Wer Hass sät, will Hass ernten: Die Maske ist gefallen

Beitrag von Martin Leissl

Wer Hass sät, will Hass ernten. Die Maske ist nicht erst im Interview mit Dunja Hayali gefallen. Wer schon immer genau hingeschaut hat, hat es auch früher gesehen. Die Verachtung, die Wut und der Hass sprudeln nur so aus ihren Worten und Gesichtsausdrücken.

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Da gibt es nichts Normales, nichts Demokratisches, auch wenn man sich selbst als konservativ-freiheitlich-liberal bezeichnet.

Sie wollen mit ihrem geballten Hass über alle Menschen und Institutionen herfallen, die nicht in ihr faschistisch-rechtsextremes Weltbild passen.

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Wer darauf vorbereitet ist, den wird es nicht überraschen. Wir dürfen uns nicht auf ein Verbotsverfahren verlassen, das vielleicht niemals kommt.

Wir müssen selbst Widerstand leisten, uns vernetzen und den Faschisten zeigen, dass wir ihnen nicht kampflos das Feld überlassen.

Das ganze Interview:
https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/sgs-weidel-hayali-102.html

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Ich bin Fotograf und poste über Politik, Demokratie #Toleranz #Vielfalt und #Menschenrechte, wenn ich nicht Baustellen, Events oder Portraits fotografiere.

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Mein aktuelles Demokratie-Fotoprojekt:

»Seid mutig – seid Menschen«:
https://seid-mutig-seid-menschen.de

Wer Haltung zeigen will, aber nicht weiß wie, den unterstütze ich gerne!

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#Toleranz #Vielfalt #Menschenrechte #Demokratie #Antifaschismus

Quelle:
https://www.linkedin.com/posts/fotograf-frankfurt-martin-leissl_toleranz-vielfalt-menschenrechte-share-7479470588688904192-QIAj/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

** KI-Fotos – ergänzt von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Strategie von Weidel wird auch in diesem Interview deutlich:

  1. Unangenehme Fragen weicht sie aus und versucht sich in der Opferrolle darzustellen.
  2. Aus der Opferrolle (ihr macht framing …)
  3. Daraus erfolgt dann der Gegenangriff. Weidel lenkt damit von unangenehmen Fragen ab.

Leider gibt es Menschen mit einem niedrigen IQ, die sich so einfangen lassen.

EU-Verfahren gegen ESN-Partei: Der nächste Kratzer für die AfD

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Das Europäische Parlament hat ein Verfahren gegen die ESN-Partei – Europe of Sovereign Nations Party angestoßen. Diese Partei ist nicht identisch mit der ESN-Fraktion im Europaparlament. Genau dieser Unterschied ist wichtig.

Denn in sozialen Netzwerken wird derzeit teilweise behauptet, die AfD fliege bei Erfolg automatisch aus dem EU-Parlament. Das stimmt nach bisherigem Stand leider nicht.

Geprüft wird, ob die ESN-Partei gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt.

Dazu gehören Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Minderheitenschutz.

Sollte die Prüfung erfolgreich sein, könnte die ESN-Partei ihren Status als europäische Partei verlieren.

Damit wären vor allem EU-Finanzierung und politische Privilegien betroffen.

Die AfD selbst würde dadurch aber nicht automatisch verboten. Auch die Mandate der AfD-Abgeordneten im Europaparlament würden dadurch nicht automatisch entfallen.

Trotzdem ist dieses Verfahren politisch hoch bedeutsam. Denn es zeigt: Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck auf das Umfeld der AfD.

Für die AfD ist das ein weiterer Kratzer im Lack.
Nicht juristisch im Sinne eines direkten Parteiverbots, aber politisch und öffentlich sehr wohl.

Aus meiner Sicht wird dadurch erneut deutlich, dass die AfD und ihr europäisches Bündnis nicht einfach nur „konservativ“ wahrgenommen werden.

Vielmehr steht inzwischen die Frage im Raum, ob Teile dieses politischen Umfelds mit den demokratischen Grundwerten Europas vereinbar sind.

Das ist für die AfD unangenehm. Denn jedes solche Verfahren schwächt das Bild, das sie selbst gerne von sich zeichnet.

Fest steht:

Die AfD fliegt dadurch nicht automatisch aus dem EU-Parlament.

Aber politisch bleibt hängen:

Europa schaut genauer hin. Und jeder neue Prüfpunkt führt zu weiteren Kratzern bei der AfD.

#AfD #Europa #ESN #Demokratie #Europaparlament

Informationsfreiheitsgesetz vor dem Aus? Warum die geplante Reform unsere Demokratie verändern wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 als eines der wichtigsten Instrumente für Transparenz in Deutschland. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen, Informationen und Akten von Bundesbehörden anzufordern – ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.

Nun plant die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD eine weitreichende Reform. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 soll der Informationsanspruch künftig deutlich eingeschränkt werden. Wer Informationen erhalten möchte, soll grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.

Die Bundesregierung begründet dies mit einer Entlastung der Verwaltung und dem Ziel, missbräuchliche oder massenhafte Anfragen einzudämmen.

