Luft-zu-Luft- oder Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe? Der große Unterschied wird oft unterschätzt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele denken bei einer Wärmepumpe automatisch an eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe. Dabei gibt es mit der Luft-zu-Luft-Wärmepumpe eine Alternative, die gerade in Zeiten heißer Sommer und steigender Energiekosten enorme Vorteile bietet.

Beide Systeme nutzen die Außenluft als kostenlose Energiequelle. Selbst bei Minusgraden kann der Luft Wärme entzogen und zum Heizen genutzt werden. Der Unterschied liegt darin, wie diese Wärme ins Haus gelangt.

Die Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe überträgt die gewonnene Wärme auf das Heizungswasser. Dieses versorgt die Fußbodenheizung oder Heizkörper und erwärmt meist auch das Brauchwasser zum Duschen und Baden. Sie eignet sich daher besonders für Gebäude mit wassergeführtem Heizsystem.

Die Luft-zu-Luft-Wärmepumpe arbeitet anders. Hier wird die Wärme direkt an die Raumluft abgegeben. Ein Außengerät entzieht der Außenluft Energie, ein Innengerät verteilt die erwärmte Luft anschließend im Gebäude.

Im Sommer funktioniert der Kreislauf umgekehrt: Die Wärme wird aus dem Haus nach draußen transportiert und die Räume werden angenehm gekühlt.

Gerade hier liegen die größten Vorteile. Während eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe Gebäude meist nur um wenige Grad kühlen kann, arbeitet eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe wie eine leistungsfähige Klimaanlage. Gleichzeitig wird der Raumluft Feuchtigkeit entzogen. Dadurch verschwindet die oft belastende Schwüle und das Wohnklima verbessert sich deutlich.

Ein weiterer Vorteil sind die Luftfilter in den Innengeräten. Sie entfernen Staub, Pollen und andere Schwebstoffe aus der Raumluft. Besonders Allergiker profitieren von der besseren Luftqualität.

Da kein Heizungswasser erwärmt werden muss, reagiert eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe außerdem sehr schnell auf Temperaturänderungen. Häufig ist auch der Installationsaufwand geringer, weil keine wasserführenden Heizungsleitungen erforderlich sind.

Die Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe bleibt dagegen die richtige Wahl, wenn neben der Heizung auch die Warmwasserbereitung vollständig übernommen werden soll.

Fazit: Beide Systeme arbeiten effizient und nutzen erneuerbare Umweltenergie. Wer hauptsächlich heizen und Warmwasser erzeugen möchte, ist mit einer Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe gut beraten. Wer zusätzlich Wert auf starke Kühlung, Entfeuchtung, Pollenfilterung und hohen Wohnkomfort im Sommer legt, sollte die Luft-zu-Luft-Wärmepumpe unbedingt in die engere Wahl ziehen.

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Habecks Prognose von 2019: War sie ihrer Zeit voraus?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Im Jahr 2019 sagte der damalige Grünen-Vorsitzende Robert Habeck in einem Gespräch mit dem damaligen VW-Chef Herbert Diess einen Satz, der heute wieder intensiv diskutiert wird:

„Wenn Sie 2025 kein E-Mobil für unter 20.000 Euro anbieten, dann werden Sie – so fürchte ich – im Markt scheitern.“

Dieses Zitat stammt aus einem Interview mit der WELT vom Mai 2019.

Sechs Jahre später zeigt sich: Die Aussage war bemerkenswert und vorausschauend. Volkswagen geriet 2024 und 2025 wirtschaftlich unter erheblichen Druck. Hohe Produktionskosten, starke Konkurrenz – insbesondere aus China – sowie das Fehlen eines günstigen Elektro-Kleinwagens erschwerten die Marktposition erheblich.

Natürlich lässt sich die Krise von Volkswagen nicht allein darauf zurückführen. Auch hohe Produktionskosten, die schwächere Nachfrage in Europa, der zunehmende Wettbewerb aus China sowie strategische Entscheidungen des Konzerns spielten eine wichtige Rolle.

Dennoch bleibt die Kernaussage bemerkenswert: Der Massenmarkt entscheidet über den langfristigen Erfolg. Elektroautos müssen für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar sein. Während chinesische Hersteller früh günstige Modelle auf den Markt brachten, konzentrierten sich viele europäische Hersteller zunächst auf höherpreisige Fahrzeuge.

