Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Wer im Jahr 2026 seinen Ehepartner verliert, sollte eine wichtige Regel bei der großen Witwen- oder Witwerrente kennen. Denn die maßgebliche Altersgrenze steigt weiter.
Bei einem Todesfall im Jahr 2026 wird die große Witwen- oder Witwerrente allein aufgrund des Lebensalters grundsätzlich erst ab 46 Jahren und 6 Monaten gezahlt.
Der Hintergrund: Die frühere Altersgrenze von 45 Jahren wird seit 2012 schrittweise angehoben. Entscheidend ist dabei nicht das Jahr, in dem der Rentenantrag gestellt wird, sondern grundsätzlich das Todesjahr des versicherten Ehepartners.
Die Altersgrenzen lauten:
2024: 46 Jahre und 2 Monate 2025: 46 Jahre und 4 Monate 2026: 46 Jahre und 6 Monate 2027: 46 Jahre und 8 Monate 2028: 46 Jahre und 10 Monate ab 2029: 47 Jahre
Doch wichtig: Das Mindestalter ist nicht die einzige Voraussetzung, über die eine große Witwen- oder Witwerrente entstehen kann.
Nach § 46 SGB VI kann die große Hinterbliebenenrente auch gezahlt werden, wenn der überlebende Ehepartner erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des verstorbenen Ehepartners erzieht, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei einem behinderten Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann, können besondere Regelungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus greifen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und wurde die Altersgrenze noch nicht erreicht, kommt grundsätzlich zunächst die kleine Witwen- oder Witwerrente in Betracht.
Nach dem neuen Hinterbliebenenrecht wird diese grundsätzlich höchstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats gezahlt.
Auch bei der Höhe gibt es einen deutlichen Unterschied:
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der maßgebenden Rente des verstorbenen Ehepartners.
Unter bestimmten Voraussetzungen des alten Hinterbliebenenrechts können weiterhin 60 Prozent gezahlt werden.
Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent.
Zusätzlich muss geprüft werden, ob eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Deshalb sagt die errechnete Bruttowitwenrente noch nicht automatisch aus, welcher Betrag später tatsächlich überwiesen wird.
Mein Tipp: Gerade bei Todesfällen rund um die jeweilige Altersgrenze sollte genau geprüft werden, ob zunächst die kleine Witwenrente gezahlt wird und ab welchem Zeitpunkt anschließend ein Anspruch auf die große Witwenrente entsteht.
Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist. Das kann bei der Rentenhöhe einen erheblichen Unterschied machen.
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Der Oktober 2026 bringt für Rentnerinnen, Rentner und angehende Ruheständler einige wichtige Termine. Dabei geht es nicht um fünf völlig neue Rentengesetze, sondern um Beitragsänderungen, Auszahlungstermine, neue Rentenbeginne und wichtige Fristen.
1. IKK classic: Einige Rentner bekommen weniger ausgezahlt
Die IKK classic erhöhte ihren Zusatzbeitrag bereits zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent. Bei pflichtversicherten Rentnern wirkt sich eine solche Änderung bei der gesetzlichen Rente jedoch zeitversetzt aus.
Ab Oktober erhöht sich deshalb der Krankenversicherungsabzug. Da Rentenversicherung und Rentner den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte tragen, beträgt die zusätzliche Belastung 0,225 Prozent der Bruttorente.
Bei 2.000 Euro Bruttorente sind das beispielsweise 4,50 Euro weniger monatlich.
2. Wann kommt die Oktober-Rente?
Wer seine Rente nachschüssig erhält, bekommt die Oktober-Rente am Freitag, 30. Oktober 2026.
Bei vorschüssig gezahlten Renten wurde die Oktober-Rente bereits am 30. September 2026 überwiesen.
3. Für einige Jahrgänge beginnt jetzt die Altersrente
Beim Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten.
Besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1962 können bei mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Altersrente gehen.
4. Frühere Rente kann dauerhaft Geld kosten
Beim Jahrgang 1963 kann die Altersrente für langjährig Versicherte bei mindestens 35 Versicherungsjahren ab 63 beginnen. Wer sie bereits mit 63 beansprucht, muss jedoch mit einem dauerhaften Abschlag von 13,8 Prozent rechnen.
Für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 ist bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren ein Rentenbeginn ab 62 möglich. Beim frühestmöglichen Beginn beträgt der Abschlag 10,8 Prozent.
5. Achtung beim Lebensnachweis im Ausland
Wer vom Renten Service ausdrücklich zur Abgabe eines Lebensnachweises aufgefordert wurde, sollte jetzt unbedingt handeln.
Der aktuelle letzte Termin ist der 9. Oktober 2026. Liegt bis dahin kein gültiger Lebensnachweis vor, kann die Rentenzahlung ab Ende Oktober unterbrochen werden.
Wer keine Aufforderung erhalten hat, muss normalerweise nichts unternehmen.
Mein Tipp: Gerade beim Rentenbeginn können wenige Monate erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Vor einem vorgezogenen Rentenantrag sollte deshalb genau geprüft werden, welche Rentenart möglich ist und welcher Abschlag dauerhaft bestehen bleibt.
Die Altersgrenzen und Abschläge werden auch von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt: Jahrgang 1963 hat bei der Altersrente für langjährig Versicherte beim frühestmöglichen Beginn einen maximalen Abschlag von 13,8 Prozent, für schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1964 sind es maximal 10,8 Prozent.
Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration und stellen keine realen Personen oder konkreten Einzelfälle dar.
Als zusätzlicher Praxishinweis: Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, einen Altersrentenantrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.
Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.
401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.
402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.
403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.
404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.
405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.
406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.
407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.
408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.
409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.
410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.
411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.
412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.
413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.
414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.
415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.
416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.
417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.
418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.
419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.
420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.
421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.
422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.
423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.
424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.
425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.
426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.
427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.
429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.
430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.
431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.
432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.
433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.
434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.
435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.
436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.
437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.
438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.
439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.
440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.
441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.
443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.
444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.
445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.
447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.
448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.
449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.
450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.
451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.
452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.
453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.
454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.
455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.
456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.
457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.
458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.
459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.
460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.
461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.
462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.
463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.
464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.
465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.
466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.
467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.
468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.
469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.
470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.
471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.
472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.
473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.
474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.
475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.
476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.
477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.
478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.
479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.
480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.
481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.
482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.
483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.
484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.
485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.
486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.
487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.
488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.
489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.
490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.
491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.
492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.
493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.
494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.
495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.
496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.
497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.
498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.
499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.
500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.
Es zeigt sich durchaus, dass der AfD-Verbotsantrag durchaus begründet ist.
Fortsetzung folgt
Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.
Als Nächstes folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600
Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Hinweis: Der letzte Teil der Überschrift gibt die persönliche politische Bewertung des Autors wieder. Die nachfolgenden Fälle und Fakten sollen dagegen anhand öffentlich zugänglicher Informationen dokumentiert werden.
Parteispenden, Großspender und Transparenz
[BILD 1 – FDP, Bundestag, Lobbyismus, Geldflüsse und politische Einflussnahme]
1. Rekordspenden im Bundestagswahljahr 2021 Im Bundestagswahljahr 2021 flossen erhebliche Spendensummen an die deutschen Parteien. Auch die FDP gehörte zu den bedeutenden Empfängern.
Politische Bedeutung: Hohe private Zuwendungen machen Transparenz darüber besonders wichtig, wer Parteien finanziell unterstützt.
2. Einzelspende über 750.000 Euro 2021 wurde eine private Spende von 750.000 Euro an die FDP öffentlich bekannt.
Politische Bedeutung: Einzelpersonen können mit solchen Summen einen erheblichen Anteil an der Finanzierung eines Wahlkampfs übernehmen.
3. Weitere Großspende von 200.000 Euro Im selben Jahr wurde eine weitere Spende von 200.000 Euro an die FDP veröffentlicht.
Politische Bedeutung: Bei Großspenden ist die Offenlegung möglicher wirtschaftlicher und politischer Interessen der Geldgeber besonders wichtig.
4. Weitere 100.000 Euro für die FDP Eine weitere meldepflichtige Einzelspende betrug 100.000 Euro.
Politische Bedeutung: Nicht allein einzelne Beträge, sondern die Gesamtheit von Spenden, Kontakten und politischen Interessen ist für die öffentliche Kontrolle relevant.
5. FDP gegen einen allgemeinen Parteispendendeckel Die FDP sprach sich nicht für eine feste allgemeine Obergrenze privater Parteispenden aus.
Politische Bedeutung: Befürworter einer Obergrenze wollen verhindern, dass besonders finanzstarke Personen überproportionale Möglichkeiten zur Parteienfinanzierung erhalten.
6. Parteispenden werden teilweise erst später sichtbar Nicht jede Parteispende wird unmittelbar nach ihrem Eingang öffentlich. Viele Zuwendungen erscheinen erst in später veröffentlichten Rechenschaftsberichten.
Politische Bedeutung: Dadurch können politische Entscheidungen bereits getroffen worden sein, bevor sämtliche relevanten Finanzierungsbeziehungen öffentlich bekannt sind.
7. Hohe private Parteienfinanzierung in Deutschland Untersuchungen zur Parteienfinanzierung haben wiederholt auf die Bedeutung privater Großspenden in Deutschland hingewiesen.
Politische Bedeutung: Je höher private Finanzierungsanteile sind, desto wichtiger werden Transparenzregeln.
8. 17 Großspenden im Dezember 2024 Der Deutsche Bundestag dokumentierte für die FDP im Dezember 2024 insgesamt 17 unmittelbar meldepflichtige Großspenden.
Politische Bedeutung: Die Zahlungen erfolgten wenige Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl.
9. 1,685 Millionen Euro allein im Dezember 2024 Die FDP erhielt in diesem Monat meldepflichtige Großspenden in Höhe von insgesamt 1.685.001 Euro und damit mehr als jede andere Partei in diesem Zeitraum.
Politische Bedeutung: Eine solche Konzentration finanzieller Unterstützung unmittelbar vor einem Wahlkampf verdient besondere öffentliche Aufmerksamkeit.
10. 500.000 Euro von Dieter Morszeck Der frühere Rimowa-Unternehmer Dieter Morszeck überwies der FDP am 19. Dezember 2024 eine halbe Million Euro.
Politische Bedeutung: Eine einzige Person unterstützte die Partei damit mit einem außergewöhnlich hohen Betrag.
11. Nochmals 500.000 Euro Anfang 2025 Am 6. Januar 2025 spendete Dieter Morszeck der FDP erneut 500.000 Euro.
Politische Bedeutung: Innerhalb weniger Wochen erreichten die beiden veröffentlichten Zahlungen zusammen eine Million Euro.
12. Eine Million Euro von einem Großspender Die beiden Zahlungen von jeweils 500.000 Euro zeigen die Größenordnung, in der einzelne vermögende Personen Parteien unterstützen können.
Politische Bedeutung: Gerade bei außergewöhnlich hohen Beträgen ist Transparenz über politische Kontakte wichtig.
13. Großspenden aus der Finanzwirtschaft Auch Unternehmen und Personen aus dem Finanz- und Vermögensbereich unterstützten die FDP finanziell.
Politische Bedeutung: Gleichzeitig entscheidet Politik über Steuer-, Finanzmarkt- und Regulierungsvorschriften, die solche Branchen unmittelbar betreffen können.
14. Zahlungen der Deutschen Vermögensberatung Die Deutsche Vermögensberatung AG – DVAG gehörte zu den Unternehmen, die der FDP größere Summen zukommen ließen.
Politische Bedeutung: Spenden allein beweisen keine politische Gegenleistung. Sie machen aber die Offenlegung von Interessen und Kontakten bedeutsam.
15. DVAG spendete nicht ausschließlich an die FDP Die Deutsche Vermögensberatung unterstützte auch andere Parteien.
Politische Bedeutung: Dieser Umstand ist wichtig, um aus einer Parteispende nicht automatisch einen exklusiven politischen Einfluss abzuleiten.
16. 200.000 Euro von Futrue Im Dezember 2024 erhielt die FDP eine Großspende über 200.000 Euro von der Futrue GmbH.
17. 60.000 Euro von der Socrates Beteiligungsgesellschaft Am 20. Dezember 2024 gingen 60.000 Euro an die FDP.
18. 165.000 Euro von Bert Flossbach Am 6. Januar 2025 erhielt die FDP 165.000 Euro von Bert Flossbach.
19. Weitere Großspender vor der Bundestagswahl 2025 Auch in den Wochen vor der Bundestagswahl wurden weitere hohe Zuwendungen an die FDP veröffentlicht.
20. Großspenden als demokratiepolitische Frage Keine dieser legal veröffentlichten Spenden beweist für sich genommen eine gekaufte politische Entscheidung.
Politische Bedeutung: Entscheidend ist deshalb die Frage, ob Geldflüsse zeitlich oder personell mit Lobbykontakten und konkreten politischen Entscheidungen zusammentreffen.
Porsche, E-Fuels und Mineralölwirtschaft
21. E-Fuels wurden zum zentralen FDP-Thema Die FDP setzte sich während der Ampelregierung besonders intensiv dafür ein, synthetische Kraftstoffe – E-Fuels – als Zukunftsoption für Verbrennungsmotoren offenzuhalten.
22. Direkter Kontakt zwischen Christian Lindner und Oliver Blume Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner stand während des E-Fuels-Streits direkt mit Porsche-Chef Oliver Blume in Kontakt.
23. Die sogenannten Porschegate-Nachrichten Die Kommunikation aus dem Sommer 2022 wurde erst später nach einem Rechtsstreit vollständig öffentlich.