Genau hier setzt jedoch die Kritik an. Journalistenverbände, Transparenzorganisationen sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte warnen vor einer erheblichen Einschränkung des Informationszugangs. FragDenStaat spricht sogar von einer faktischen Abschaffung des bisherigen IFG.

Unstrittig ist jedoch: Der Kreis der Anspruchsberechtigten würde kleiner werden.

Gerade der investigative Journalismus nutzt das IFG regelmäßig, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Zahlreiche Recherchen zu Lobbyismus, öffentlichen Ausgaben oder Verwaltungsvorgängen wären ohne das Gesetz kaum möglich gewesen.

Aus meiner Sicht schwächt die geplante Reform damit auch die sogenannte „vierte Gewalt“ – die kontrollierende Funktion der freien Presse. Werden Auskunftsrechte eingeschränkt, sinken nach meiner Auffassung auch die Möglichkeiten, Missstände aufzudecken und staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen.

Weniger Transparenz bedeutet letztlich auch weniger demokratische Kontrolle.

Demokratie lebt nicht nur von freien Wahlen, sondern ebenso von Transparenz, Kontrolle und einer unabhängigen Presse. Bürgerinnen und Bürger können politische Entscheidungen nur dann bewerten, wenn sie Zugang zu den zugrunde liegenden Informationen haben.

Noch handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Erst das parlamentarische Verfahren wird zeigen, wie weit die Einschränkungen tatsächlich reichen.

Für mich steht jedoch bereits heute fest: Demokratie braucht mehr Transparenz – nicht weniger. Wer den Zugang zu staatlichen Informationen erschwert, riskiert nach meiner Auffassung auch eine Schwächung der öffentlichen Kontrolle und damit des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.

Und wer ist der Hauptinitiator bei dieser Veränderung des #IFG?

Philipp Amthor (CDU).

Welchen Skandal von Philipp Amthor (CDU) könnte man beispielsweise durch die Veränderung des Informationsfreiheitsgesetz eher verschleiern?

Hintergründe

Der Lobbyskandal um den CDU-Politiker Philipp Amthor und das US-amerikanische KI-Unternehmen Augustus Intelligence wurde 2020 aufgedeckt. Amthor warb beim Bundeswirtschaftsministerium für die Firma und besaß Aktienoptionen, woraufhin er seine Tätigkeit als „Fehler“ einräumte.

Die Affäre zog in den USA rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach der Insolvenz von Augustus Intelligence verklagte der Insolvenzverwalter den Vorstand und frühere Direktoren, darunter auch Amthor, wegen eines mutmaßlichen Schadens in dreistelliger Millionenhöhe.

Hintergründe der Lobby-Affäre

Die Kontroverse entzündete sich an den engen Verflechtungen zwischen dem Bundestagsabgeordneten und dem New Yorker Start-up Augustus Intelligence. Amthor setzte seine politischen Kontakte gezielt ein, um dem Unternehmen Türen zu öffnen.

  • Brief an Peter Altmaier: Amthor verschaffte dem Gründer des US-Unternehmens einen Termin im Bundeswirtschaftsministerium
  • Aktienoptionen und Posten: Als Gegenleistung für seine Bemühungen erhielt Amthor Aktienoptionen und den Titel eines Direktors bei der US-Firma.
  • Kritik und Konsequenzen: Die undurchsichtigen Verbindungen führten zu starker Kritik, woraufhin Amthor seine US-Nebentätigkeit aufgab. Die Investoren äußerten sich laut Presseberichten später so, dass sie trotz der Vorwürfe nicht an Amthors Integrität zweifelten.

US-Klage und Insolvenz

Nachdem Augustus Intelligence in den USA Insolvenz anmelden musste, geriet das Unternehmen erneut in die Schlagzeilen, diesmal im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Betrugs.

  • Vorwürfe des Insolvenzverwalters: Das Board of Directors soll bei der finanziellen Schieflage weggeschaut haben. Dem Unternehmen entstand dadurch angeblich ein Schaden von über 100 Millionen US-Dollar.
  • Klage gegen Verantwortliche: Im Zuge der Aufarbeitung des mutmaßlichen Millionenbetrugs wurde in den USA auch Philipp Amthor juristisch belangt.

Der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war eine der zentralen Figuren im Skandal um Augustus Intelligence. Er war dort nicht nur finanziell stark engagiert, sondern fungierte zeitweise auch als Präsident und „Vorsitzender für allgemeine Angelegenheiten“ des US-Unternehmens.

Seine konkreten Verbindungen und Aktivitäten in diesem Bereich umfassen mehrere Ebenen:

Finanzielle Verflechtung und Führungsrolle

  • Millioneninvestition: Zu Guttenberg stieg als Investor bei dem KI-Start-up ein und investierte rund 1,5 Millionen US-Dollar.
  • Spitzenposten: Er übernahm eine führende Rolle im Management und saß im Verwaltungsrat der Firma.
  • Rückzug: Im Juli 2020 – rund sieben Wochen nach dem Auffliegen der Aktivitäten von Philipp Amthor – trat zu Guttenberg von seinen Posten bei Augustus Intelligence zurück.

