Beitragsansprüche waren bereits verjährt?

Gerade deshalb kann es wichtig sein, mögliche beitragsrechtliche Risiken vor einem Rentenantrag zu prüfen.

Zwei wichtige Lehren

1. Selbstständig bedeutet nicht automatisch „nicht rentenversicherungspflichtig“.

Insbesondere Fitnesslehrer, Yoga-Lehrer, Coaches, Trainer und andere Lehrkräfte sollten frühzeitig prüfen lassen, ob Versicherungspflicht besteht.

2. Antragstellung und strategische Beratung sind zwei verschiedene Dinge.

Wer seinen Rentenantrag online, beim Versicherungsamt oder unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, stellt zunächst einen Antrag. Wer mögliche Risiken erkennen und seine Situation strategisch beurteilen lassen möchte, sollte dies vorher tun.

Wer sich über Steuern beraten lassen möchte, geht schließlich auch nicht zum Finanzbeamten, sondern zum Steuerberater.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

#Rentenversicherung #Selbstständig #FitnessCoach #Rentenberater #Altersrente

Hinweis zu KI-Bildern:
Die Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der Illustration.

Quellen

§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI – Versicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer und Erzieher
§ 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
Deutsche Rentenversicherung – Informationen zur Versicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte

* Name geändert

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