24. Lindner bat um argumentative Unterstützung In der veröffentlichten Kommunikation ging es unter anderem um Unterstützung in der politischen Auseinandersetzung über E-Fuels.
25. Porsche signalisierte Unterstützung Oliver Blume antwortete Lindner, von Porsche-Seite gebe es Unterstützung.
26. Dank für Lindners politischen Einsatz In den veröffentlichten Nachrichten bedankte sich Blume beim damaligen Finanzminister für dessen Engagement.
27. Nachrichten mussten gerichtlich erstritten werden Abgeordnetenwatch.de erreichte die Herausgabe von zwölf Nachrichten nach einer Klage gegen das Bundesfinanzministerium.
Politische Bedeutung: Regierungskontakte mit Unternehmen sind nicht ungewöhnlich. Bei Entscheidungen, die unmittelbar Geschäftsmodelle einzelner Branchen betreffen, ist ihre Transparenz jedoch besonders wichtig.
28. Mineralölwirtschaft warb massiv für E-Fuels Parallel zur politischen FDP-Kampagne betrieben Verbände der Mineralölwirtschaft intensive Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zugunsten synthetischer Kraftstoffe.
29. Kontakte zum Verkehrsministerium Vertreter der Mineralölbranche hatten wiederholt Termine im damals FDP-geführten Bundesverkehrsministerium.
30. Treffen mit Volker Wissing Zu den Kontakten gehörten auch Gespräche auf politischer Leitungsebene.
31. UNITI und die E-Fuels-Kampagne Der Bundesverband EnergieMittelstand UNITI gehörte zu den besonders aktiven Befürwortern von E-Fuels.
32. UNITI unterstützte Parteien finanziell Der Verband spendete Geld an politische Parteien, darunter auch an die FDP.
33. 50.000 Euro an die FDP im Jahr 2024 UNITI überwies der FDP 2024 eine Großspende von 50.000 Euro.
34. UNITI war auf FDP-Parteitagen präsent Der Verband nutzte Parteitage für politische Kommunikation und seine E-Fuels-Kampagne.
35. Christian Lindner und die UNITI-Kampagne Lindner ließ sich im Umfeld eines FDP-Parteitags mit der Kampagne gegen das Verbrenner-Aus fotografieren.
36. Auch Volker Wissing unterstützte öffentlich E-Fuels Der damalige Verkehrsminister gehörte ebenfalls zu den prominenten politischen Unterstützern technologieoffener Verbrennerlösungen.
37. Zeitliches Zusammentreffen von Lobbyarbeit und Spende Lobbyaktivitäten, Parteitagspräsenz und die Großspende fanden im selben politischen Umfeld statt.
Politische Bedeutung: Das ist kein Nachweis dafür, dass eine politische Entscheidung gekauft wurde. Es dokumentiert aber eine erhebliche Interessenüberschneidung.
38. FDP verhinderte ein vollständiges Verbrenner-Aus Deutschland setzte sich auf europäischer Ebene für eine Sonderlösung für ausschließlich mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge nach 2035 ein.
39. E-Fuels blieben im FDP-Wahlprogramm 2025 zentral Auch zur Bundestagswahl 2025 forderte die FDP Änderungen an den europäischen Vorgaben für Verbrennungsmotoren.
40. Interessengleichlauf zwischen FDP und Teilen der Auto- und Mineralölindustrie Bei E-Fuels bestanden deutliche Überschneidungen zwischen FDP-Forderungen und Interessen von Teilen der Automobil- und Kraftstoffwirtschaft.
Verkehrspolitik und Klimaschutz
41. FDP gegen ein allgemeines Tempolimit Die FDP lehnte während der gesamten Ampelzeit ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ab.
42. Umweltbundesamt sah Einsparpotenzial Studien des Umweltbundesamtes kamen zu dem Ergebnis, dass ein Tempolimit kurzfristig Treibhausgasemissionen reduzieren könnte.
43. FDP verwies auf den Koalitionsvertrag Vertreter des FDP-geführten Verkehrsministeriums begründeten ihre Ablehnung unter anderem mit den Vereinbarungen innerhalb der Ampelkoalition.
44. Verkehrsminister Wissing blieb bei seiner Ablehnung Auch angesichts der Klimazielverfehlungen änderte das Ministerium seine Haltung zum allgemeinen Tempolimit nicht.
45. Verkehrssektor verfehlte Klimaziele Der Verkehrsbereich überschritt während der Ampelregierung mehrfach seine zulässigen beziehungsweise vorgesehenen Emissionsmengen.
46. Zielverfehlung auch 2022 Auch im darauffolgenden Jahr blieb der Verkehrsbereich hinter den Klimavorgaben zurück.
47. Dritte Zielverfehlung in Folge 2023 verfehlte der Verkehrssektor erneut die gesetzten Klimaziele.
48. Rund 146 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente Die Verkehrsemissionen lagen 2023 erheblich oberhalb der für den Sektor vorgesehenen Größenordnung.
49. FDP setzte Änderung des Klimaschutzgesetzes mit durch Die Ampelkoalition reformierte das Klimaschutzgesetz und veränderte die bisherige sektorale Verantwortungsstruktur.
50. FDP bezeichnete die Reform als eigenen politischen Erfolg Die Partei hob ausdrücklich hervor, auf die Reform gedrängt zu haben.
Politische Bedeutung: Kritiker sahen darin eine Entlastung des Verkehrsministeriums von unmittelbaren sektoralen Verpflichtungen. Befürworter argumentierten mit einer flexibleren Gesamtbetrachtung.
51. FDP verteidigte Dienstwagenbesteuerung Christian Lindner wandte sich gegen Forderungen, die steuerliche Behandlung privat genutzter Dienstwagen grundlegend einzuschränken.
52. Streit über das „Dienstwagenprivileg“ Lindner kritisierte bereits den Begriff selbst als politisches Framing.
53. Umweltverbände forderten Reformen Kritiker argumentierten, insbesondere große und emissionsstarke Dienstwagen würden steuerlich begünstigt.
54. Verkehrsministerium setzte stark auf Straßenverkehrstechnologien Die FDP betonte technologische Lösungen stärker als ordnungsrechtliche Einschränkungen.
55. E-Fuels als Alternative zur schnellen Elektrifizierung Die FDP wollte neben batterieelektrischen Fahrzeugen auch synthetische Kraftstoffe langfristig im Straßenverkehr etablieren.
Gasheizungen und Gebäudeenergiegesetz
56. FDP stellte sich gegen frühe Pläne zum Heizungsgesetz 2023 übte die FDP erheblichen politischen Druck auf den ursprünglichen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz aus.
57. Christian Dürr gegen ein faktisches Gasheizungsverbot Die FDP-Fraktionsführung machte deutlich, dass sie strengere Vorgaben nicht in der zunächst vorgesehenen Form akzeptieren würde.
58. FDP forderte Technologieoffenheit Neben Wärmepumpen sollten unter anderem Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich sein.
59. FDP-Parteitag verschärfte Widerstand Der Bundesparteitag der FDP verabschiedete einen Beschluss gegen zentrale Bestandteile der damaligen Heizungspläne.
60. Scharfe Kritik aus der FDP-Führung FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai warf dem Entwurf vor, Bürger wirtschaftlich zu überfordern.
61. Gesetzentwurf wurde verändert In den anschließenden Koalitionsverhandlungen wurden wesentliche Bestandteile der ursprünglichen Planungen angepasst.
62. Gasheizungen blieben unter Voraussetzungen möglich Die endgültige Gesetzgebung ließ erheblich mehr Übergangs- und Technologieoptionen zu.
63. Wasserstofffähige Heizungen als Option Die FDP setzte sich dafür ein, sogenannte H₂-ready-Systeme nicht grundsätzlich auszuschließen.
64. Gaswirtschaft begrüßte Teile der Änderungen Verbände der Gaswirtschaft bewerteten die stärkere Berücksichtigung von Gasen und Wasserstoff positiv.
65. LobbyControl kritisierte Einfluss der Gaslobby LobbyControl kam in eigenen Analysen zu dem Ergebnis, dass Interessenvertreter der Gaswirtschaft erheblichen Einfluss auf die Debatte genommen hätten. Diese Einschätzung ist eine Bewertung der Organisation und keine amtliche Feststellung.
LNG und fossile Infrastruktur
66. Beschleunigter Aufbau von LNG-Terminals Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschloss die Ampelregierung einen schnellen Aufbau deutscher Flüssiggas-Infrastruktur.
67. FDP trug LNG-Beschleunigungsgesetz mit Die FDP unterstützte gemeinsam mit SPD und Grünen die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen.
68. Genehmigungsverfahren wurden verkürzt LNG-Terminals und Anschlussleitungen konnten dadurch schneller errichtet werden.
69. Hohe staatliche Ausgaben Der Aufbau und Betrieb der neuen Gasversorgungsstruktur führte zu hohen staatlichen Verpflichtungen und Kosten.
70. Versorgungssicherheit als Begründung Die Bundesregierung begründete die Maßnahmen mit der notwendigen Unabhängigkeit von russischem Pipelinegas.
71. Kritik an möglichen fossilen Lock-in-Effekten Umweltorganisationen warnten davor, langfristige Infrastruktur für fossiles Erdgas aufzubauen.
72. FDP-Abgeordnete unterstützten weitere LNG-Erleichterungen Auch spätere Erweiterungen des LNG-Beschleunigungsgesetzes wurden von der FDP-Fraktion mitgetragen.
73. Neue Gasimportkapazitäten Deutschland baute innerhalb kurzer Zeit erhebliche zusätzliche Importmöglichkeiten auf.
74. Perspektive Wasserstoff Befürworter argumentierten, Teile der Infrastruktur könnten später für klimafreundlichere Energieträger genutzt werden.
75. Wirtschaftlichkeit langfristig offen Ob sämtliche geschaffenen Kapazitäten langfristig benötigt werden, hängt von der Entwicklung des Gasverbrauchs und der Energiewende ab.
Klimageld und CO₂-Preis
76. Klimageld im Koalitionsvertrag SPD, Grüne und FDP hatten einen finanziellen Ausgleich für steigende CO₂-Kosten angekündigt.
77. Klimageld wurde nicht ausgezahlt Während der Ampelregierung kam es nicht zur vorgesehenen individuellen Auszahlung.
78. Technische Voraussetzungen verzögerten sich Als ein Problem wurde der Aufbau eines geeigneten Auszahlungsmechanismus genannt.
79. Lindner verwies auf eine spätere politische Entscheidung Der damalige Finanzminister erklärte 2024, dass über eine konkrete Auszahlung voraussichtlich erst später entschieden werde.
80. Gleichzeitig stieg der CO₂-Preis Fossile Kraftstoffe und Heizenergien wurden durch die CO₂-Bepreisung stärker belastet.
81. Verbände forderten schnelleren sozialen Ausgleich Sozial-, Verbraucher- und Umweltverbände verlangten eine Umsetzung des Klimageldes.
82. Auch innerhalb der FDP gab es unterschiedliche Vorstellungen Einzelne FDP-Politiker sprachen sich ebenfalls für eine frühere Entlastung der Bürger aus.
Atomkraft
83. FDP forderte längere AKW-Laufzeiten Während der Energiekrise 2022 setzte sich die FDP für einen längeren Betrieb deutscher Kernkraftwerke ein.
84. Konflikt innerhalb der Bundesregierung SPD, Grüne und FDP stritten über Dauer und Umfang eines Weiterbetriebs.
85. Scholz nutzte seine Richtlinienkompetenz Bundeskanzler Olaf Scholz entschied schließlich, dass die drei verbliebenen Kernkraftwerke bis Mitte April 2023 weiterlaufen sollten.
86. Bundestag verlängerte Betrieb bis 15. April 2023 Der Bundestag beschloss am 11. November 2022 die entsprechende Änderung des Atomgesetzes. Von den damaligen FDP-Abgeordneten stimmten 86 mit Ja, keiner mit Nein.
87. FDP wollte teilweise längere Laufzeiten Vertreter der Partei forderten einen Weiterbetrieb über April 2023 hinaus.
88. FDP hielt nach dem Atomausstieg an Kernenergie fest Auch nach Abschaltung der letzten Anlagen blieb Kernenergie Bestandteil der energiepolitischen FDP-Debatte.
89. Wiederinbetriebnahme vorhandener Anlagen Im Bundestagswahlprogramm 2025 wollte die FDP rechtliche Möglichkeiten für eine mögliche Wiederinbetriebnahme schaffen.
90. Neue Reaktortechnologien Die Partei verwies zudem auf Small Modular Reactors und andere neuartige Kernenergiekonzepte.
Prometheus, Frank Schäffler und internationale Netzwerke
91. Frank Schäffler und das Prometheus-Institut Der langjährige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler gründete das marktwirtschaftlich-libertär ausgerichtete Prometheus-Institut.
92. Verbindung zum Atlas Network Prometheus gehört zum internationalen Umfeld des Atlas Network.
93. Internationales Netzwerk von Denkfabriken Dem Atlas Network sind zahlreiche marktwirtschaftliche und libertäre Organisationen in vielen Staaten verbunden.
94. Verbindungen einzelner Netzwerkmitglieder zu fossilen Interessen Journalistische Recherchen haben bei verschiedenen Organisationen innerhalb dieses internationalen Umfelds Verbindungen zu Unternehmen und Geldgebern aus fossilen Branchen dokumentiert.
95. Keine pauschale Einstufung des gesamten Netzwerks Das Atlas Network ist heterogen. Deshalb wäre eine pauschale Bezeichnung des gesamten Netzwerks als rechtspopulistisch sachlich nicht ausreichend belegt.
96. CORRECTIV-Recherche über Prometheus CORRECTIV berichtete im Dezember 2024 über finanzielle Zuwendungen aus dem Atlas-Umfeld an das Prometheus-Institut.