Lobbyarbeit auf höchster Ebene

Während Amthor Türen im Bundeswirtschaftsministerium öffnete, nutzte zu Guttenberg seine Kontakte direkt im Bundeskanzleramt:

  • E-Mail an Angela Merkel: Mitte 2019 schrieb er direkt an das Büro der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um für Augustus Intelligence zu werben und Gespräche zu vermitteln.
  • Geheimes Treffen: Recherchen von Abgeordnetenwatch und FragDenStaat deckten auf, dass es im September 2019 ein persönliches, vom Kanzleramt zunächst verschwiegenes Treffen zwischen Merkel und zu Guttenberg zur Causa Augustus gab.

Querverbindungen zu Wirecard und anderen Akteuren

Über seine Beratungs- und Investmentfirma Spitzberg Partners stellte zu Guttenberg unter anderem die Kontaktdaten der Augustus-Gründer her. Parallel dazu nutzte er dieselbe Firma für hochgradig umstrittene Lobbyarbeit bei Angela Merkel zugunsten des später kollabierten Zahlungsabwicklers Wirecard AG.

Neben Amthor und zu Guttenberg zog das Netzwerk von Augustus Intelligence noch weitere namhafte deutsche Ex-Funktionäre an, darunter den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sowie den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.

#Informationsfreiheitsgesetz
#Transparenz
#Pressefreiheit
#Demokratie
#IFG

Merz sagte NEIN ZUR AfD – Döpfner von Axel Springer sagte dann wohl: „Das werden Sie noch bereuen!“

Ein Beitrag von

Florian Hohenauer

Einmal 1933 reicht!“ und „Nur über meine Leiche!“ soll Friedrich Merz Axel-Springer-Boss Mathias Döpfner geantwortet haben, als dieser ihn zur Zusammenarbeit mit der in großen Teilen rechtsextremen AfD drängen wollte. Döpfner soll geantwortet haben: „Das werden Sie noch bereuen!“.

Danke, Herr Merz, das war richtig. Wenn die CDU Deutschlands kippt, kippt Deutschland.

Die Frage ist nun: Was machen wir mit Springer-Medien, die Merz mutmaßlich abschießen und den mehr rechtsaußen-offenen Jens Spahn an die Spitze schreiben wollen? Was machen wir mit Springer-Medien, die einer in großen Teilen rechtsextremen Partei in Deutschland, vor dem Hintergrund unserer Geschichte, wieder an die Macht verhelfen wollen?

Natürlich gilt die Meinungsfreiheit, natürlich gilt die Pressefreiheit. Döpfner kann meinen, was er will und seine Medien schreiben lassen, was er will. Aber:

Jeder und jede einzelne Demokrat:in kann sich dazu entscheiden, Springer-Medien nicht zu kaufen und nicht zu lesen.

Jeder und jede einzelne demokratische Journalist:in kann sich dazu entscheiden, nicht für diese Medien zu arbeiten.

Jeder und jede einzelne demokratische Kommunikations- und Marketing-Verantwortliche kann sich dazu entscheiden, solange nicht mit diesen Medien zu arbeiten, wie sie am Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft sägen.

Zeit, Farbe zu bekennen. Höchste Zeit. Was ist eine Anzeige in der BILD nun noch anderes, als ein Zeichen von Zustimmung zu Döpfners Extrem-Rechts-Kurs?

Und höchste Zeit, ein AfD-Verbot endlich zu prüfen, auch damit sie von geschichtsvergessenen Milliardären nicht doch noch an die Macht gebracht werden kann. Die AfD gehört nicht zu Deutschland.

Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Ich bin kein Anhänger von Merz und schon garnicht von Jens Spahn.

ABER:

„Mathias Döpfner, BILD, WELT und die gesamte Springer-Presse stehen weiter auf meiner persönlichen Sanktionsliste. Springer unterstützt aus meiner Sicht die AfD politisch und sollte deshalb nicht durch den Abschluss von Abonnements finanziell unterstützt werden.“

Quelle: Der Podcast „Wenn Sie wüssten…“ von Stephan Lamby, Kristina Dunz und Eva Quadbeck, Folge vom 30.06.2026. Danke für diese Recherche.

Internetlink

Link https://podcasts.apple.com/de/podcast/warum-sich-friedrich-merz-ungerecht-behandelt-f%C3%BChlt/id6784421517?i=1000774822969

#CDU #AfD #Demokratie #Pressefreiheit #Deutschland

Dieser Artikel stammt ursprünglich aus einem LinkedIn-Beitrag von Florian Hohenauer:

https://www.linkedin.com/posts/fhohenauer_einmal-1933-reicht-und-nur-%C3%BCber-meine-share-7478092655323770880-UzBc/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

Bundesbank will Milliarden-Rentenfonds verwalten – Kommt jetzt die größte Rentenreform seit Jahrzehnten?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente gewinnt weiter an Dynamik. Nach aktuellen Berichten bringt sich nun die Deutsche Bundesbank als möglicher Verwalter eines staatlichen Rentenfonds ins Gespräch. Ziel wäre eine langfristige Kapitalanlage, deren Erträge künftig zur Finanzierung der Altersvorsorge beitragen könnten.