Persönlich habe ich das bereits 2019 ähnlich gesehen wie Robert Habeck. Wer vor allem hochpreisige Elektroautos in geringen Stückzahlen produziert, erzielt zwar höhere Gewinnmargen pro Fahrzeug. Langfristig wäre es jedoch sinnvoller gewesen, bezahlbare Elektroautos für den Massenmarkt anzubieten.

Höhere Stückzahlen hätten die Verbreitung der Elektromobilität beschleunigt, den Ausbau der Ladeinfrastruktur wirtschaftlich attraktiver gemacht und den Markt insgesamt schneller wachsen lassen.

Ein weiterer strategischer Fehler war aus meiner Sicht, dass Europa den Aufbau einer eigenen leistungsfähigen Batteriezellproduktion zu lange vernachlässigt hat. Statt die Wertschöpfung im eigenen Land aufzubauen, wurde ein großer Teil ins Ausland verlagert.

Dadurch entstand eine starke Abhängigkeit von asiatischen Herstellern, die bis heute nachwirkt.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, wie wichtig es ist, technologische Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entschlossen zu handeln.

#Elektromobilität #Volkswagen #Habeck #EAuto #Automobilindustrie

42,5 °C im Garten – warum eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe an Hitzetagen zum echten Gamechanger wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.
Werner Hoffmann.
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Heute ist Schwitzen angesagt. Während das Thermometer offiziell bereits 41 °C anzeigt, wurden in unserem Garten sogar schon 42,5 °C gemessen – Tendenz steigend. Solche Temperaturen sind längst keine Ausnahme mehr, sondern treten in Deutschland immer häufiger auf.

Zum Glück können wir uns ins Haus zurückziehen. Dort sorgt eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe für ein angenehmes Raumklima. Gerade an extrem heißen Tagen zeigt sich, welchen Unterschied diese Technik machen kann.

Viele Hausbesitzer setzen inzwischen auf eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe. Was viele jedoch nicht wissen: Diese kann über eine geeignete Fußbodenheizung zwar auch zur Kühlung genutzt werden, allerdings nur sehr eingeschränkt. In der Praxis liegt die Absenkung der Raumtemperatur häufig bei etwa 2 bis 3 Grad, da die Vorlauftemperatur nicht zu niedrig werden darf. Andernfalls könnte sich Kondenswasser auf dem Boden bilden.

Hinzu kommt ein weiterer Nachteil: Die Luftfeuchtigkeit bleibt nahezu unverändert. Gerade an schwülen Sommertagen empfinden viele Menschen die Räume deshalb trotz etwas niedrigerer Temperatur weiterhin als belastend.

Hier spielt die Luft-zu-Luft-Wärmepumpe ihre größten Vorteile aus. Sie kühlt die Raumluft direkt und entzieht ihr gleichzeitig Feuchtigkeit. Dadurch sinkt nicht nur die Temperatur, sondern auch die Luftfeuchtigkeit – und genau das sorgt für ein deutlich angenehmeres Wohngefühl. Viele Menschen empfinden 25 °C bei trockener Luft wesentlich angenehmer als 22 °C bei hoher Luftfeuchtigkeit.

Wer heute über eine neue Heizungsanlage oder eine Modernisierung nachdenkt, sollte deshalb nicht nur den Winter im Blick haben. Angesichts immer häufiger auftretender Hitzewellen gewinnt auch der sommerliche Wärmeschutz zunehmend an Bedeutung.

Mein Fazit: Eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe ist eine hervorragende Lösung zum Heizen und kann Gebäude leicht temperieren. Wer jedoch im Sommer eine spürbare Kühlung und gleichzeitig eine Entfeuchtung der Raumluft möchte, für den ist eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe oft der entscheidende Vorteil – gerade an Tagen mit über 40 °C.

#Klimawandel #Hitzewelle #Wärmepumpe #Energie #Kühlen

1.500 Seiten gegen die AfD: Warum dieses Gutachten niemand ignorieren sollte

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD hat eine neue Dimension erreicht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein rund 1.500 Seiten starkes Gutachten vorgestellt. Nach Angaben der Autoren handelt es sich um die bislang umfangreichste wissenschaftlich-juristische Untersuchung zur Frage, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt.

Für das Gutachten wurden nach Angaben der Verfasser mehr als 30.000 öffentliche Belege ausgewertet. Dazu gehören Parteiprogramme, Wahlprogramme, Bundestags- und Landtagsinitiativen, Reden führender Funktionäre, Pressemitteilungen sowie Beiträge in sozialen Netzwerken. Die Untersuchung wurde von einem interdisziplinären Team aus Juristen, Politikwissenschaftlern und Rechtsextremismusforschern erstellt und zusätzlich von Staatsrechtlern überprüft.
Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Nach Auffassung der Gutachter verfolgt die AfD Ziele, die sich gegen wesentliche Grundprinzipien unserer Verfassung richten. Genannt werden insbesondere Angriffe auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, den Rechtsstaat sowie den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz.