97. Prometheus bestritt inhaltliche Einflussnahme Das Institut widersprach Teilen der Berichterstattung und erklärte, externe Förderung habe seine politische Arbeit nicht gesteuert.
98. Schäffler gleichzeitig Politiker und Denkfabrik-Akteur Damit bestand eine unmittelbare personelle Verbindung zwischen einem FDP-Bundestagsabgeordneten und einer politisch tätigen Denkfabrik.
Windkraft und Landespolitik
99. 1.000-Meter-Abstand in Nordrhein-Westfalen Die damalige CDU/FDP-Landesregierung führte 2021 in Nordrhein-Westfalen für bestimmte Konstellationen einen Regelabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung ein.
Kritiker sahen darin eine Einschränkung verfügbarer Flächen für Windkraftanlagen. Die damalige Landesregierung begründete die Regel dagegen mit dem Schutz der Bevölkerung und der Akzeptanz der Windenergie.
100. Der energiepolitische Kurs der FDP 2021 bis 2025 Über die fünf Jahre lässt sich eine wiederkehrende politische Linie erkennen: Die FDP setzte sich für E-Fuels und eine Zukunft des Verbrennungsmotors ein, lehnte ein allgemeines Tempolimit ab, verteidigte bestehende Dienstwagenregelungen, verlangte technologieoffenere Vorgaben für Heizungen, unterstützte den Ausbau der LNG-Infrastruktur und forderte eine neue Debatte über Kernenergie.
Gleichzeitig sind hohe Parteispenden, Kontakte zu Wirtschaftsverbänden und Unternehmen sowie personelle Verbindungen zu wirtschaftsliberalen Denkfabriken dokumentiert.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass politische Entscheidungen gekauft oder rechtswidrig beeinflusst wurden. Entscheidend ist die öffentliche Prüfung von Geldflüssen, Lobbykontakten, zeitlichen Zusammenhängen und konkreten politischen Entscheidungen.
Gerade die Kombination aus Parteispenden, Lobbyzugang und politischer Interessenübereinstimmung macht Transparenz unverzichtbar.
Quellenbasis: Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, abgeordnetenwatch.de, CORRECTIV, LobbyControl, Umweltbundesamt sowie öffentlich zugängliche Veröffentlichungen der FDP und beteiligter Verbände.
Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Illustrationen wurden teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Veranschaulichung der behandelten Themen. KI-generierte Darstellungen sind keine fotografischen Belege für die im Artikel beschriebenen Vorgänge. Maßgeblich für die dargestellten Fakten sind die genannten Quellen und Originaldokumente.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
1.000 dokumentierte Fälle und Vorgänge, verteilt auf zehn Artikel:
Diese Reihe hat öffentlich berichtete Vorgänge rund um die AfD, ihre Funktionäre, Abgeordneten, Mitarbeiter und ihr politisches Umfeld zusammengetragen.
Die Bandbreite ist groß. Dokumentiert wurden unter anderem Spenden- und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, strafrechtliche Ermittlungen und Verurteilungen, Verfassungsschutzbewertungen, rechtsextreme und neurechte Netzwerke, Äußerungen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Konflikte sowie gerichtliche Entscheidungen.
Dabei wurde bewusst unterschieden:
Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Verfassungsschutzbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil.
Die Gesamtzahl von 1.000 Fällen ist deshalb keine juristische Kategorie und beweist für sich genommen weder Verfassungswidrigkeit noch die Voraussetzungen eines Parteiverbots.
Für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gelten hohe Voraussetzungen. Entscheiden könnte darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Entscheidend wäre nicht allein die Zahl einzelner Fälle, sondern die verfassungsrechtliche Gesamtbewertung der Partei, ihrer Ziele und ihres politischen Handelns.
Trotzdem ermöglicht die Gesamtschau etwas, was bei der Betrachtung einzelner Meldungen leicht verloren geht:
Wiederkehrende Muster, personelle Überschneidungen, politische Netzwerke und sich wiederholende Aussagen werden sichtbar.
Für mich persönlich bleibt schwer nachvollziehbar, wie Menschen trotz einer derart umfangreichen Dokumentation weiterhin zu dem Schluss kommen können, die AfD zu wählen. Dabei stellt sich für mich auch die Frage, welchen Einfluss geschlossene Informationsräume, soziale Medien und politische Echokammern auf die Wahrnehmung solcher Vorgänge haben.
Mit Fall 1.000 ist diese Dokumentation vorerst abgeschlossen.
Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen und öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.
Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Der Umfang dürfte voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.
Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Mit diesem zehnten Teil endet vorerst die Dokumentation der 1.000 nummerierten Fälle und Vorgänge.
Im Mittelpunkt stehen diesmal insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Zusätzlich geht es um ein 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur AfD und die weiterhin offene juristische Auseinandersetzung um die bundesweite Einstufung der Partei.
Für die Einordnung besonders wichtig: Die AfD-Gesamtpartei gilt bundesweit weiterhin rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig nicht verwendet werden.
Auch hier gilt deshalb konsequent:
Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Feststellung. Und ein Erfolg der AfD vor Gericht wird ebenso dokumentiert wie eine Entscheidung gegen sie.
901. 24 von 56 bayerischen AfD-Mandatsträgern im Gutachten. Eine BR-Auswertung ergab, dass rund 43 Prozent der damaligen AfD-Abgeordneten aus Bayern in Landtag, Bundestag und Europaparlament im Verfassungsschutz-Gutachten namentlich erwähnt wurden.
902. Katrin Ebner-Steiner und „Merkels-Millionenheer“. Die bayerische AfD-Fraktionschefin verwendete diese Formulierung in einer Wahlkampfrede über Zuwanderer.
903. Verfassungsschutz bewertet Ebner-Steiners Aussagen als Pauschalisierung. Nach Einschätzung der Behörde schrieb sie Migranten und Asylsuchenden pauschal einen Hang zu schweren Gewalttaten zu.
904. Ebner-Steiner teilte Beitrag über „Bio-Deutsches Blut“. In dem von ihr weiterverbreiteten Beitrag wurde zudem der Begriff „Geburtendschihad“ verwendet.
905. Verfassungsschutz sieht darin rassenideologische Anklänge. Besonders die Formulierung „Bio-Deutsches Blut“ wurde vom Bundesamt als Rückgriff auf rassistische Vorstellungen bewertet.
906. Martin Böhm über Ausländer. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende in Bayern veröffentlichte 2024 einen Beitrag, in dem er Ausländer pauschal mit schweren Straftaten in Verbindung brachte.
907. Böhm fordert „Remigration“. Im selben Zusammenhang bezeichnete er diese als einzigen Weg gegen eine angebliche „Zerstörung“ der Zukunft Deutschlands.
908. Bayerische AfD beschloss Remigrationsresolution. Der Landesverband forderte darin Abschiebungen beziehungsweise Rückführungen in sehr großem Umfang.
909. Auch Integrationswilligkeit sollte eine Rolle spielen. Nach der Resolution sollte „Remigration“ nicht ausschließlich Personen ohne Aufenthaltsrecht betreffen, sondern auch Menschen, denen die Partei mangelnde Integrationsbereitschaft zuschrieb.
910. Richard Graupner und „Bevölkerungsaustausch“. Der bayerische AfD-Fraktionsvize erklärte auf Telegram, ein solcher Austausch sei „in vollem Gange“.
911. Bernhard Zimniok verbreitete dasselbe Narrativ. Der frühere Europaabgeordnete behauptete, das deutsche Volk drohe zu verschwinden.
912. Zimnioks „Karte des Schreckens“. Er illustrierte damit eine von ihm behauptete schleichende Abschaffung der deutschen Bevölkerung.
913. Daniel Halemba über angeblichen Bevölkerungsaustausch. Der bayerische Landtagsabgeordnete erklärte 2023, noch nie sei eine Bevölkerung so schnell ausgetauscht worden.
914. Christoph Maier und „Passdeutsche“. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion thematisierte eingebürgerte Deutsche beziehungsweise Deutsche mit Migrationsgeschichte gesondert.
915. Verfassungsschutz sieht eine Unterscheidung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Das Bundesamt ordnete entsprechende Äußerungen einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis zu.
916. Rainer Rothfuß und angebliche ausländische Steuerung Deutschlands. Der bayerische AfD-Vize behauptete, ausländische Mächte griffen gezielt in die deutsche Politik ein.
917. Rothfuß bezeichnete Deutschland als nicht souverän. Er erklärte, Deutschland solle den Interessen Brüssels und Washingtons dienen.
918. Petr Bystron sprach vom „Gift“ aus Brüssel. Auf einem AfD-Parteitag behauptete er, „Globalisten“ machten dort Vorgaben, die nationale Parlamente nur noch umsetzten.
919. Stephan Protschka zog einen Vergleich mit 1933. Der bayerische AfD-Landeschef erklärte 2024, Entwicklungen aus dem Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme würden sich wiederholen.
920. Protschka sprach von „faschistischem System“ und „DDR 2.0“. Das Bundesamt führte auch diese früheren Äußerungen als Beispiele einer Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit Diktaturen an.
921. Etwa jeder zweite führende RLP-AfD-Politiker im Gutachten. Nach SWR-Auswertung wurde ungefähr die Hälfte der damaligen Amts- und Mandatsträger des rheinland-pfälzischen Landesverbands namentlich erwähnt.
922. Mehrere Kategorien verfassungsschutzrelevanter Vorgänge. Das Gutachten nennt unter anderem Kontakte ins rechtsextreme Spektrum, mögliche Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und menschenwürderelevante Äußerungen.
923. Joachim Paul mit muslim- und islamfeindlicher Aussage erwähnt. Der Koblenzer AfD-Landtagsabgeordnete wurde damit im Bundesgutachten zitiert.
924. Joachim Paul und Organisationen der Neuen Rechten. Auch entsprechende politische Verbindungen wurden in dem Gutachten thematisiert.
925. Alexander Jungbluth und die Neue Rechte. Der AfD-Europaabgeordnete wurde ebenfalls wegen entsprechender Verbindungen erwähnt.
926. Jungbluth und Junge Alternative. Das Gutachten beschreibt seine frühere Nähe zur inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation.
927. Sebastian Münzenmaier und Junge Alternative. Auch seine politische Herkunft aus dem Umfeld der früheren JA wurde aufgegriffen.
928. Münzenmaier als zentrale Figur eines innerparteilichen Lagers. Der Verfassungsschutz ordnete ihm eine wichtige Rolle im sogenannten „solidarisch-patriotischen Lager“ der AfD zu.
929. Münzenmaier beim Aufbau des „Zentrums Rheinhessen“. Laut Gutachten gehörte er zu den treibenden Kräften dieses Projekts in Mainz.
930. „Zentrum Rheinhessen“ als Treffpunkt der rechten Szene bewertet. Das Zentrum erhielt nach Recherchen Bedeutung über Rheinland-Pfalz hinaus.
931. Veranstaltungen der Neuen Rechten im Zentrum. Dort fanden entsprechende politische Veranstaltungen statt.
932. Verbindungen in die verfassungsfeindliche Szene thematisiert. Der rheinland-pfälzische Innenminister hatte bereits zuvor entsprechende Verbindungen des Zentrums angesprochen.
933. Ermittlungen gegen mehrere niedersächsische AfD-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete 2026 Ermittlungen gegen Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie Mitarbeiter ein.
934. Verdacht der Untreue. Ermittler prüfen, ob öffentliche Fraktionsgelder möglicherweise für Parteiarbeit verwendet wurden.
935. Verdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Auch ein möglicher Verstoß gegen entsprechende Vorschriften ist Teil des Ermittlungsverfahrens.
936. Ansgar Schledde im Fokus. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende gehört zu den Beschuldigten der Ermittlungen.
937. Vier AfD-Bundestagsabgeordnete betroffen. Auch vier niedersächsische Bundestagsabgeordnete standen im Fokus.
938. Verdacht auf Beschäftigung für Parteiarbeit. Mitarbeiter sollen formal über Bundestagsmittel beschäftigt worden sein, tatsächlich aber möglicherweise Parteiarbeit geleistet haben. Ob dies zutrifft, ist Gegenstand der Ermittlungen.
939. Ingo Kerzel – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte 2026 ein entsprechendes Verfahren gegen einen niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten.
940. Holger Kühnlenz – Ermittlungen wegen Körperverletzung. Im zweiten Fall geht es um einen Nachbarschaftsstreit.
941. Beide Politiker weisen die Vorwürfe zurück. Die AfD-Fraktion erklärte, die Betroffenen bestritten die Anschuldigungen.
942. AfD sagte Kooperation mit Ermittlungsbehörden zu. Auch diese Stellungnahme gehört zur vollständigen Einordnung der Verfahren.
943. Niedersachsen-AfD 2026 hochgestuft. Der Landesverfassungsschutz stufte den Verband entsprechend seiner damaligen Bewertung als gesichert rechtsextremistisch ein.
944. AfD ging gerichtlich dagegen vor. Der Landesverband beantragte vor dem Verwaltungsgericht Hannover einstweiligen Rechtsschutz.
945. Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Damit durfte der niedersächsische Verfassungsschutz seine Einstufung zunächst weiter anwenden.
946. Nachrichtendienstliche Mittel weiterhin möglich. Dazu gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Observationen und der Einsatz von Vertrauenspersonen.
947. Grundlage war ein umfangreiches Landesgutachten. Das Verwaltungsgericht setzte sich mit einer 212 Seiten umfassenden Dokumentation auseinander.