Hintergrund ist der demografische Wandel. Immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Deshalb wird diskutiert, das bisherige System durch einen staatlichen Kapitalfonds zu ergänzen.

[Bild 2 – Das Umlageverfahren hat Zukunft]

Ein solcher Fonds kann durchaus Vorteile bieten. Langfristig erzielten breit gestreute Kapitalanlagen historisch häufig höhere Renditen als klassische Zinspapiere. Gleichzeitig könnten die Verwaltungskosten geringer sein als bei vielen privaten Vorsorgeprodukten.

Dabei wird jedoch häufig ein entscheidender Punkt übersehen: Das Umlageverfahren ist keineswegs überholt.

Oft wird das Umlageverfahren auf die einfache Formel reduziert: Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber von heute finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Weil die Zahl der Arbeitnehmer sinkt, müsse das System zwangsläufig scheitern.

Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz.

Nicht das Umlageverfahren ist das eigentliche Problem, sondern die politische Ausgestaltung der Finanzierung. Der Kreis der Beitragszahler könnte deutlich erweitert werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass neben Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete sowie Personen mit Kapitalerträgen stärker in die Finanzierung einbezogen werden.

Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass eine breitere Finanzierungsbasis möglich ist. Dort werden – je nach Einkunftsart – deutlich mehr Einkommensarten in die Finanzierung der Altersvorsorge einbezogen. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf deutlich mehr Schultern.

Meine Bewertung als Rentenberater:

Ein staatlicher Rentenfonds kann eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Er sollte jedoch nicht als Ersatz des Umlageverfahrens verstanden werden.

Das Umlageverfahren besitzt große Stärken: Es schützt vor den Risiken der Kapitalmärkte, finanziert laufende Renten unabhängig von Börsenentwicklungen und sorgt für einen kontinuierlichen Generationenausgleich.

Entscheidend ist deshalb nicht die Abschaffung des Umlageverfahrens, sondern seine Weiterentwicklung durch eine breitere und gerechtere Finanzierung.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht: Umlageverfahren oder Kapitalmarkt? Sondern: Wie lassen sich beide Systeme sinnvoll miteinander verbinden, um die Rente langfristig zu sichern?

#Rentenreform #Bundesbank #Umlageverfahren #Rentenfonds #Altersvorsorge

Bernd Raffelhüschen und das Netzwerk hinter der Rentendebatte

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Bernd Raffelhüschen tritt seit Jahren als Experte für Renten-, Sozial- und Finanzpolitik auf. Wer seine Forderungen zur gesetzlichen Rente und zur privaten Vorsorge bewertet, sollte auch die Netzwerke kennen, in denen er tätig war und teilweise noch ist.

Im Mittelpunkt steht das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG) an der Universität Freiburg. Parallel dazu bestand der Förderverein des Forschungszentrums Generationenverträge e. V.. Zu dessen Förderern gehörten unter anderem die Union Asset Management Holding AG, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie die Augustinum gGmbH.

Gründungsvorsitzender war Günther Knortz, ein ehemaliges Vorstandsmitglied mehrerer Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe.

Bernd Raffelhüschen selbst war bis Herbst 2025 Hochschulprofessor an der Universität Freiburg. Darüber hinaus war er bis 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der ERGO Group AG und ist unabhängiges Aufsichtsratsmitglied bei Union Investment.

Seit 2005 gehört Raffelhüschen außerdem dem Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft an. Die Stiftung veröffentlicht regelmäßig Studien und Generationenbilanzen, in denen Reformen der Renten-, Pflege- und Sozialversicherung aus einer marktwirtschaftlich-liberalen Perspektive bewertet werden – häufig auch als neoliberal bezeichnet.

Hinzu kommt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Auftraggeber der INSM ist Gesamtmetall, also der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie. Nach Angaben des Lobbyregisters verfügte die INSM 2024 über Finanzmittel von rund 5,65 bis 5,70 Millionen Euro.

Damit ergibt sich ein Netzwerk aus wissenschaftlicher Tätigkeit, Förderstrukturen, Versicherungswirtschaft, Investmentbranche und wirtschaftspolitischen Organisationen.

Diese Verbindungen bedeuten nicht automatisch, dass Raffelhüschens wissenschaftliche Aussagen deshalb unzutreffend sind. Sie werfen jedoch die berechtigte Frage auf, ob die Öffentlichkeit bei seinen Medienauftritten stets ausreichend über diese institutionellen und wirtschaftlichen Verbindungen informiert wird.

Gerade bei Themen wie gesetzlicher Rente, privater Altersvorsorge, Krankenversicherung und Pflegeversicherung geht es um milliardenschwere Märkte. Deshalb ist Transparenz über mögliche Interessenkonflikte kein Angriff auf Wissenschaft, sondern Voraussetzung für eine faire Einordnung.

Eine offene demokratische Debatte lebt nicht nur von wissenschaftlichen Argumenten, sondern auch von Transparenz über die Netzwerke, in denen sie entstehen.

#Raffelhüschen #Rente #Lobbyismus #PrivateVorsorge #Sozialstaat

Rentenreform: Müssen wir wirklich immer länger arbeiten – oder gibt es eine bessere Lösung?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. -Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) und Generationenberater.