Die Autoren sehen zudem Anhaltspunkte dafür, dass die Partei aktiv auf eine Veränderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeite. Außerdem kommen sie zu dem Schluss, dass innerhalb der Partei keine wirksame Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Positionen mehr erkennbar sei.
Ebenso wichtig ist aber: Dieses Gutachten ist kein Gerichtsurteil. Ob eine Partei tatsächlich verboten wird, entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das Gutachten liefert daher keine Verbotsentscheidung, sondern eine umfangreiche juristische Grundlage für die politische und rechtliche Bewertung.

Meine Meinung:
Unabhängig davon, wie man politisch zur AfD steht, sollte niemand dieses Gutachten vorschnell beiseiteschieben. Wenn Fachleute nach der Auswertung von über 30.000 Belegen und auf 1.500 Seiten zu einem derart klaren Ergebnis gelangen, verdient das eine ernsthafte Auseinandersetzung.
Eine wehrhafte Demokratie lebt davon, dass sie ihre Werte schützt – nicht durch Parolen, sondern durch rechtsstaatliche Verfahren. Am Ende entscheidet allein das Recht.

Demokratie schützt sich nicht von allein. Sie braucht Bürgerinnen und Bürger, die wachsam bleiben.

#Demokratie #Grundgesetz #AfD #Rechtsstaat #Verfassung

Die große Rentenfalle: Warum 1 Jahr früherer Rentenbeginn deutlich mehr kostet als nur 3,6 %

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Arbeitnehmer glauben, dass ein vorgezogener Rentenbeginn lediglich den gesetzlichen Abschlag von 3,6 % pro Jahr kostet. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Tatsächlich wirkt sich ein früherer Renteneintritt gleich doppelt negativ aus.

Die meisten rechnen nur mit dem Abschlag

Wer seine Altersrente ein Jahr früher in Anspruch nimmt, muss einen dauerhaften Abschlag von 3,6 % hinnehmen. Bei einer späteren Regelaltersrente von 2.000 Euro wären das scheinbar lediglich 72 Euro monatlich.

Doch genau hier liegt ein häufiger Denkfehler.

Das fehlende Beitragsjahr wird oft vergessen

Wer ein Jahr früher in Rente geht, zahlt in diesem Jahr keine Rentenbeiträge mehr ein und erwirbt auch keine zusätzlichen Rentenansprüche.

Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht ein Beitragsjahr derzeit ungefähr einem Entgeltpunkt. Dieser Entgeltpunkt bringt aktuell rund 40,79 Euro Monatsrente.

Die Rechnung sieht deshalb so aus:

Geplante Regelaltersrente:

2.000 Euro

abzüglich fehlender Rentenanspruch durch ein nicht mehr geleistetes Beitragsjahr:

2.000 Euro – 40,79 Euro = 1.959,21 Euro

Erst auf diese niedrigere Rente wird anschließend der Abschlag von 3,6 % angewendet.

Ergebnis:

1.959,21 Euro × 96,4 % = 1.888,68 Euro

Der tatsächliche Verlust beträgt über 111 Euro monatlich

Die Differenz zwischen regulärer Altersrente und vorgezogener Altersrente beträgt damit:

2.000 Euro – 1.888,68 Euro = 111,32 Euro monatlich

Das entspricht:

  • 1.336 Euro pro Jahr
  • 13.360 Euro in 10 Jahren
  • 26.720 Euro in 20 Jahren
  • 40.080 Euro in 30 Jahren

Dabei sind spätere Rentenerhöhungen noch gar nicht berücksichtigt.

Noch gravierender bei mehreren Jahren Vorziehung

Besonders deutlich wird dieser Effekt bei einem Rentenbeginn drei oder vier Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Dann fehlen nicht nur mehrere Beitragsjahre und damit mehrere Entgeltpunkte. Zusätzlich greifen die gesetzlichen Abschläge von bis zu 14,4 %.

Eine eigentlich erreichbare Altersrente von 2.000 Euro kann dadurch auf nur noch rund 1.570 bis 1.600 Euro monatlich sinken.