948. Vorübergehende Zurückhaltung bei öffentlicher Bezeichnung. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden entsprechende Veröffentlichungen zwischenzeitlich zurückgenommen beziehungsweise archiviert.
949. Gericht bestätigte vorläufig die Voraussetzungen der Hochstufung. Das Verwaltungsgericht folgte im Eilverfahren wesentlichen Argumenten des Landesverfassungsschutzes.
950. Noch kein endgültiges Hauptsacheurteil. Die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ist von einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterscheiden.
951. Früherer rechtsextremer Aktivist arbeitet für AfD Sachsen-Anhalt. MDR Investigativ berichtete 2026 über die Beschäftigung von Dorian S. in der Landesgeschäftsstelle.
952. Frühere Verbindung zu „Autonomen Nationalisten“. Nach MDR-Recherchen war der Mitarbeiter zuvor in diesem rechtsextremen Umfeld aktiv.
953. Später Aktivist der Identitären Bewegung. Dorian S. trat öffentlich als bekennender IB-Aktivist auf.
954. Verbindung zur Gruppe „Kontrakultur“. In Halle gehörte er nach Recherchen zum Umfeld dieser Identitären-Gruppe.
955. Arbeit an der Internetseite der Landes-AfD. Seine Tätigkeit bestand unter anderem in der Betreuung der Homepage.
956. Ulrich Siegmund soll ihn vorgeschlagen haben. Laut MDR erfolgte die Personalentscheidung auf Vorschlag des damaligen AfD-Spitzenkandidaten.
957. AfD erklärte Vertrauen zum Auswahlkriterium. Die Partei teilte mit, Personalentscheidungen würden vor allem auf Grundlage von Vertrauen getroffen.
958. Weiterer Aktivist betrieb Siegmunds Wahlkampfshop. MDR Investigativ berichtete über einen weiteren Mann mit rechtsextremer Vorgeschichte, den Siegmund für diesen Zweck beauftragt hatte.
959. Frühere HDJ-Kader in der AfD-Landtagsfraktion. Auch Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Funktionäre der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend wurden bekannt.
960. Laurens Nothdurft war zweiter Bundesführer der HDJ. Der Jurist hatte damit eine herausgehobene Position in der später verbotenen Organisation inne.
961. Nothdurft war zeitweise HDJ-Chef. Nach Recherchen führte er die Organisation übergangsweise.
962. Nothdurft arbeitet für die AfD-Landtagsfraktion. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen früherem HDJ-Führungspersonal und der heutigen Fraktion.
963. Nothdurft auch im Landesschiedsgericht der AfD. Zusätzlich übt er ein kommunalpolitisches Amt aus.
[BILD 5 – Thüringen: AfD, Verfassungsgerichtshof, Kontrollkommission und Höcke-Verfahren]
964. AfD scheitert mit Klage zur Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies 2026 einen Antrag der AfD-Fraktion zurück.
965. Grund war ein Formfehler. Die Klage war nach Auffassung des Gerichts nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.
966. Keine inhaltliche Entscheidung über AfD-Sitz im Kontrollgremium. Das Gericht musste wegen der Fristversäumnis nicht entscheiden, ob die Partei einen Anspruch auf einen Sitz hat.
967. AfD beanspruchte als größte Fraktion einen Sitz. Sie wollte an der parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes beteiligt werden.
968. Andere Fraktionen verweigerten die Wahl von AfD-Kandidaten. Hintergrund war unter anderem, dass der Thüringer Landesverband selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beobachtet wird.
969. AfD erzielte in anderem Verfassungsschutz-Verfahren einen Teilerfolg. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab der Partei teilweise Recht bei Fragen zu verdeckten Social-Media-Accounts des Verfassungsschutzes.
970. Verfassungsschutzchef musste eine Aussage über AfD zurücknehmen. Ein Gericht sah darin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Dieser Punkt fällt zugunsten der AfD aus.
971. Zwei weitere Aussagen blieben zulässig. Das Gericht beanstandete nicht sämtliche Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten.
972. Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Staatsverunglimpfung ein.
973. Grund waren bereits verhängte rechtskräftige Geldstrafen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre eine zusätzliche mögliche Strafe im Verhältnis dazu kaum ins Gewicht gefallen.
974. Einstellung war keine Feststellung fehlenden Tatverdachts. Das Verfahren wurde aus verfahrensökonomischen Gründen mit Blick auf bereits verhängte Sanktionen beendet.
975. 142 Seiten Gutachten über AfD Brandenburg. Der Landesverfassungsschutz legte umfangreich dar, warum er den Landesverband als extremistische Bestrebung bewertet.
976. 622 einzelne Belege gesammelt. Die Behörde stützte ihre Bewertung auf mehrere hundert dokumentierte Vorgänge und Aussagen.
977. Belege überwiegend aus öffentlichen Quellen. Dazu zählen Pressekonferenzen, Parteitage, Versammlungen, Diskussionsveranstaltungen und soziale Medien.
978. Verfassungsschutz sieht Intensivierung seit 2020. Nach Auffassung der Behörde wurden die von ihr beanstandeten Bestrebungen seit der Einstufung als Verdachtsfall weiter verstärkt.
979. Gewalt für Extremismusbewertung nicht zwingend erforderlich. Verfassungsfeindliche Bestrebungen können nach der maßgeblichen rechtlichen Bewertung auch ohne unmittelbaren Aufruf zu Gewalt vorliegen.
980. Kritik am politischen „System“ grundsätzlich erlaubt. Der Verfassungsschutz stellt ausdrücklich klar, dass scharfe Kritik an Regierung und politischen Verhältnissen allein nicht extremistisch ist. Dieser Punkt ist für eine faire Einordnung besonders wichtig.
981. Behörde sieht darüber hinausgehende Aussagen. Nach ihrer Bewertung deuten Äußerungen führender AfD-Vertreter darauf hin, dass Teile des Landesverbands auf eine grundlegende Veränderung beziehungsweise Beseitigung des bestehenden politischen Systems hinarbeiteten.
982. Verfassungsschutz sieht Extremismus im gesamten Landesverband. Die Behörde erklärte, nach ihrer Prüfung bestünden keine Zweifel mehr an der entsprechenden Ausrichtung des Gesamtverbands. Dies bleibt eine behördliche Bewertung, gegen die die AfD juristisch vorgeht.
983. Menschenwürde als zentraler Prüfmaßstab. Besonders zahlreiche Aussagen über Migranten und Deutsche mit Migrationsgeschichte werden unter diesem Gesichtspunkt untersucht.
984. Demokratieprinzip ebenfalls betroffen. Die Behörde sieht darüber hinaus Anhaltspunkte für Verstöße gegen zentrale demokratische Verfassungsprinzipien.
985. Auch Rechtsstaatsprinzip Teil der Bewertung. Damit beschränkt sich die Prüfung nicht allein auf migrationspolitische Aussagen.
986. Legitimer Problembeschreibung sind Grenzen gesetzt. Die Thematisierung realer Probleme wie Kriminalität oder Terrorismus im Zusammenhang mit Migration wird ausdrücklich nicht automatisch als extremistisch bewertet.
987. Pauschale Herabsetzung für die Behörde entscheidend. Verfassungsschutzrelevant werde es nach dem Gutachten dort, wo ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abgewertet würden.
988. Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff beanstandet. Führenden Brandenburger AfD-Vertretern schreibt die Behörde ein entsprechendes Verständnis vom deutschen Volk zu.
989. Ungleichbehandlung eingebürgerter Deutscher. Der Verfassungsschutz sieht insbesondere in der Abwertung sogenannter „Passdeutscher“ einen Konflikt mit Menschenwürde und Diskriminierungsverbot.
990. Neues Rechtsgutachten zur AfD im Juni 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der AfD.
991. Acht Experten arbeiteten an der Untersuchung. Beteiligt waren Fachleute aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismusforschung, Recherche und Datenanalyse.
992. Untersuchung dauerte 13 Monate. Analysiert wurden öffentliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen und Social-Media-Beiträge.
993. GFF kommt zu einer verfassungsrechtlich kritischen Bewertung. Die Gutachter vertreten die Auffassung, dass die AfD gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstoße. Dies ist die Bewertung der Gutachter, keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
994. „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“ als zentraler Kritikpunkt. Nach Ansicht der Autoren unterscheidet die Partei zwischen unterschiedlichen Gruppen deutscher Staatsbürger.
995. GFF sieht rechtliche Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Genannt werden insbesondere Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und weitere gesellschaftliche Gruppen.
996. 220 Einzelbelege zum Umgang mit politischen Gegnern. Die Untersuchung wertete zahlreiche Aussagen aus, in denen politische Konkurrenten mit künftiger strafrechtlicher Verfolgung bedroht worden sein sollen.
997. Stephan Brandners Äußerung über Angela Merkel als Beispiel. Das Gutachten führt eine Rede an, in der Brandner einen Wahlzettel sinngemäß als „Haftbefehl“ gegen die damalige Bundeskanzlerin bezeichnete.
998. René Springer und Forderung nach Handschellen. Die Gutachter führen eine Aussage an, wonach zahlreiche Mitglieder der früheren Bundesregierung wegen der Corona-Politik abgeführt werden müssten.
999. GFF widerspricht dem Bundesverfassungsschutz in einem Punkt. Nach Ansicht der Gutachter lässt sich der AfD keine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie nachweisen. Damit enthält auch dieses kritische Gutachten eine wichtige begrenzende beziehungsweise entlastende Feststellung.
1000. Die Dokumentation endet vorerst – die juristischen Verfahren nicht. Nach 1.000 nummerierten Fällen und Vorgängen bleibt die rechtliche Lage differenziert. Die Bundes-AfD gilt rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde im Februar 2026 vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Hauptsacheverfahren bleibt für die weitere juristische Bewertung entscheidend.
1.000 Fälle und Vorgänge – die Dokumentation ist vorerst abgeschlossen
Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.
Sie enthält Vorgänge aus sehr unterschiedlichen Kategorien:
Verfassungsschutzbewertungen, Gerichtsentscheidungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren, rechtskräftige Verurteilungen, Einstellungen von Verfahren, Parteispenden und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, Verbindungen zu rechtsextremen und neurechten Organisationen, Aussagen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Auseinandersetzungen sowie Entscheidungen, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.
Gerade deshalb darf aus der bloßen Zahl 1.000 keine automatische juristische Schlussfolgerung gezogen werden.
Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Geheimdienstbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil. Eine einzelne Äußerung ist nicht automatisch der gesamten Partei zuzurechnen.
Umgekehrt sind insbesondere systematische Wiederholungen, personelle Netzwerke und Aussagen führender Funktionäre für die verfassungsrechtliche Bewertung einer Partei von besonderer Bedeutung, die ganz klar der deutschen Demokratie und der europäischen Gemeinschaft schadet.
Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz tatsächlich erfüllt sind, kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Aber es darf nicht sein, dass diese Prüfung dadurch verhindert wird, dass bestimmte Organe das AfD-Verbotsverfahren aufhalten!
Die weitergehende Einstufung der Bundes-AfD bleibt zudem Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Dokumentation wird fortgeführt
Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.
Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen, öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.
Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Nach jetzigem Stand dürfte der Umfang voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.
Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 801 bis 900.
Schwerpunkte sind diesmal Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland. Hinzu kommen innerparteiliche Machtkämpfe, Verfassungsschutzbewertungen, Finanzierungsfragen, Gerichtsverfahren und Vorgänge rund um die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.
Für die Einordnung wichtig: Die AfD-Gesamtpartei darf derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden; diese Einstufung ist rechtskräftig. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf das Bundesamt aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dagegen vorläufig nicht verwenden.
Auch für die folgenden Fälle gilt deshalb: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Verurteilung.
Umgekehrt werden auch Entscheidungen dokumentiert, die zugunsten von AfD-Politikern oder AfD-nahen Organisationen ausgegangen sind.
801. Mehr als 20 Personen aus der NRW-AfD im BfV-Gutachten. In der veröffentlichten Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz werden mehr als 20 Personen aus Nordrhein-Westfalen erwähnt.
802. 24 von 40 NRW-Mandatsträgern genannt. Eine Auswertung von BR und WDR ergab, dass 24 von damals 40 AfD-Mandatsträgern aus Nordrhein-Westfalen im Gutachten namentlich vorkamen.
803. NRW-AfD im Vergleich weniger auffällig. Das Bundesamt stellte zugleich fest, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Landesverbänden in geringerem Umfang durch verfassungsschutzrelevante Äußerungen aufgefallen war. Dieser Punkt kann als teilweise entlastend eingeordnet werden.
804. Martin Vincentz vergleichsweise selten erwähnt. Der NRW-Landesvorsitzende spielte in der damaligen Materialsammlung eine deutlich geringere Rolle als andere Funktionäre.
805. Christian Loose mit einer eher entlastenden Position. Im Gutachten wurde auch eine Position dokumentiert, die gerade nicht in das Bild einer pauschalen muslimfeindlichen Haltung passte. Auch dieser Punkt kann als teilweise entlastend bewertet werden.
806. Uwe Detert und die Staatlichkeit der Bundesrepublik. Der damalige Landesvorstandsbeisitzer verbreitete nach WDR-Angaben ein Video, in dem die Staatlichkeit der Bundesrepublik infrage gestellt wurde.
807. Keine weitreichende Parteiordnungsmaßnahme gegen Detert. Der Fall sorgte nach WDR-Recherchen innerhalb des Landesverbandes für Diskussionen; weitreichende Ordnungsmaßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet.
808. Matthias Helferich knapp 40-mal erwähnt. Damit gehörte der Dortmunder Bundestagsabgeordnete zu den am häufigsten genannten NRW-Politikern im Gutachten.
809. Aussagen Helferichs über Migranten und Muslime. Das Bundesamt führte zahlreiche von ihm stammende Äußerungen als Belege für seine Bewertung an.