Kaum ein anderer Ökonom prägt die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung so stark wie Bernd Raffelhüschen. Seit vielen Jahren fordert er ein höheres Renteneintrittsalter, mehr private und betriebliche Altersvorsorge sowie eine stärkere Kapitaldeckung.

Seine Begründung: Der demografische Wandel mache das heutige Rentensystem auf Dauer unbezahlbar.

Doch ist das wirklich die einzige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft?

Raffelhüschen fordert tiefgreifende Reformen

Nach seiner Auffassung reichen die derzeit diskutierten Reformen bei weitem nicht aus. Besonders kritisch sieht er die sogenannte doppelte Haltelinie – also den politischen Versuch, gleichzeitig das Rentenniveau zu stabilisieren und den Beitragssatz zu begrenzen.

Auch den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Rentenanpassung stärker an die demografische Entwicklung koppeln sollte, hält er für unverzichtbar.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Vorschläge ist die Ausweitung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Staatliche Kapitalfonds beurteilt er eher zurückhaltend. Stattdessen setzt er seit Jahren auf private und betriebliche Vorsorge.

Warum eine Einordnung wichtig ist

Gerade weil Bernd Raffelhüschen seit Jahrzehnten die Rentendebatte beeinflusst, lohnt sich ein Blick auf sein berufliches Umfeld.

Der häufig erhobene Vorwurf, sein Universitätslehrstuhl sei von Versicherungen finanziert worden, ist nicht zutreffend. Der Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft an der Universität Freiburg war eine staatlich finanzierte Professur.

ABER:

Daneben gründete und leitete Raffelhüschen das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG). Dieses erhielt über einen Förderverein zusätzliche finanzielle Unterstützung. Zu den veröffentlichten Förderern gehörten unter anderem die Augustinum gGmbH, die Union Asset Management Holding AG sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Öffentlich dokumentiert sind außerdem zahlreiche weitere Tätigkeiten außerhalb der Universität. Dazu gehören unter anderem Funktionen bei ERGO und Union Investment, seine Tätigkeit als Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, seine Rolle als Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) sowie Vorträge und Gutachten für Unternehmen und Verbände der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Sie zeigen, dass seine rentenpolitischen Positionen im Zusammenhang mit einem langjährigen beruflichen Umfeld stehen, in dem Fragen der privaten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielen.

Aus meiner Sicht gehört diese Transparenz zu einer vollständigen Einordnung.

Kapitaldeckung kostet ebenfalls Geld

In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Eindruck vermittelt, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge sei automatisch wirtschaftlicher als das gesetzliche Umlageverfahren.

Dabei wird oft übersehen, dass auch private Vorsorgeprodukte erhebliche Kosten verursachen können.

Während die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen etwa 1 und 1,5 % liegen, sind die Kosten privater Vorsorgeprodukte regelmäßig deutlich höher.

Diese Kosten mindern langfristig die Rendite.

Wer daher eine stärkere Kapitaldeckung fordert, sollte nicht nur mögliche Renditechancen darstellen, sondern auch die Verwaltungs-, Vertriebs- und Produktkosten offen benennen.

Ist das Umlageverfahren wirklich das Problem?

Raffelhüschen sieht den demografischen Wandel als Hauptproblem des Umlageverfahrens.

Dabei wird häufig übersehen, dass ein Umlagesystem nicht allein von der Anzahl der Beitragszahler, sondern vor allem von seiner Finanzierungsgrundlage abhängt.

Unsere Wirtschaft verändert sich rasant. Digitalisierung, Robotik und Künstliche Intelligenz erhöhen die Produktivität vieler Unternehmen erheblich. Gleichzeitig sinkt in manchen Bereichen der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft.

Deshalb stellt sich die politische Frage, ob künftig nicht auch weitere Wertschöpfungsquellen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen sollten.

Diskutiert werden könnten beispielsweise die stärkere Einbeziehung weiterer Selbstständiger und bislang versicherungsfreier Personengruppen oder neue Finanzierungsmodelle, bei denen Gewinne aus Robotik, Automatisierung oder Künstlicher Intelligenz einen Beitrag leisten.

Ob dies über Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt, wäre letztlich eine politische Entscheidung.

Neu wäre dieser Gedanke keineswegs. Bereits vor Jahrzehnten wurde in Deutschland über eine sogenannte Maschinensteuer diskutiert.

Mein Fazit

Bernd Raffelhüschen hat die Rentendebatte über viele Jahre geprägt und wichtige Denkanstöße geliefert.

ABER!

Es gibt auch eine andere Sichtweise.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Wie lange müssen wir künftig arbeiten?

Die eigentliche Frage lautet: Wer finanziert den Sozialstaat von morgen?

Wenn Roboter, Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme immer größere Teile der Wertschöpfung übernehmen, dann sollte auch über neue Finanzierungsmodelle für die sozialen Sicherungssysteme gesprochen werden.

Warum soll allein der Faktor Arbeit die Renten finanzieren, wenn ein immer größerer Teil der Wirtschaftsleistung künftig von Maschinen und KI erbracht wird?