Der tatsächliche Verlust liegt dann häufig nicht bei 14,4 %, sondern eher bei 20 bis 22 % gegenüber einem Renteneintritt zur Regelaltersgrenze.

Rentenentscheidung gut prüfen

Gerade Arbeitnehmer mit langen Versicherungszeiten von 45, 48 oder sogar 50 Jahren sollten die finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sorgfältig prüfen.

Denn die oft genannte Zahl von 3,6 % Abschlag pro Jahr zeigt nur einen Teil der Wahrheit. Tatsächlich wirken zwei Faktoren gleichzeitig:

1. Weniger Beitragsjahre und damit weniger Rentenansprüche

2. Lebenslange Abschläge auf die bereits niedrigere Rente

Wer seine Altersrente frühzeitig beantragt, sollte deshalb immer eine individuelle Rentenberechnung durchführen lassen.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)

#Rente #Altersrente #Rentenversicherung #Frührente #Rentenberatung

Achtung Abmahnfalle: Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026 oft Pflicht!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Bitte leiten Sie diese Information an alle Personen weiter, die einen Online-Shop betreiben oder über ihre Internetseite Verträge abschließen, Veranstaltungen verkaufen, kostenpflichtige Termine buchen lassen oder sonstige Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern durchführen.

Wichtig: Es betrifft nicht nur klassische Online-Shops!

Seit dem 19. Juni 2026 gilt für viele Internetseiten eine neue gesetzliche Verpflichtung. Wer mit Verbrauchern online Verträge abschließt, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Widerrufsfunktion, also einen Widerrufsbutton, bereitstellen.

Der Widerrufsbutton ist überall dort erforderlich, wo Verbraucher online Verträge abschließen können und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das kann auch Terminbuchungen, Veranstaltungsbuchungen, Seminaranmeldungen, Mitgliedschaften oder andere Online-Verträge betreffen.

Die wichtigsten Vorgaben:

Pflicht seit: 19. Juni 2026
Beschriftung: klar und eindeutig, zum Beispiel „Vertrag widerrufen“
Platzierung: hervorgehoben, deutlich sichtbar und leicht zugänglich
Ablauf: maximal zwei Schritte: „Vertrag widerrufen“ und danach „Widerruf bestätigen“
Bestätigung: unverzüglich elektronisch, zum Beispiel per E-Mail

Rechtsgrundlage ist § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen.

Mein dringender Hinweis:

Lassen Sie Ihre Internetseite schnellstmöglich prüfen und den Widerrufsbutton einpflegen, wenn Ihre Seite betroffen ist.

Denn Abmahnungen können teuer werden. Schon theoretisch können bei mehrfachen Abmahnungen erhebliche Kosten entstehen. Deshalb sollte niemand warten, bis die erste Abmahnung kommt.

Bitte geben Sie diese Information auch an Personen weiter, die eine geschäftliche Internetseite, Buchungsseite oder Verkaufsseite betreiben.

Wer heute handelt, vermeidet morgen möglicherweise teure Probleme.

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

#Widerrufsbutton #Abmahnung #Onlineshop #Internetrecht #Verbraucherschutz

Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren? Millionen Arbeitnehmer wären betroffen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehört zu den bekanntesten Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.

Genau diese Regelung steht nun zur Diskussion.

Die Rentenkommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Gleichzeitig soll künftig keine neue Regelung geschaffen werden, die einen Renteneintritt allein aufgrund der Anzahl der Beitragsjahre ermöglicht.

Für Millionen Arbeitnehmer wäre dies ein erheblicher Einschnitt.

Viele Beschäftigte haben bereits mit 16 oder 17 Jahren eine Ausbildung begonnen, jahrzehntelang Beiträge gezahlt und oftmals körperlich oder psychisch belastende Tätigkeiten ausgeübt. Gerade für diese Menschen wurde die Rente nach 45 Versicherungsjahren geschaffen.

Aus meiner Sicht als Rentenberater ist dieser Vorschlag kritisch zu bewerten.

Wer mit 16 Jahren ins Berufsleben eintritt, hat häufig bereits mehr als vier Jahrzehnte gearbeitet. Die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren würde deshalb vor allem diejenigen treffen, die besonders lange Beiträge gezahlt haben.

Hinzu kommt: Die Regelaltersgrenze soll künftig weiter steigen. Viele Arbeitnehmer müssten dadurch nicht nur länger arbeiten, sondern würden zusätzlich die Möglichkeit verlieren, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln.