810. Helferich und „Ein Prozent“. Auch seine Nähe zum vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Verein „Ein Prozent“ wurde thematisiert.
811. Martin Renner im Gutachten. Der frühere NRW-Landesvorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende wurde mit mehreren Aussagen aufgeführt.
812. Renner und der „Große Austausch“. Aussagen Renners wurden vom Bundesamt dem Narrativ eines angeblichen „Großen Austauschs“ zugeordnet.
813. Kritik Renners an der deutschen Demokratie. Im Gutachten wurden auch Äußerungen dokumentiert, in denen Renner Deutschland den Charakter einer funktionierenden Demokratie absprach.
814. Historische NS-Vergleiche. Auch Vergleiche demokratischer Politiker mit Akteuren des Nationalsozialismus spielten in der Dokumentation eine Rolle.
815. Christian Blex und „Messerzuwanderung“. Eine entsprechende Formulierung des NRW-Landtagsabgeordneten wurde in diesem Zusammenhang dokumentiert.
816. Enxhi Seli-Zacharias und „importierte Messermörder“. Auch diese Formulierung floss in die Materialsammlung ein.
817. Klaus Esser und Kriminalität von Eingebürgerten. Ein entsprechender Telegram-Beitrag wurde ebenfalls im Gutachten aufgegriffen.
818. Weitere Bewertung des NRW-Landesverbands. Nach Veröffentlichung der umfangreichen Bundesunterlagen stellte sich auch die Frage nach deren Bedeutung für die Bewertung des Landesverbandes.
819. NRW-AfD 2026 tief zerstritten. Im Vorfeld der Landtagswahl 2027 eskalierte der Konflikt zwischen dem Lager um Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.
820. Blockadetaktik beim Listenparteitag. Das Helferich-Lager schlug mehr als 100 Bewerber für Listenplätze vor und verlangsamte damit die Wahl erheblich.
821. Nur 22 Kandidaten in drei Tagen. Der innerparteiliche Konflikt führte dazu, dass die Partei an den ersten drei Tagen lediglich 22 Kandidaten bestimmen konnte.
822. Vorwürfe von Drohungen gegen Delegierte. Die Bundesspitze erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Delegierte bedroht oder erheblich unter Druck gesetzt worden seien. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um gerichtliche Feststellungen.
823. Weidel und Chrupalla verlangten Abbruch. Die beiden Bundesvorsitzenden forderten den Landesverband auf, die Aufstellungsversammlung wegen rechtlicher Risiken abzubrechen.
824. NRW-Landesverband widersetzte sich der Bundesspitze. Die Kandidatenaufstellung wurde trotzdem fortgesetzt.
825. Untersuchungskommission eingesetzt. Der AfD-Bundesvorstand beschloss anschließend eine Untersuchungskommission, die gegebenenfalls auch mit externen Wirtschaftsprüfern die Finanzen des Landesverbandes untersuchen sollte.
826. Ordnungsmaßnahmen gegen Vertreter verschiedener Lager. Der Bundesvorstand reagierte im September 2026 auf den weiterhin ungelösten Konflikt.
827. Auch Martin Vincentz betroffen. Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen das Helferich-Umfeld, sondern ebenso gegen Personen aus dem Lager des NRW-Landesvorsitzenden.
828. NRW-Vorstand ging juristisch gegen Bundesführung vor. Der Landesvorstand hatte versucht, die Einmischung der Bundespartei gerichtlich begrenzen zu lassen.
829. Streit um Mitarbeiterbudgets. Innerparteilich wurden Vorwürfe erhoben, Mitarbeiteretats könnten für Parteiarbeit eingesetzt worden sein. Der WDR betonte, dass diese Vorwürfe nicht belegt waren.
830. Daten sollten für Untersuchung erhalten bleiben. Der Bundesvorstand traf Maßnahmen, um eine mögliche Löschung relevanter Unterlagen zu verhindern.
831. Helferich zunächst nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Sein Name fehlte in der vom WDR ausgewerteten Maßnahmenliste. Auch dies ist zumindest teilweise günstig für den Betroffenen zu bewerten.
832. Sven Tritschler im Bundesvorstand. Alice Weidel unterstützte den NRW-Politiker bei seiner Kandidatur für ein Bundesamt.
833. Tritschler setzte sich knapp gegen Kay Gottschalk durch. Die Personalentscheidung spiegelte zugleich innerparteiliche Machtverschiebungen wider.
834. Vincentz griff Weidel öffentlich an. Der NRW-Landesvorsitzende äußerte sich ausgesprochen scharf über Vorgänge rund um den Parteitag.
835. Unterstützer der Bundesspitze verließen den Parteitag. Nachdem die Forderung nach einem Abbruch keine Mehrheit fand, verließen Vertreter des gegnerischen Lagers die Versammlung.
836. 22 Personen aus der Hessen-AfD im Gutachten. Eine hessenschau-Auswertung fand zahlreiche Funktionäre und Mandatsträger des Landesverbands in der umfangreichen Materialsammlung.
837. Zwölf von 25 AfD-Landtagsabgeordneten erwähnt. Damit war ein erheblicher Teil der damaligen Landtagsfraktion vertreten.
838. Robert Lambrou erwähnt. Auch der damalige hessische Fraktionsvorsitzende findet sich in den Unterlagen.
839. Andreas Lichert mehrfach thematisiert. Seine politischen Netzwerke und Aktivitäten spielten eine Rolle.
840. Christine Anderson häufig zitiert. Zahlreiche Aussagen der früheren Europaabgeordneten wurden dokumentiert.
841. Anderson und der Begriff „Migranten-Sumpf“. Der Verfassungsschutz wertete entsprechende Aussagen als fremden- beziehungsweise minderheitenfeindlich.
842. Anderson und „NWO-Pläne“. Auch ein Beitrag zur Verschwörungserzählung einer angeblichen „New World Order“ wurde aufgegriffen.
843. Mariana Harder-Kühnel mehrfach zitiert. Auch die frühere Bundestagsabgeordnete tauchte häufig in der Materialsammlung auf.
844. Harder-Kühnel und „Großer Austausch“. Der Verfassungsschutz ordnete mehrere ihrer Aussagen dieser rechtsextremen Erzählung zu.
845. Aussage über ein „neues Wahlvolk“. Eine entsprechende Äußerung wurde dem Kapitel über ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zugeordnet.
846. Migration, Kriminalität und Sozialstaat. Weitere Beiträge Harder-Kühnelns wurden wegen pauschalisierender Aussagen über Zuwanderer aufgeführt.
847. Andreas Lichert und der Verein für Staatspolitik. Lichert war Vorsitzender des Vereins, der das frühere Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek trug.
848. „Messe des Vorfelds“. Auch eine von Lichert eröffnete Veranstaltung aus dem neurechten Spektrum wurde berücksichtigt.
849. Lichert und Identitäre Bewegung. Kontakte beziehungsweise politische Verbindungen wurden ebenfalls dokumentiert.
850. Lichert und der frühere „Flügel“. Auch seine Verbindung zum inzwischen formal aufgelösten Netzwerk spielte eine Rolle.
851. Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“. Robert Lambrou ist Vorsitzender dieses Vereins.
852. Verfassungsschutz vermutete strategische Funktion. Die Behörde interpretierte den Verein unter anderem als Möglichkeit, Vorwürfen völkischer Positionen entgegenzutreten. Dies ist eine behördliche Bewertung, keine gerichtliche Feststellung.
853. Hessen mehrfach im Bundesgutachten vertreten. Der Landesverband lieferte damit zahlreiche der dokumentierten Aussagen.
854. Hessen-AfD weiterhin Verdachtsfall. Auch auf Landesebene wird die Partei vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet.
855. Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte. Grundlage der Beobachtung sind aus Sicht der Behörde verfassungsschutzrelevante Bestrebungen.
856. Ermittlungen gegen Stephan Brandner. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eines Pressevertreters.
857. Vorgang stammt aus dem Landtagswahlkampf 2023. Die betreffende Veranstaltung fand in Florstadt im Wetteraukreis statt.
858. Immunität aufgehoben. Der Bundestag machte den Weg für das Strafverfahren frei. Eine Immunitätsaufhebung bedeutet ausdrücklich keine Feststellung von Schuld.
859. Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete im Gutachten. Unter anderem Aussagen von Beatrix von Storch und Gottfried Curio wurden ausführlich dokumentiert.
860. Zahlreiche Berliner Landespolitiker genannt. Auch Mitglieder der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus tauchten in der Materialsammlung auf.
861. Gottfried Curio und ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz wertete mehrere Aussagen Curios als Forderung nach einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft.
862. Kritik an Einbürgerung. Die Behörde leitete aus Curios Aussagen eine ablehnende Haltung gegenüber der Einbürgerung von Menschen anderer kultureller Herkunft ab.
863. Beatrix von Storch und angebliche „Islamisierung“. Das Gutachten zitiert eine entsprechende Aussage über den Europäischen Gerichtshof.
864. Von Storch und „globale Finanzindustrie“. Der Verfassungsschutz sah in bestimmten Formulierungen antisemitisch konnotierte Chiffren. Das ist die Bewertung der Behörde.
865. Gunnar Lindemann und „Umvolkung“. Ein entsprechender Social-Media-Beitrag wurde in der Materialsammlung angeführt.
866. Vergleich von Migranten mit „invasiven“ Tierarten. Das Bundesamt wertete eine solche Aussage Lindemanns als pauschale Abwertung von Migranten.
867. Vorwurf der Banalisierung der NS-Judenverfolgung. Auch diese Bewertung des Verfassungsschutzes gegenüber Lindemann wird im Gutachten beschrieben.
868. Harald Laatsch und der „Tiefe Staat“. Entsprechende Verschwörungserzählungen wurden dokumentiert.
869. Laatsch bezeichnete Vorgehen gegen Reichsbürger als „Staatsstreich“. Diese Aussage wurde ebenfalls aufgegriffen.
870. Kristin Brinker nicht im Gutachten genannt. Die Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende kommt in der ausgewerteten Materialsammlung nicht vor. Dies ist einer der wenigen ausdrücklich entlastenden beziehungsweise günstigen Punkte dieses Blocks.
871. Hamburger AfD-Politiker und „Volks-“ beziehungsweise „Bevölkerungsaustausch“. Auch aus Hamburg finden sich entsprechende Aussagen im Gutachten.
872. Nähe zum historischen Begriff „Umvolkung“. Der Verfassungsschutz stellte eine inhaltliche Nähe dieser Narrative zu entsprechendem rechtsextremistischem Denken fest.
873. Forderungen nach Massenabschiebungen dokumentiert. Auch solche Aussagen Hamburger AfD-Funktionäre wurden aufgeführt.
874. Dirk Nockemann nicht genannt. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende selbst kam in dem Gutachten nicht vor. Auch dies kann als entlastender Einzelpunkt eingeordnet werden.
875. Nockemann weist Gutachten zurück. Er bezeichnete die Bewertung als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.
876. Dario Seifert erhielt rund 6.000 Euro von einer AfD-Kreistagsfraktion. Die Zahlungen gingen 2023 für Aufträge an seine Firma Strela Medien.
877. Erste Rechnung über 3.502,27 Euro. Sie betraf Werbemittel für die damalige AfD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen.
878. Zweite Rechnung über 2.395,12 Euro. Zusammen ergaben sich damit knapp 6.000 Euro.
879. Zollstöcke, Mützen, Kugelschreiber und Tassen. Außerdem entwarf Seiferts Firma ein Logo für die Fraktion.
880. Kreisverwaltung beanstandete Finanzierung. Ein Prüfbericht bewertete die Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel für diese Werbemittel als zweckwidrig.
881. Insgesamt rund 8.500 Euro beanstandet. Der Prüfbericht kam für die damalige AfD-Fraktion insgesamt auf diesen Betrag an zweckwidrigen Ausgaben; der größte Teil ging laut NDR an Seiferts Firma.
882. Seifert stimmte später für Rückforderung. Im Kreistag votierte er dafür, dass der Landkreis die beanstandeten Gelder zurückfordert.
883. Streit um Verantwortung. Seifert verwies auf die frühere Fraktionsführung. Der ehemalige Fraktionschef erklärte dagegen, die Auftragsvergabe sei von der Fraktion mehrheitlich beschlossen worden.
884. Seifert bestreitet Interessenkollision. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der Aufträge nicht Mitglied der Kreistagsfraktion gewesen zu sein und von einer möglichen Zweckwidrigkeit nichts gewusst zu haben.
885. Frage nach weiteren Geschäften blieb offen. Auf die NDR-Frage, ob seine Firma auch mit anderen AfD-Fraktionen Geschäfte gemacht habe, gab Seifert keine konkrete Antwort.
886. Generation Deutschland Saar dreht Werbevideo in Völklinger Hütte. Die Jugendorganisation nutzte das Weltkulturerbe für einen politischen Werbefilm.
887. Völklinger Hütte kündigte rechtliche Schritte an. Die Einrichtung wollte eine Unterlassungserklärung erreichen.
888. Vorwurf der parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Generaldirektor erklärte, für einen politischen Werbedreh hätte ausdrücklich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden müssen.
889. Generation Deutschland beruft sich auf Erlaubnis. Der Landesvorsitzende erklärte, die Gruppe sei davon ausgegangen, dass die Aufnahmen an der Kasse gestattet worden seien.
890. Private Aufnahmen wären erlaubt gewesen. Der Konflikt entstand gerade dadurch, dass es sich nach Darstellung der Hütte um politische Werbung und nicht lediglich um private Fotos oder Videos handelte.