Langfristig könnten deshalb nicht nur weitere Selbstständige und bisher versicherungsfreie Personengruppen einbezogen werden. Auch Gewinne aus Künstlicher Intelligenz, Robotik und automatisierter Wertschöpfung könnten künftig einen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme leisten – unabhängig davon, ob dies über Beiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt.

Vielleicht braucht Deutschland deshalb nicht nur eine Rentenreform – sondern ein völlig neues Verständnis davon, wie ein moderner Sozialstaat im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz finanziert werden kann.

Genau darüber sollten wir endlich offen diskutieren.

#Rentenreform #Rente #BerndRaffelhueschen #Generationenvertrag #Altersvorsorge

Photovoltaik und Luft-zu-Luft-Wärmepumpe: Die perfekte Kombination gegen Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit und Stromkosten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Während über Wärmepumpen meist im Zusammenhang mit dem Heizen im Winter gesprochen wird, wird ein entscheidender Vorteil oft übersehen: Luft-zu-Luft-Wärmepumpen sind im Sommer echte Alleskönner.

Sie können kühlen, entfeuchten, die Raumluft filtern und sorgen selbst an extrem heißen Tagen für ein angenehmes Raumklima. In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage entsteht eine Kombination, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich überzeugt.

Ein Blick auf meine eigenen Verbrauchsdaten aus Juni 2026 zeigt dies eindrucksvoll.

Meine Photovoltaikanlage erzeugte im Juni 521,0 kWh Strom. Davon wurden 366,1 kWh in das öffentliche Stromnetz eingespeist, während 154,9 kWh direkt selbst genutzt wurden. Für den eingespeisten Strom erhalte ich derzeit lediglich 8,5 Cent je Kilowattstunde.

Im gleichen Zeitraum verbrauchte meine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe nur 163,8 kWh Strom. Dabei herrschten an einzelnen Tagen Außentemperaturen von über 42 Grad Celsius. Trotz dieser extremen Hitze konnten mehrere Räume angenehm gekühlt werden. Gleichzeitig wurde die Luftfeuchtigkeit reduziert und die Raumluft über integrierte Filter gereinigt.

Gerade die Entfeuchtung wird häufig unterschätzt. Nicht allein die Raumtemperatur entscheidet darüber, ob wir uns wohlfühlen. Hohe Luftfeuchtigkeit macht selbst Temperaturen von 26 Grad oft unangenehm. Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe entzieht der Raumluft Feuchtigkeit. Dadurch fühlen sich bereits 25 bis 26 Grad im Haus angenehm kühl an.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich im Vergleich zu einer Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe.

Zwar können viele Luft-zu-Wasser-Wärmepumpen ebenfalls kühlen, allerdings funktioniert dies im Regelfall nur dann, wenn eine Fußbodenheizung oder ein anderes wassergeführtes Kühlsystem vorhanden ist. In Wohnhäusern erfolgt die Kühlung meist über die Fußbodenheizung und kann die Raumtemperatur in der Regel nur um etwa 2 bis 3 Grad Celsius absenken.

Eine stärkere Kühlung ist meist nicht möglich, weil sich sonst Kondenswasser auf dem Fußboden bilden kann. Dieses Kondenswasser könnte Bodenbeläge beschädigen und zur Rutschgefahr werden. Deshalb begrenzen die Anlagen die Kühlleistung automatisch.

Hinzu kommt: Eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe entzieht der Raumluft keine Feuchtigkeit. Gerade an schwülen Sommertagen bleibt die Luft deshalb oft drückend. Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe kühlt dagegen nicht nur deutlich effektiver, sondern sorgt gleichzeitig für trockene und angenehm frische Luft.

Noch deutlicher wird der Unterschied im Vergleich zu einer mobilen Monoblock-Klimaanlage. Solche Geräte arbeiten mit einem Abluftschlauch, erzeugen im Raum Unterdruck und ziehen dadurch ständig warme Außenluft nach. Deshalb benötigen sie für die gleiche Kühlleistung erheblich mehr Strom.

Während meine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe im Juni nur 163,8 kWh verbrauchte, hätte eine typische Monoblock-Klimaanlage für eine vergleichbare Kühlleistung je nach Gerät schätzungsweise 230 bis 300 kWh benötigt. Das entspricht einem Mehrverbrauch von rund 40 bis 80 Prozent.

Aus ökologischer Sicht ergänzen sich Photovoltaik und Luft-zu-Luft-Wärmepumpe nahezu perfekt. Ausgerechnet an sonnigen und heißen Tagen produziert eine Photovoltaikanlage den meisten Strom – genau dann, wenn der Kühlbedarf am größten ist.

In meinem Fall gibt es allerdings noch einen Nachteil: Die Photovoltaikanlage befindet sich auf einem separaten Carport und nicht direkt am Wohnhaus. Deshalb konnte der überschüssige Solarstrom die Wärmepumpe bislang nicht unmittelbar versorgen.

Stattdessen wurden 366,1 kWh ins öffentliche Netz eingespeist, während die Wärmepumpe ihren Strom über das öffentliche Netz bezog.

Genau hier kommt eine der spannendsten Neuerungen des Jahres 2026 ins Spiel: Energy Sharing.