Ob sich die Sozialversicherungssysteme damit tatsächlich einen Gefallen tun, erscheint fraglich. Längere Lebensarbeitszeiten könnten zu höheren Krankheitszeiten führen. Auch Arbeitslosigkeit im höheren Erwerbsalter darf nicht unterschätzt werden.

Noch handelt es sich um Empfehlungen. Ob die Politik diesen Vorschlägen folgt, ist offen. Die Diskussion über die Zukunft der Rente nach 45 Beitragsjahren hat jedoch begonnen.

Da erst nach der Sommerpause die gesetzlichen Regelungen ins Parlament kommen, ist es empfehlenswert bereits jetzt strategische Beratungen bei einem Rentenberater in Anspruch zu nehmen.

Ob verfassungsrechtlich eine Übergangsfrist von 2 bis 4 Jahren eingebunden wird, ist offen.

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#Altersvorsorge
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Heute kurze Wartungsarbeiten

Zwischen 19:15 und 19:30 Uhr entstehen kurze Wartungsarbeiten. Wir bitten um Verständnis.
Vielen Dank.

Steht die Witwenrente vor dem Aus? Warum ein Rentensplitting nicht immer die bessere Lösung ist

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

Werner Hoffmann.

– Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. –

Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.

Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.

Rentensplitting gibt es bereits heute

Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.

Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.

Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.

Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung

Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.

Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.

Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter

Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.

Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.

Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.

Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.

Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr

Ein typischer Fall aus der Praxis:

Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr
Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr
Ehedauer: 30 Jahre
Tod des Mannes mit 55 Jahren
Frau ist 49 Jahre alt

Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.

Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.

Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.

Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.

Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.

Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen

Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.

Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.

Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.

Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen

Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.

Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.

Warum eine individuelle Beratung wichtig ist

Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.

Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.

Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.

Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.

Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.

Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (NWB-Akademie)

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Rentenberatung jetzt auch bundesweit online

Die Nachfrage nach einer unabhängigen und individuellen Rentenberatung steigt seit Jahren. Deshalb bietet der unabhängige Rentenberater Werner Hoffmann seine Beratungsleistungen ab sofort auch bundesweit online an.

Mandanten können sich bequem von zu Hause aus beraten lassen – unabhängig vom Wohnort. Die Online-Beratung umfasst insbesondere Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Rentenberechnungen, Rentenanträge sowie die strategische Planung des optimalen Renteneintritts.

Gerade bei einem Rentenantrag geht es nicht darum, lediglich Formulare auszufüllen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, welche Rente beantragt werden sollte, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist und welche finanziellen Auswirkungen die jeweilige Entscheidung langfristig hat.

Insbesondere bei Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten können bereits kleine Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die spätere Versorgung haben. Deshalb steht vor jeder Antragstellung eine sorgfältige strategische Vorprüfung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Werner Hoffmann ist nicht nur Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sondern auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Betriebsrente sollten immer gemeinsam betrachtet werden. Auch die Rente des Ehe- oder Lebenspartners kann im Einzelfall eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise bei der Planung des Rentenbeginns oder bei Hinterbliebenenleistungen. Nur so lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie für den Ruhestand entwickeln.

Wie läuft die Online-Beratung ab?

Vor Beginn der Beratung werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen angefordert. Nach der Unterzeichnung der notwendigen Dokumente durch Mandant und Rentenberater können – soweit erforderlich – weitere Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Versorgungsträgern angefordert werden.

Anschließend erfolgt die persönliche Online-Beratung oder telefonische Beratung. Dabei werden die individuelle Situation, bestehende Ansprüche, mögliche Alternativen und die weitere Vorgehensweise besprochen. Je nach Auftrag können danach Rentenanträge vorbereitet und gestellt, Rentenbescheide geprüft oder weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Neben der individuellen Beratung bietet Werner Hoffmann auch Vorträge in Unternehmen, Vereinen und Organisationen an. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Rentenrecht, die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung sowie Möglichkeiten zur Optimierung der persönlichen Altersvorsorge verständlich erläutert.

Transparente Kosten

Die Erstberatung umfasst je nach Sachverhalt bis zu zwei Stunden Beratungszeit. Dabei werden die Unterlagen ausgewertet, die individuelle Rentensituation analysiert und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.

Für diese Erstberatung wird ein pauschales Beratungshonorar von 180 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Der Mandant erhält dafür eine unabhängige fachliche Einschätzung sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Ziel der Beratung ist es, für jeden Mandanten die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.

Weitere Informationen:

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Tel.: 0177 / 27 166 97

WhatsApp: +49-7156-34354

Internet:

www.Renten-Experte.de

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