891. Saar-AfD widerspricht Bundeslinie beim Euro. Der saarländische Fraktionsvorsitzende Josef Dörr erklärte, den Euro beibehalten zu wollen.
892. Saar-AfD will auch Schengen erhalten. Auch beim Schengenraum widersprach die Landtagsfraktion der damaligen Position der Bundespartei.
893. Erzieherin nach AfD-Kandidatur gekündigt. Eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Kindergartens in Salzgitter verlor nach ihrer Kandidatur auf einer AfD-Liste ihre Stelle.
894. Nach Angaben ihres Anwalts kein AfD-Mitglied. Die Frau kandidierte zwar auf der Liste, war nach Darstellung ihres Rechtsanwalts aber kein Parteimitglied.
895. Kündigungsschutzklage erhoben. Sie zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig.
896. Caritas beruft sich auf eigene Grundwerte. Der kirchliche Arbeitgeber erklärte, eine Kandidatur für die AfD sei mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar.
897. AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation erzielt Teilerfolg gegen VW. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied, dass Mitglieder der Organisation „Zentrum“ bei einer VW-Tochter für ihre Organisation werben dürfen. Dieser Punkt fällt zugunsten der Organisation aus.
898. Flugblätter und Mitgliederwerbung gestattet. Die sechs dort beschäftigten Mitglieder dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und neue Mitglieder werben. Auch dies ist eine für „Zentrum“ günstige gerichtliche Entscheidung.
899. Keine eigenen Vertrauensleute. Mit der weitergehenden Forderung, eigene Vertrauensleute wählen zu dürfen, hatte die Organisation dagegen keinen Erfolg.
900. Bilanz der Fälle 801 bis 900. Auch dieser Block zeigt sehr unterschiedliche Vorgänge: Verfassungsschutzbewertungen, Äußerungen von Funktionären, politische Netzwerke, innerparteiliche Machtkämpfe, Finanzierungsfragen, Ermittlungsverfahren, arbeitsrechtliche Konflikte und Gerichtsentscheidungen.
Dabei darf nicht alles gleichgesetzt werden. Ein umstrittener politischer Satz ist etwas anderes als ein Ermittlungsverfahren; ein Ermittlungsverfahren wiederum etwas anderes als ein rechtskräftiges Urteil.
Gerade deshalb wurde versucht, auch entlastende Entwicklungen und für AfD-Akteure günstige Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.
Nur sieben von 100 Punkten überhaupt noch als entlastend einzuordnen
Auffällig ist allerdings das Ergebnis dieser Auswertung:
Unter den 100 nummerierten Punkten von Fall 801 bis 900 ließen sich lediglich sieben Punkte finden, die zumindest teilweise als entlastend oder für AfD-Akteure beziehungsweise AfD-nahe Organisationen günstig eingeordnet werden können.
Das sind gerade einmal 7 von 100 Punkten.
Und selbst bei diesen sieben Punkten handelt es sich zum Teil lediglich darum, dass eine Person in einem bestimmten Gutachten nicht genannt wurde, eine konkrete Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen wurde oder ein Beteiligter bei einem Gericht lediglich einen Teilerfolg erzielte.
Diese von mir vorgenommene Zählung ist allerdings keine juristische Statistik über die Voraussetzungen eines Parteiverbots. Sie beschreibt ausschließlich die Zusammensetzung der hier ausgewählten und dokumentierten Punkte 801 bis 900.
Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, hängt nicht von der bloßen Zahl solcher Vorgänge ab. Darüber könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die bundesweite AfD wird derzeit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt; über die weitergehende Einstufung läuft weiterhin ein gerichtliches Hauptsacheverfahren.
Meine persönliche Schlussfolgerung
Persönlich bin ich der Auffassung, dass angesichts der Vielzahl der dokumentierten Vorgänge ein AfD-Verbotsverfahren jetzt eröffnet werden muss, damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen eines Parteiverbots umfassend prüfen kann.
Werner Hoffmann
Fortsetzung folgt
Damit umfasst diese Dokumentation nun 900 nummerierte Fälle und Vorgänge.
Als nächster und letzter Abschnitt folgt:
AfD unter der Lupe: Fälle 901 bis 1.000
Danach ist die geplante Dokumentation von insgesamt 1.000 Fällen und Vorgängen vollständig.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 701 bis 800.
Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Verbindungen von AfD-Abgeordneten in rechtsextreme und neurechte Milieus, Aussagen in Verfassungsschutz-Gutachten, Vorgängen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt, Ermittlungen sowie innerparteilichen Gerichts- und Ausschlussverfahren.
Auch hier gilt: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Behördliche Bewertungen werden als solche gekennzeichnet. Ebenso werden Entscheidungen berücksichtigt, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.
701. Elf von 32 AfD-Abgeordneten mit einschlägigen Verbindungen. Bei elf Mitgliedern der 2026 gewählten AfD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern wurden Aktivitäten oder Verbindungen ins extrem rechte Spektrum dokumentiert.
702. AfD Mecklenburg-Vorpommern nicht öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt. Anders als einige andere ostdeutsche Landesverbände wird sie vom Landesverfassungsschutz nicht öffentlich entsprechend bezeichnet.
703. Kontinuitäten zwischen JA und Generation Deutschland. Fast alle Mitglieder des ersten Bundesvorstands der neuen AfD-Jugend waren zuvor Mitglieder oder Funktionäre der Jungen Alternative.
704. Petra Federau und „Bevölkerungsaustausch“. Die AfD-Politikerin verbreitete Beiträge über einen angeblichen demografischen Austausch der deutschen Bevölkerung.
705. Federau bei Pegida. 2017 trat sie bei einer Pegida-Veranstaltung in Dresden auf.
706. Federau und der Begriff „Schuldkult“. In einer Rede griff sie eine in Teilen der extremen Rechten verbreitete Erzählung über eine angebliche deutsche Schuldfixierung auf.
707. Nikolaus Kramer dem „Flügel“-Netzwerk zugerechnet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnete ihn in einem früheren Gutachten als Unterstützer des formal aufgelösten „Flügels“.
708. Kramer verteidigte die Identitäre Bewegung. Nachdem diese vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt bewertet worden war, kritisierte Kramer die Einstufung öffentlich.
709. Kramer lud Martin Sellner in seinen Podcast ein. Auch Philip Stein von „Ein Prozent“, Benedikt Kaiser und Pegida-Gründer Lutz Bachmann waren dort Gäste.
710. Kramer bezeichnete sich als Unterstützer der JA. Er erklärte öffentlich, Fördermitglied und aktiver Unterstützer der Jungen Alternative zu sein.
711. Thomas Naulin beim „Königsstuhltreffen“. Naulin nahm 2019 an einem Treffen des damaligen „Flügels“ teil.
712. Naulin organisierte Veranstaltung mit Andreas Kalbitz. 2021 trat der frühere führende „Flügel“-Politiker bei einer von Naulin organisierten Kundgebung auf.
713. Naulin griff Richter öffentlich an. In einem Facebook-Beitrag äußerte er sich drastisch über Richter und deren politische Unabhängigkeit.
714. Martin Schmidt in zwei Burschenschaften. Schmidt gehört der Greifswalder Burschenschaft Rugia sowie der Berliner Burschenschaft der Märker an.
715. Rugia im früheren BfV-Gutachten. Das Bundesamt führte die Verbindung im Zusammenhang mit Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen auf.
716. Schmidts Portal interviewte Identitären-Funktionär. Die von Schmidt betriebene „Hanse Rundschau“ veröffentlichte ein Interview mit Daniel Fiß, damals Bundesvorstandsmitglied der Identitären Bewegung.
717. Robert Schnell gründete die JA in Mecklenburg-Vorpommern mit. Später wurde er Landesvorsitzender der Nachwuchsorganisation.
718. Schnell gegen Abgrenzung zur Identitären Bewegung. Bereits früh sprach er sich gegen eine entsprechende Distanzierung aus.
719. Schnell stellte sich hinter die Junge Alternative. Auch nach deren Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung verteidigte er die Organisation öffentlich.
720. Enrico Schult wurde Fördermitglied der JA. Nach der Einstufung der Jugendorganisation erklärte der AfD-Politiker, eine Fördermitgliedschaft abgeschlossen zu haben.
721. Schult unterstützt „Generation Deutschland“. Er begleitete frühere JA-Akteure zur Gründung der neuen Jugendorganisation.
722. Daniel Fiß als Referent im Fraktionsumfeld. Der frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der Identitären Bewegung war im Umfeld der AfD-Fraktionsspitze tätig.
723. Thore Stein und die Burschenschaft Raczeks. Der AfD-Politiker gehörte einer Verbindung an, die wegen ihres abstammungsbezogenen Aufnahmeverständnisses öffentlich kritisiert wurde.
724. Stein bei Veranstaltung des „Sturmvogel“. Ein Foto zeigt ihn bei einer Veranstaltung des völkischen Jugendbundes. Stein bestreitet, dort Mitglied gewesen zu sein.
725. Stein im Podcast von „Ein Prozent“. 2022 trat er in einem Format des vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Vereins auf.
726. Jan-Phillip Tadsen im JA-Landesvorstand. Er gehörte bis zur Auflösung der Jungen Alternative deren Führung in Mecklenburg-Vorpommern an.
727. Tadsen und Identitäre Bewegung. Recherchen dokumentierten frühere Beteiligungen an Aktionen sowie Kontakte zu führenden Aktivisten der Identitären Bewegung.
728. Tommy Thormann als früherer JA-Funktionär. Bereits 2017 saß er im Landesvorstand der Jungen Alternative.
729. Thormann fordert „millionenfache Remigration“. Diese Forderung veröffentlichte er 2026 in sozialen Netzwerken.
730. Thormann kündigte harte Maßnahmen gegen politische Gegner an. Bei einer AfD-Veranstaltung sprach er von Verboten, eingefrorenen Konten und Polizeieinsätzen nach einer Regierungsübernahme.
731. Thormann ebenfalls beim „Königsstuhltreffen“. Auch er nahm 2019 an dem Treffen des damaligen „Flügels“ teil.
732. Paul-Joachim Timm und „Passdeutsche“. Der AfD-Politiker unterschied öffentlich zwischen Deutschen und deutschen Staatsbürgern mit Migrationsgeschichte.
733. BfV bewertet Begriff als Herabsetzung. Das Bundesamt sieht die konkrete Verwendung von „Passdeutsche“ als Ausdruck einer Abstufung deutscher Staatsbürger.
734. Alexander Tschich führte die Junge Alternative in MV. Er war Landesvorsitzender der inzwischen aufgelösten Organisation.
735. Tschich führt nun „Generation Deutschland“ in MV. Seit 2026 steht er an der Spitze der Nachfolgeorganisation.
736. Tschich und Burschenschaft Danubia. Er war früher Aktivensprecher der Münchener Verbindung; der bayerische Verfassungsschutz rechnet deren aktive Mitglieder dem Rechtsextremismus zu.
737. Tschich und Daniel Fiß. Der AfD-Politiker trat mehrfach gemeinsam mit dem früheren Funktionär der Identitären Bewegung auf.
738. Tschich spricht von „Bevölkerungswandel“. Bei seiner Listenbewerbung erklärte er, diesen stoppen zu wollen.
739. Enrico Komning und Selbstbewaffnung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt Äußerungen des Bundestagsabgeordneten an, wonach Bürger sich leichter bewaffnen können sollten.
740. BfV sieht Angriff auf staatliches Gewaltmonopol. Die Behörde bewertet Komnings Aussagen als verfassungsschutzrelevant. Komning weist diese Interpretation zurück.
741. 13 AfD-Funktionäre aus MV im Bundesgutachten. Das mehr als 1.000 Seiten umfassende Dokument nennt zahlreiche Abgeordnete und Funktionäre aus Mecklenburg-Vorpommern.
742. Öffentliche Äußerungen als zentrale Belege. Bei vielen Personen stützt sich der Verfassungsschutz auf Facebook-Posts, Reden und öffentliche Auftritte.
743. Gereon Bollmann mehrfach im BfV-Gutachten erwähnt. Der schleswig-holsteinische AfD-Bundestagsabgeordnete gehört dort zu den häufiger genannten Politikern des Landesverbandes.
744. Bollmann und angebliche „Entdeutschung“. In Beiträgen behauptete er, Deutschland werde durch internationale Programme schrittweise „entdeutscht“.
745. BfV bewertet dies als rechtsextremistische Verschwörungserzählung. Bollmann widerspricht dieser Einordnung und beschreibt seine Aussagen als migrationspolitische Kritik.
746. JA-Mitglied aus Lübeck mehrfach erwähnt. Dessen Social-Media-Posts werden vom Bundesamt unter anderem als Belege für fremden- und minderheitenfeindliche sowie antisemitische Strukturen angeführt.
747. Kevin Dorow organisierte den „Tag des Vorfelds“. Der damalige stellvertretende JA-Landesvorsitzende veranstaltete 2024 ein Treffen in Neumünster.
748. Rechtsextreme und neurechte Akteure beim Treffen. Dort kamen Publizisten, Vereine und AfD-Mitglieder aus entsprechenden Milieus zusammen.
749. Dorow später im AfD-Landesvorstand. Er wurde Beisitzer im schleswig-holsteinischen Landesvorstand der Partei.
750. AfD Schleswig-Holstein und frühere JA im Bundesgutachten. Beide werden in der Begründung des Bundesamtes mehrfach behandelt. Die Partei weist die Extremismusbewertung zurück.
751. Alice Weidel rund 30-mal mit Zitaten erwähnt. Im Bundesgutachten finden sich zahlreiche Aussagen der AfD-Vorsitzenden.