Seit Juni 2026 besteht in Deutschland die gesetzliche Grundlage, selbst erzeugten Strom unter bestimmten Voraussetzungen auch über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung sind unter anderem Smart Meter, die Teilnahme im gleichen Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers sowie die technische und vertragliche Umsetzung.

Für Anlagen wie meine eröffnet dies völlig neue Möglichkeiten. Die 366,1 kWh, die heute noch für 8,5 Cent je Kilowattstunde eingespeist werden, könnten künftig bilanziell dem eigenen Haus zugeordnet und beispielsweise von der Luft-zu-Luft-Wärmepumpe genutzt werden.

Da der monatliche Strombedarf der Wärmepumpe mit 163,8 kWh deutlich unter der eingespeisten Strommenge liegt, könnte der Kühlbetrieb im Sommer rechnerisch vollständig mit dem selbst erzeugten Solarstrom gedeckt werden. Der Netzbezug für die Klimatisierung ließe sich dadurch weitgehend vermeiden.

Auch wenn beim Energy Sharing weiterhin Netzentgelte und gesetzliche Preisbestandteile anfallen, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit des selbst erzeugten Solarstroms erheblich.

Wer seine Anlage dafür vorbereiten möchte, sollte beim zuständigen Verteilnetzbetreiber nach den Möglichkeiten für Energy Sharing fragen, ein Smart Meter installieren lassen und prüfen, ob Erzeugungsanlage und Verbrauchsstelle im gleichen Netzgebiet liegen.

Meine Zahlen aus dem Juni 2026 zeigen eindrucksvoll, welches Potenzial bereits heute vorhanden ist.

Eine Photovoltaikanlage, kombiniert mit einer Luft-zu-Luft-Wärmepumpe und künftig Energy Sharing, verbindet Klimaschutz, Wohnkomfort, gesunde Raumluft und wirtschaftliche Vernunft.

Gerade in Zeiten zunehmender Hitzewellen ist das nicht nur eine technische Spielerei, sondern ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Wohnens.

Rückblickend bin ich froh, dass ich:

  • Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Carport bauen ließ,
  • Einen Vollstromer fahre (Verbrauch gegenüber einem Verbrenner je 100 km nur 2,25 € je 100 km),
  • Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe installiert wurde.

Und welche Noch-Offenen Baustellen gibt es und warum?

Im Badezimmer habe ich keine Wärmepumpe bisher installiert. Diese muss noch eingebaut werden. Zum Trocknen von Handtücher ist eine Luft-Zu-Luft-Wärmepumpe besser, als eine Infrarotheizung.

Auch das Wasser muss noch durch einen Durchlauferhitzer umgestellt werden. Bei einem Zweipersonenhaushalt wird auch weniger Warmwasser benötigt, als mit 4 Personen.

Auf dem Dach sind bei mir allerdings große Fenster (10 m² insgesamt vorne und hinten). Diese gehen elektrisch seitlich auf. Dadurch fehlt derzeit noch die Fläche für eine größere Photovoltaikanlage.

Aussenwärmepumpe auf Dachgaube

Darüber hinaus musste zunächst eine Außen-Wärmepumpe noch auf die Dachgaube gestellt werden, weil der Nachbar sich beklagt hatte, da diese wohl um 1,2 m von der Grenze weg sein sollten.

Fakt ist jedoch:

Diese Aussage ist falsch.

Deshalb kann ich diese Photovoltaikanlage in meinem speziellen Fall auch noch versetzen.

Dadurch habe ich dann die Möglichkeit zunächst einmal die Dachgauben für Photovoltaikanlage zu nutzen.

Zusätzlich würde noch Platz für eine Photovoltaikanlagen bis zur Grundstücksgrenzesein,

In Baden-Württemberg muss kein Grenzabstand gehalten werden.

Und auch neben den Fenstern kann voraussichtlich in zwei bis vier Jahren eine Photovoltaikanlage direkt auf den Dachziegeln als flexible Fotovoltaikanlage installiert werden.

Dann lassen sich auch die Dachflächenfenster komplett ohne Behinderung durch eine Photovoltaikanlage öffnen.

Übrigens:

Flexible Photovoltaikanlagen können inzwischen auch schon als flexiblen Sonnenschutz auf Sonnenschirme und Markisen verbaut werden.

Damit kann dann auch Energie nicht nur durch Photovoltaik und Balkonkraftwerke, sondern auch über Markisen gewonnen werden.

Noch ist dies oben ein KI-Bild, aber es gibt bereits Firmen, die tatsächlich flexible Photovoltaik-Markisen herstellen.

Allerdings derzeit noch zu teuer. Das wird noch etwa zwei bis vier Jahre dauern, bis diese Preise ebenso fallen.

Dachflächenfenster 2 x 2,5 Meter auf jeder Seite

#Photovoltaik #LuftZuLuftWärmepumpe #EnergySharing #Klimaschutz #Energiewende

Weitere Fotos

Beispiele von Firmen, die flexible Photovoltaik-Markisen herstellen:

  • Israel: Apollo-Power https://apollo-power.com/
  • Frankreich: Mintjavila: https://www.mitjavila.com/the-solar-awning/?lang=en
  • China: Awnlux https://www.awnlux.com/
  • USA, Nevada: Xponent Power: https://xponentpower.com/

Ist Art. 14 des Grundgesetzes sozialistisch oder einfach nur ein Grundgesetz, das Recht und Pflicht zusammenfügt?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Immer wieder wird behauptet, der Satz „Eigentum verpflichtet“ sei eine sozialistische Idee. Ein Blick in das Grundgesetz zeigt jedoch etwas anderes: Diese Formulierung gehört seit dem 23. Mai 1949 zu den tragenden Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung.