752. Emil Sänze und Messerkriminalität. Das Gutachten zitiert einen Facebook-Beitrag des baden-württembergischen AfD-Landeschefs mit pauschalisierenden Aussagen über sogenannte „Messermänner“.
753. Markus Frohnmaier und „Bevölkerungsaustausch“. Das Bundesamt führt einen Beitrag des Bundestagsabgeordneten an, in dem dieser den Begriff gegen Kritik verteidigte.
754. Miguel Klauß und „Abschiebekalender“. Der Landtagsabgeordnete bewarb einen entsprechenden Kalender der AfD-Fraktion auf TikTok.
755. AfD Baden-Württemberg verweigerte Stellungnahme zum Gutachten. Der Landesverband wollte sich zu den konkreten Aussagen nicht äußern.
756. Sieghard Knodel verlässt Partei und Fraktion. Der Bundestagsabgeordnete trat nach der damaligen Hochstufung durch das Bundesamt aus AfD und Fraktion aus.
757. Durchsuchung bei Mitarbeiter von Kristin Brinker. Kurz vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 wurde die Wohnung eines Mitarbeiters der AfD-Spitzenkandidatin durchsucht.
758. Verdacht auf Verstöße gegen Waffen- und Sprengstoffrecht. Dies war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anlass der Maßnahme.
759. Dafür keine entsprechenden Beweise gefunden. Die Staatsanwaltschaft erklärte ausdrücklich, dass sich hierfür bei der Durchsuchung keine Beweismittel fanden.
760. Andere Gegenstände wurden sichergestellt. Deren mögliche strafrechtliche Relevanz wurde anschließend geprüft.
761. Medien berichteten über NS-Devotionalien. Mehrere Medien berichteten über entsprechende Sammlerstücke unter den sichergestellten Gegenständen.
762. Brinker bezeichnet Mitarbeiter als Sammler. Sie erklärte, zuvor keine Hinweise auf eine entsprechende politische Einstellung wahrgenommen zu haben.
763. AfD bezeichnete Vorgang als private Angelegenheit. Die Partei erklärte, die Ermittlungen abwarten zu wollen.
764. NS-Symbole bei AfD-Kundgebung in Lichtenberg. Bei einer Berliner Wahlkampfveranstaltung wurden im Publikum verfassungsfeindliche beziehungsweise NS-verherrlichende Symbole gezeigt.
765. Ermittlungen gegen zwei 20-Jährige. Ein Mann und eine Frau sollen sichtbare Hakenkreuze auf den Unterarmen getragen haben.
766. 47-Jährige zeigt sich selbst an. Bei ihr waren nach Polizeiangaben ein Hakenkreuz und die Zahlenkombination „88“ sichtbar.
767. Staatsschutz prüft verbotene Kennzeichen. Ermittlungsgegenstand ist der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
768. AfD distanziert sich von Symbolen. Die Partei erklärte, von den gezeigten Kennzeichen nichts gewusst zu haben und solche Darstellungen nicht zu dulden.
769. Stephan Brandners Immunität erneut aufgehoben. Der Bundestag genehmigte 2026 die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten. Eine Immunitätsaufhebung ist keine Feststellung strafrechtlicher Schuld.
770. Paul-Joachim Timm gewinnt teilweise vor Verfassungsgericht. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gab einer Klage des AfD-Abgeordneten zum parlamentarischen Fragerecht teilweise statt.
771. Streit um Fake-Accounts des Verfassungsschutzes. Timm wollte unter anderem wissen, wie viele verdeckte Social-Media-Accounts das Landesamt verwendet.
772. Landesregierung hatte konkrete Angaben verweigert. Sie verwies auf Staatswohl und den Schutz nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen.
773. Gericht stärkt grundsätzlich das Fragerecht. Parlamentarische Anfragen dürfen nicht pauschal mit Geheimhaltungsinteressen zurückgewiesen werden.
774. Allgemeine Angaben müssen möglich sein. Nach Ansicht des Gerichts können allgemeine Informationen zur Zahl solcher Accounts verlangt werden.
775. Schutz von Quellen bleibt bestehen. Operative Arbeitsweisen und nachrichtendienstliche Quellen dürfen weiterhin geschützt werden.
776. Thore Stein und Enrico Schult gewinnen vor OLG Rostock. Das Oberlandesgericht entschied weitgehend zugunsten der beiden AfD-Landtagsabgeordneten in einem Streit mit Kreisverbänden der Linken.
777. Vorwurf des Nachahmens einer Parkinson-Erkrankung nicht beweisbar. Das Gericht sah keine ausreichende Grundlage dafür, den behaupteten Vorgang als Tatsache zu verbreiten.
778. Vorwurf stammte von Linken-Abgeordnetem Dirk Bruhn. Er hatte behauptet, Stein und Schult hätten sein krankheitsbedingtes Zittern nachgeahmt.
779. AfD-Politiker hatten Vorwurf bestritten. Beide gingen deshalb gerichtlich dagegen vor.
780. Berufungsinstanz änderte frühere Entscheidungen. Das OLG untersagte die weitere Verbreitung bestimmter Aussagen.
781. Michael Meister meldet mutmaßlichen Messerangriff. Der AfD-Landtagsabgeordnete erklärte 2026, vor seinem Haus von zwei Vermummten angegriffen worden zu sein.
782. Ermittlungen blieben zunächst ohne abschließendes Ergebnis. Der behauptete Tatablauf war zunächst nicht geklärt.
783. Blutiges T-Shirt und angebliches Bekennerschreiben als Indizien. Beide galten zu diesem Zeitpunkt als ungeprüft.
784. AfD stellte Angriff dennoch als feststehend dar. Der Landesverband verwendete den ungeklärten Vorgang bereits politisch als erwiesene Tat.
785. Ähnlicher früherer Fall wurde eingestellt. Einen von Meister Jahre zuvor gemeldeten vergleichbaren Angriff stellten Ermittler mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
786. Jan Wenzel Schmidt – umstrittene Beweismittel im Parteiverfahren. Recherchen zufolge griff die AfD Sachsen-Anhalt auf Unterlagen mit fragwürdiger Herkunft zurück.
787. Visitenkarte aus Handschuhfach als Beweisstück. Eine solche Karte soll bei Wartungsarbeiten in Schmidts Privatfahrzeug entdeckt worden sein.
788. Persönliche Unterlagen kopiert. Schmidt beklagte, dass ohne sein Wissen unter anderem Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge kopiert worden seien.
789. Bundestagsdienstausweis ebenfalls betroffen. Nach seiner Darstellung wurde auch eine Abbildung seines Dienstausweises mit Zugangsberechtigungen weitergegeben.
790. Schmidt legt Datenschutzbeschwerde ein. Er wandte sich wegen der Verwendung der Unterlagen an den Landesdatenschutzbeauftragten.
791. Parteisitzung offenbar mitgeschnitten. Eine Audioaufnahme einer internen Videokonferenz des Landesverbands wurde bekannt.
792. AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt Sanktionen gegen Schmidt. Der vorläufige Entzug seiner Mitgliedschaftsrechte blieb bestehen.
793. Parteigericht nennt mehrere Vorwürfe. Genannt wurden unter anderem möglicher Missbrauch des Mitarbeiterbudgets, Lobbyismus-Konstellationen, Diamantengeschäfte und innerparteiliche Drohungen. Schmidt bestreitet die Vorwürfe.
794. Parteigericht sieht „Vertrauensbruch“. Besonders schwer wertete es Schmidts öffentliche Aussagen über interne Parteivorgänge und Vetternwirtschaft.
795. Parteiausschluss noch nicht endgültig entschieden. Die Entscheidung betraf zunächst den Entzug seiner Mitgliedschaftsrechte.
796. Matthias Helferich darf in der AfD bleiben. Das Bundesschiedsgericht hob den zuvor ausgesprochenen Parteiausschluss auf.
797. Entscheidung zugunsten Helferichs endgültig. Das parteiinterne Verfahren war damit abgeschlossen.
798. Helferich gegen Meyer-Soltau vor Gericht. Zwei AfD-Bundestagsabgeordnete stritten vor dem Landgericht Essen über eine Auseinandersetzung beim NRW-Listenparteitag.
799. Gericht erlaubt Helferich weiterhin die Behauptung einer Beleidigung. In diesem Teil des Rechtsstreits gab das Landgericht ihm Recht.
800. Bilanz nach 800 dokumentierten Vorgängen. Der Block zeigt erneut sehr unterschiedliche Sachverhalte: behördliche Extremismusbewertungen, Kontakte in rechtsextreme Milieus, Ermittlungsverfahren, innerparteiliche Auseinandersetzungen und Gerichtsentscheidungen – einschließlich Entscheidungen zugunsten von AfD-Politikern. Eine pauschale Gleichsetzung der einzelnen Vorgänge wäre deshalb sachlich falsch.
Fortsetzung folgt
Damit umfasst die Reihe nun den Block 701 bis 800 der geplanten 1.000 dokumentierten AfD-Fälle und Vorgänge.
Als nächster Abschnitt folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 801 bis 900
Der Maßstab bleibt derselbe: öffentlich überprüfbare Quellen, genaue Kennzeichnung des jeweiligen Verfahrensstands und die klare Trennung zwischen Verdacht, behördlicher Bewertung, Ermittlungsverfahren und gerichtlicher Feststellung.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Dokumentation geht weiter. In diesem Teil stehen die Fälle 601 bis 700 im Mittelpunkt.
Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Verfassungstreueprüfungen von AfD-Kandidaten, innerparteilichen Konflikten, parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen, der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, Mitarbeiterprüfungen und aktuellen Ermittlungsverfahren.
Auch hier gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Ein Verdacht ist kein Beweis. Gerichtsentscheidungen, Einstellungen, Zulassungen und für Betroffene günstige Entscheidungen werden ebenso dokumentiert wie belastende Vorgänge.
601. Stephan Bothe – Verfassungstreue überprüft. Der stellvertretende niedersächsische AfD-Landesvorsitzende wollte 2026 Landrat im Landkreis Lüneburg werden. Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue wurde seine Kandidatur geprüft.
602. Äußerungen Bothes spielten bei der Prüfung eine Rolle. Nach NDR-Angaben gehörten Äußerungen des Politikers zu den Erkenntnissen, auf denen die Verfassungsschutzbewertung des Landesverbandes beruhte.
603. Kreiswahlausschuss lässt Bothe nicht zu. Ende Juli 2026 wurde seine Kandidatur für die Landratswahl abgelehnt.
604. Bothe geht gerichtlich gegen Ausschluss vor. Er beantragte Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Lüneburg.
605. Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab. Bothe blieb zunächst von der Wahl ausgeschlossen.
606. Bothe zieht vor das Oberverwaltungsgericht. Gegen die Entscheidung legte er Beschwerde ein.
607. OVG bestätigt Ausschluss. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 4. September 2026, dass Bothe nicht antreten darf.
608. OVG-Entscheidung unanfechtbar. Das Gericht erklärte seine Beschlüsse im Eilverfahren für unanfechtbar.
609. Gericht prüfte die materielle Verfassungstreue nicht abschließend. Das OVG verwies darauf, dass ein ausgeschlossener Bewerber den Ausschluss grundsätzlich nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angreifen könne.
610. Bothe kündigt Wahlanfechtung an. Nach seinem Ausschluss erklärte er, die Wahl nachträglich anfechten zu wollen.
611. Jessica Schülke – Verfassungstreueprüfung in Hannover. Die AfD-Landtagsabgeordnete wollte Oberbürgermeisterin von Hannover werden.
612. Wahlausschuss fordert Prüfung Schülkes an. Das niedersächsische Innenministerium beziehungsweise der Verfassungsschutz sollte Erkenntnisse zusammentragen.
613. Geprüft wurden unter anderem frühere Äußerungen. Dabei sollte untersucht werden, ob antidemokratische, rassistische oder antisemitische Äußerungen vorlagen.
614. Schülke weist Zweifel zurück. Sie erklärte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei für sie eine selbstverständliche Grundlage ihrer politischen Tätigkeit.
615. Thorsten Moriße – Verfassungstreueprüfung. Auch der AfD-Landtagsabgeordnete und Kandidat für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven wurde überprüft.
616. Social-Media-Beiträge und Reden wurden geprüft. Das niedersächsische Innenministerium kündigte eine entsprechende Auswertung an.
617. Moriße wird nicht zur OB-Wahl zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss sah Zweifel an seiner Verfassungstreue.
618. Moriße beantragt Eilrechtsschutz. Er ging vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen den Ausschluss vor.
619. Verwaltungsgericht lehnt Morißes Antrag ab. Damit blieb seine Kandidatur zunächst ausgeschlossen.
620. Adrian Maxhuni – Prüfung in Bersenbrück. Der AfD-Kandidat für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters wurde ebenfalls auf seine Verfassungstreue überprüft.
621. Maxhunis Tätigkeit in „Generation Deutschland“. Als wesentlichen Prüfgrund nannte der Wahlausschuss seine Vorstandsmitgliedschaft in der AfD-Jugendorganisation.
622. Maxhuni schließlich zugelassen. Nach der Prüfung entschied der Wahlausschuss zugunsten seiner Kandidatur.
623. Zweifel reichten nicht für einen Ausschluss. Die zuständigen Stellen sahen keine ausreichend gravierenden Erkenntnisse, um die Wahlzulassung zu verweigern.
624. Florian Meyer ebenfalls zugelassen. In Fürstenau wurde ein weiterer AfD-Kandidat mit knapper Mehrheit zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
625. Weitere kommunale AfD-Kandidaten wurden überprüft. Die niedersächsische Regelung führte 2026 zu mehreren individuellen Verfassungstreueprüfungen; Parteimitgliedschaft allein sollte dabei nicht automatisch über eine Zulassung entscheiden.
626. Martin Hess – Ordnungsruf im Januar 2026. Der AfD-Abgeordnete erhielt während einer Aktuellen Stunde zur Berliner Stromversorgung einen Ordnungsruf.
627. Grund war eine als herabsetzend bewertete Äußerung. Die Sitzungsleitung sah darin einen Angriff auf ein anderes Mitglied des Bundestages.
628. Hess legt Einspruch ein. Der Abgeordnete wehrte sich gegen die parlamentarische Maßnahme.
629. Bundestag weist Hess’ Einspruch zurück. Am 15. Januar 2026 bestätigte das Parlament den Ordnungsruf.
630. Martin Reichardt – Ordnungsruf im März. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem AfD-Abgeordneten nach wiederholter Störung des Sitzungsablaufs einen Ordnungsruf.
631. Reichardt legt Einspruch ein. Er ließ die Maßnahme parlamentarisch überprüfen.
632. Einspruch Reichardts zurückgewiesen. Die übrigen Fraktionen bestätigten den Ordnungsruf.
633. Reichardt erhält weiteren Ordnungsruf im Mai. Anlass war ein Zwischenruf gegenüber der Grünen-Abgeordneten Misbah Khan.
634. Streit über den Vorwurf einer Lüge. Reichardt verteidigte seine Wortwahl als Tatsachenfeststellung; die Sitzungsleitung wertete sie anders.
635. Auch dieser Einspruch scheitert. Der Bundestag wies Reichardts Einspruch am 8. Mai 2026 zurück.
636. Kerstin Przygodda – Ordnungsruf. Die AfD-Abgeordnete unterstellte einer Linken-Abgeordneten in einer Debatte „pathologischen Männerhass“.
637. Przygodda legt Einspruch ein. Sie wandte sich gegen die parlamentarische Sanktion.
638. Bundestag bestätigt Przygodda-Ordnungsruf. Ihr Einspruch wurde am 26. März 2026 zurückgewiesen.
639. Martin Sichert – Ordnungsruf im Juli 2026. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sanktionierte Äußerungen Sicherts während einer Debatte zur gesetzlichen Krankenversicherung.
640. Sicherts Einspruch abgewiesen. Am 8. September 2026 bestätigte der Bundestag die Maßnahme.
641. „Generation Deutschland NRW“ wird Verdachtsfall. Der NRW-Verfassungsschutz stufte den neuen AfD-Jugendverband im März 2026 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.
642. Behörde sieht gewichtige Anhaltspunkte. Das Innenministerium begründete die Einstufung mit entsprechenden tatsächlichen Anhaltspunkten.
643. Verfassungsschutz sieht Fortführung der Jungen Alternative. Nach Behördeneinschätzung setzt die neue Organisation Strukturen und Inhalte der früheren JA NRW fort.
644. Hohe personelle Kontinuität. Führungspositionen von JA NRW und Generation Deutschland NRW seien weitgehend mit denselben Personen besetzt.
645. Äußerungen von Führungspersonen flossen in Bewertung ein. Auch öffentliche Aussagen spielten bei der Einstufung eine Rolle.
646. Neue Jugendorganisation ist enger an die AfD gebunden. Anders als die frühere JA ist „Generation Deutschland“ organisatorisch stärker mit der Mutterpartei verzahnt.
647. Mitgliedschaft setzt AfD-Mitgliedschaft voraus. Die neue Nachwuchsorganisation steht grundsätzlich Parteimitgliedern offen.
648. Jugendorganisation soll politischen Nachwuchs ausbilden. Nach Aussagen ihrer Führung sollen Mitglieder gezielt auf Funktionen in Partei und Parlament vorbereitet werden.
649. NRW-AfD erlebt offenen Lagerkampf. Bei der Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2027 eskalierte im Sommer 2026 ein innerparteilicher Konflikt.
650. Konflikt zwischen Vincentz- und Helferich-Lager. Der WDR beschrieb einen Machtkampf zwischen Unterstützern des Landeschefs Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.
651. Bundesvorstand verlangte zeitweise Abbruch des Parteitags. Die Bundesspitze intervenierte in die Listenaufstellung.
652. Landesverband setzte Listenaufstellung fort. Die Delegierten beendeten die Kandidatenwahl dennoch.
653. Landeswahlliste blieb schließlich bestehen. Der Bundesvorstand entschied sich anschließend gegen weitere Schritte zur Aufhebung der Liste.
654. Untersuchungskommission angekündigt. Die Bundesspitze wollte die Vorgänge im Landesverband untersuchen lassen.
655. Parteiordnungsverfahren gegen NRW-Vorstandsmitglieder. Im Juli 2026 leitete die AfD-Bundesspitze entsprechende Verfahren ein.
656. Auch Martin Vincentz betroffen. Der Landesvorsitzende gehörte zu den Adressaten der Ordnungsverfahren.
657. Hintergrund waren unter anderem juristische Schritte gegen die Bundesspitze. Das ging aus einem vom WDR eingesehenen Schreiben hervor.
658. Bundesvorstand sanktioniert später beide Lager. Im September wurden Ordnungsmaßnahmen sowohl gegen das Vincentz-Lager als auch gegen dessen Gegner beschlossen.
659. Auch Helferich-Umfeld betroffen. Maßnahmen richteten sich ausdrücklich auch gegen Akteure aus diesem Parteiflügel.
660. Konflikt dokumentiert tiefe Spaltung des Landesverbandes. Der WDR beschrieb die Entscheidungen als Folge eines weiterhin ungelösten innerparteilichen Machtkampfs.
661. Rheinland-Pfalz überprüft Landtagsmitarbeiter. Seit einer Gesetzesänderung 2025 können Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.
662. AfD-Mitarbeiter besteht Prüfung nicht. Im März 2026 wurde ein weiterer Beschäftigter aus dem Umfeld der AfD als nicht zuverlässig eingestuft.
663. Früherer Aktivist von „Revolte Rheinland“. Nach SWR-Informationen war der Betroffene zuvor in dieser Gruppe aktiv.
664. „Revolte Rheinland“ dem identitären Umfeld zugerechnet. Die Gruppe galt als Teil der Identitären Bewegung und wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.
665. Keine staatliche Finanzierung des Mitarbeiters. Die AfD erhielt für die betreffende Beschäftigung keine Kostenerstattung aus der Staatskasse.
666. Zugang zum Landtag kann verweigert werden. Dies gehört zu den möglichen Konsequenzen einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung.
667. AfD klagt gegen Prüfverfahren. Die Landtagsfraktion hielt die gesetzlichen Regelungen für einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte.
668. Verfassungsgerichtshof weist Antrag zurück. Im September 2026 blieb die AfD mit ihrem Normenkontrollantrag erfolglos.
669. Gericht sieht Eingriff als gerechtfertigt. Die Beschränkungen seien zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässig.
670. Mitarbeiterprüfungen bleiben damit bestehen. Die entsprechende Regelung des rheinland-pfälzischen Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes blieb wirksam.
671. Brandenburg weist Schulen auf Propagandaverbot hin. Das Bildungsministerium erinnerte die Schulen 2026 an die Regeln gegen Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen.
672. Ministerium verweist dabei auf die AfD Brandenburg. Grundlage war deren Einstufung durch den Landesverfassungsschutz.
673. Schulen erhalten Verfassungsschutzbericht. Schulleitungen bekamen im August 2026 den aktuellen Bericht zur Kenntnis.
674. Schulgesetz enthält seit 2024 entsprechende Vorschrift. Ein neuer Paragraf verbietet verfassungsfeindliche Handlungen an Schulen.
675. Schulen müssen entsprechende Vorfälle melden. Die Gesetzesregelung sieht eine unmittelbare Meldung vor.
676. Allgemeines Verbot parteipolitischer Werbung bleibt bestehen. Das Ministerium verwies zugleich auf die Neutralitätspflicht im Schulbetrieb.
677. Schülermeinungen sind nicht pauschal verboten. Das Bildungsministerium stellte klar, dass keine allgemeine Weisung gegen politische Äußerungen von Schülern existiert.
678. AfD-Fraktion kritisiert Vorgehen. Der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch wandte sich öffentlich gegen die Einordnung.
679. Brandenburg diskutiert neue Regeln für parteinahe Stiftungen. Im September 2026 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf erstmals im Landtag beraten.
680. Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung als Fördervoraussetzung. Der Entwurf knüpft öffentliche Finanzierung daran.
681. Extremismuseinstufung könnte Förderung ausschließen. Dies soll sowohl für eine Stiftung selbst als auch unter bestimmten Voraussetzungen für ihr nahestehende Parteien oder prägende Mitarbeiter gelten.
682. Desiderius-Erasmus-Stiftung könnte betroffen sein. Die Stiftung bezeichnet sich selbst als der AfD ideell nahestehend.
683. Brandenburg förderte die Stiftung bislang. Nach Angaben des Innenministeriums war Brandenburg das einzige Bundesland mit entsprechender Landesförderung.
684. Mehr als 100.000 Euro seit 2022. In dieser Größenordnung sollen Fördermittel an die Stiftung geflossen sein.
685. AfD kritisiert geplante Neuregelung. Die Landtagsfraktion bezeichnete sie als indirektes Parteienverbot.
686. Brandenburger AfD weiterhin vom Landesverfassungsschutz entsprechend eingestuft. Der Landesverband wird dort als erwiesen beziehungsweise gesichert rechtsextremistische Bestrebung bewertet; diese behördliche Einstufung bildet den Hintergrund mehrerer der genannten Maßnahmen.
687. Berliner Polizist wegen AfD-Funktion nicht für gehobenen Dienst zugelassen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte 2026 eine entsprechende Entscheidung der Behörde im Eilverfahren.
688. Betroffener war AfD-Fraktionsvorsitzender auf kommunaler Ebene. Der Polizeibeamte leitete nebenberuflich eine AfD-Fraktion in einer brandenburgischen Gemeindevertretung.
689. Vorläufige Einstellungszusage zurückgenommen. Nachdem die politische Funktion bekannt geworden war, hob das Land Berlin seine Zusage für den gehobenen Kriminaldienst auf.
690. Behörde äußerte Zweifel an charakterlicher Eignung. Dabei spielte insbesondere die Frage der Verfassungstreue eine Rolle.
691. Niederlegung des Mandats reichte Gericht nicht. Das Verwaltungsgericht sah keine glaubhafte vollständige Distanzierung von Partei und Zielen.
692. Eilantrag abgewiesen. Der Bewerber erhielt damit zunächst keinen Zugang zum angestrebten gehobenen Polizeidienst.
693. Sebastian Koch – Ermittlungen wegen „Artgemeinschaft“. Gegen den 2026 gewählten AfD-Landtagsabgeordneten wurde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot ermittelt.
694. Hintergrund ist die verbotene rechtsextreme „Artgemeinschaft“. Ermittler untersuchten mögliche Verbindungen zu dieser Organisation.
695. Räume Kochs durchsucht. Ende August 2026 fanden entsprechende Ermittlungsmaßnahmen statt.
696. Waffen bei Durchsuchung gefunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei mehrere Waffen entdeckt.
697. Zusätzliches Ermittlungsverfahren wegen Waffengesetz. Der Waffenfund führte zu einem weiteren strafrechtlichen Prüfkomplex.
698. Staatsanwaltschaft Halle führt Verfahren. Die Behörde bestätigte die Ermittlungen im September 2026.
699. Beide Ermittlungsstränge liefen parallel. Sowohl der Verdacht eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot als auch der mögliche Waffengesetzverstoß waren noch nicht abschließend geklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
700. Bilanz nach 700 dokumentierten Vorgängen. Dieser Abschnitt zeigt insbesondere Konflikte darüber, welche Anforderungen an Verfassungstreue bei Kandidaten und staatlich finanzierten Mitarbeitern gelten, wie Parlamente auf Grenzüberschreitungen reagieren und wie strafrechtliche Ermittlungen von politischen Bewertungen zu unterscheiden sind. Die einzelnen Vorgänge haben unterschiedliche rechtliche Qualität und dürfen deshalb nicht pauschal gleichgesetzt werden.
Fortsetzung folgt
Damit umfasst diese Serie nun den Block 601 bis 700 der geplanten 1.000 dokumentierten AfD-Fälle und Vorgänge.
Als nächster Abschnitt folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 701 bis 800
Der Maßstab bleibt derselbe: öffentlich überprüfbare Quellen, genaue Kennzeichnung des Verfahrensstands sowie die klare Trennung zwischen Verdacht, Ermittlungsverfahren, behördlicher Bewertung und gerichtlicher Feststellung.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.
Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.
401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.
402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.
403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.
404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.
405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.
406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.
407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.
408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.
409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.
410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.
411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.
412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.
413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.
414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.
415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.
416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.
417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.
418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.
419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.
420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.
421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.
422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.
423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.
424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.
425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.
426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.
427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.
429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.
430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.
431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.
432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.
433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.
434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.
435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.
436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.
437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.
438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.
439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.
440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.
441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.
443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.
444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.
445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.
447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.
448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.
449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.
450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.
451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.
452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.
453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.
454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.
455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.
456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.
457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.
458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.
459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.
460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.
461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.
462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.
463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.
464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.
465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.
466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.
467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.
468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.
469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.
470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.
471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.
472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.
473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.
474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.
475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.
476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.
477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.
478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.
479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.
480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.
481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.
482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.
483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.
484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.
485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.
486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.
487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.
488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.
489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.
490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.
491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.
492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.
493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.
494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.
495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.
496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.
497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.
498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.
499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.
500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.
Fortsetzung folgt
Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.
Als Nächstes folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600
Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.
Hinweis zu KI-Bildern: Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.