Artikel 14 Absatz 1 schützt ausdrücklich das Eigentum und das Erbrecht. Jeder darf Eigentum besitzen, erwerben und vererben. Gleichzeitig bestimmt das Grundgesetz, dass der Gesetzgeber Inhalt und Schranken des Eigentums regeln darf. Eigentum ist also ein Grundrecht – aber kein grenzenloses.

Der oft zitierte Satz aus Artikel 14 Absatz 2 lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das ist keine sozialistische Forderung, sondern Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Wer Eigentum besitzt, genießt Rechte, trägt aber auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.

Zum Gemeinwohl gehört heute auch der Schutz des Klimas. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss von 2021 deutlich gemacht. Wer durch den Gebrauch seines Eigentums erheblich zum Klimawandel beiträgt, berührt daher auch Belange des Gemeinwohls. Artikel 14 GG verbindet damit auch beim Klimaschutz die Freiheit des Eigentums mit der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit.

Dass Eigentum nicht ausschließlich den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt.

Das Grundgesetz schützt die freie Marktwirtschaft, das Privateigentum und die persönliche Freiheit. Gleichzeitig verlangt es, dass Eigentum nicht nur den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt. Beispiele sind das Bau- und Umweltrecht, der Denkmalschutz oder das Mietrecht.

Wer deshalb behauptet, Artikel 14 sei ein Beweis für Sozialismus, greift zu kurz. Das Grundgesetz verbindet Freiheit mit Verantwortung, Rechte mit Pflichten und Eigentum mit Gemeinwohl.

Meine Schlussfolgerung: Wer also durch fossile Energie oder durch deren Nutzung aktiv ist, gefährdet nicht nur das Klima, sondern auch das Gemeinwohl.

Quellen:
Grundgesetz, Artikel 14 GG (Bundesministerium der Justiz)
Bundesverfassungsgericht, Klimabeschluss vom 24.03.2021

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Luft-zu-Luft- oder Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe? Der große Unterschied wird oft unterschätzt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele denken bei einer Wärmepumpe automatisch an eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe. Dabei gibt es mit der Luft-zu-Luft-Wärmepumpe eine Alternative, die gerade in Zeiten heißer Sommer und steigender Energiekosten enorme Vorteile bietet.

Beide Systeme nutzen die Außenluft als kostenlose Energiequelle. Selbst bei Minusgraden kann der Luft Wärme entzogen und zum Heizen genutzt werden. Der Unterschied liegt darin, wie diese Wärme ins Haus gelangt.

Die Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe überträgt die gewonnene Wärme auf das Heizungswasser. Dieses versorgt die Fußbodenheizung oder Heizkörper und erwärmt meist auch das Brauchwasser zum Duschen und Baden. Sie eignet sich daher besonders für Gebäude mit wassergeführtem Heizsystem.

Die Luft-zu-Luft-Wärmepumpe arbeitet anders. Hier wird die Wärme direkt an die Raumluft abgegeben. Ein Außengerät entzieht der Außenluft Energie, ein Innengerät verteilt die erwärmte Luft anschließend im Gebäude.

Im Sommer funktioniert der Kreislauf umgekehrt: Die Wärme wird aus dem Haus nach draußen transportiert und die Räume werden angenehm gekühlt.

Gerade hier liegen die größten Vorteile. Während eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe Gebäude meist nur um wenige Grad kühlen kann, arbeitet eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe wie eine leistungsfähige Klimaanlage. Gleichzeitig wird der Raumluft Feuchtigkeit entzogen. Dadurch verschwindet die oft belastende Schwüle und das Wohnklima verbessert sich deutlich.

Ein weiterer Vorteil sind die Luftfilter in den Innengeräten. Sie entfernen Staub, Pollen und andere Schwebstoffe aus der Raumluft. Besonders Allergiker profitieren von der besseren Luftqualität.

Da kein Heizungswasser erwärmt werden muss, reagiert eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe außerdem sehr schnell auf Temperaturänderungen. Häufig ist auch der Installationsaufwand geringer, weil keine wasserführenden Heizungsleitungen erforderlich sind.

Die Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe bleibt dagegen die richtige Wahl, wenn neben der Heizung auch die Warmwasserbereitung vollständig übernommen werden soll.

Fazit: Beide Systeme arbeiten effizient und nutzen erneuerbare Umweltenergie. Wer hauptsächlich heizen und Warmwasser erzeugen möchte, ist mit einer Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe gut beraten. Wer zusätzlich Wert auf starke Kühlung, Entfeuchtung, Pollenfilterung und hohen Wohnkomfort im Sommer legt, sollte die Luft-zu-Luft-Wärmepumpe unbedingt in die engere Wahl ziehen.

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