Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Unabhängiger Rentenberater
Während häufig über die gesetzliche Rente in Schweden gesprochen wird, lohnt sich auch ein Blick auf die betriebliche Altersversorgung. Denn gerade hier gibt es Unterschiede, von denen Deutschland lernen könnte.
In Schweden haben rund 90 Prozent der Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung. Sie wird überwiegend über Tarifverträge geregelt und ist damit für viele Arbeitnehmer selbstverständlich.
Der entscheidende Unterschied liegt jedoch nicht nur in der hohen Verbreitung, sondern im Aufbau des Systems. Anbieter werden nicht einfach über den freien Vertrieb in den Markt gebracht. Vielmehr organisieren Einrichtungen wie Collectum oder Fora die Versorgungssysteme, prüfen Anbieter und lassen nur Produkte zu, die festgelegte Qualitäts- und Kostenanforderungen erfüllen.
Wettbewerb gibt es trotzdem – aber nach anderen Regeln.
Die Anbieter konkurrieren darum, überhaupt in das System aufgenommen zu werden. Dabei spielen niedrige Kosten, Qualität, Finanzstärke und gute Leistungen eine entscheidende Rolle. Die Gebühren wurden durch Ausschreibungen deutlich gesenkt.
In Deutschland ist die betriebliche Altersversorgung dagegen deutlich komplexer. Häufig werden Versicherungsprodukte über den Vertrieb vermittelt. Dabei können Abschlusskosten, laufende Kosten und Provisionen eine wesentliche Rolle spielen. Zwar gibt es auch in Deutschland gute Lösungen, doch das System ist oft schwer verständlich und für Arbeitnehmer wenig transparent.
Gerade beim Thema Provisionen zeigt sich ein wichtiger Unterschied. Im schwedischen Tarifmodell steht nicht der provisionsgetriebene Verkauf einzelner Produkte im Vordergrund. Stattdessen erfolgt die Auswahl der Anbieter zentral nach festen Kriterien. Das stärkt den Verbraucherschutz und reduziert die Kosten für die Versicherten.
Meine Einschätzung:
Schweden zeigt, dass Wettbewerb und Verbraucherschutz kein Widerspruch sind. Entscheidend ist, dass die Regeln zugunsten der Arbeitnehmer gestaltet werden. Deutschland könnte von diesem Modell profitieren – mit einer einfacheren, transparenteren und kostengünstigeren betrieblichen Altersversorgung sowie einer verpflichtenden Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 50 Prozent.
Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG).
Die Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben – und die Deutsche Rentenversicherung bewertet die Vorschläge insgesamt positiv.
Klar ist: Wenn die Politik diese Empfehlungen umsetzt, könnte sich das deutsche Rentensystem in den kommenden Jahren grundlegend verändern.
Die Kommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Aus Sicht der Rentenversicherung bilden sie ein Gesamtpaket, das die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar und generationengerecht machen soll.
Besonders wichtig: Die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente soll auch künftig die tragende Säule der Alterssicherung bleiben.
Ein zentraler Vorschlag ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Sie soll für gesetzlich Rentenversicherte gelten und vor allem jüngeren Generationen langfristig zusätzliche Altersleistungen ermöglichen.
Auch das Renteneintrittsalter steht im Fokus. Es soll künftig stärker an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen.
Gleichzeitig sollen vorgezogene Altersrenten grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein – Härtefälle ausgenommen.
Ein weiterer Punkt: Bisher nicht abgesicherte Selbstständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Damit könnten Versorgungslücken geschlossen und der Schutz bei Erwerbsminderung verbessert werden.
Neu ist auch der Blick auf das Gesamtversorgungsniveau. Künftig sollen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge gemeinsam betrachtet werden. Als politische Zielgröße nennt die Kommission ein Netto-Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent.
Meine Einschätzung: Die Vorschläge enthalten viele Punkte, über die noch intensiv gestritten werden dürfte. Positiv ist das klare Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigster Säule der Alterssicherung.
Aber: Noch handelt es sich nicht um beschlossene Gesetze, sondern um Empfehlungen einer Expertenkommission. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Gesetzgeber.
Viele ehemalige Beschäftigte des Bäckerhandwerks wissen bis heute nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen noch Anspruch auf eine tarifliche Zusatzrente haben können. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die über die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks (ZVK) organisiert wurde.
Die ZVK wurde 1970 von den Tarifvertragsparteien gegründet. Ziel war eine zusätzliche Alters- und Erwerbsminderungsversorgung. Seit dem 1. Januar 2003 befindet sich die ZVK in der Abwicklung. Das bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Ansprüche entfallen sind. Lediglich neue Anwartschaften können seitdem nicht mehr erworben werden.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten eines tarifgebundenen Bäckereibetriebes, für die ZVK-Beiträge gezahlt wurden. Dazu zählen nicht nur Bäckerinnen und Bäcker, sondern beispielsweise auch Verkäuferinnen und Verkäufer, Bürokräfte oder andere versicherungspflichtig Beschäftigte. Entscheidend ist nicht der Beruf, sondern die versicherungspflichtige Tätigkeit und die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen.
In der Regel muss die Anwartschaft vor dem 1. Januar 2003 erworben worden sein. Für einen Rentenanspruch ist unter anderem eine Mindestversicherungszeit von zehn Jahren sowie der Bezug einer gesetzlichen Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erforderlich.
Mein Rat: Wer viele Jahre im Bäckerhandwerk tätig ja war, sollte seine Ansprüche prüfen lassen. Viele ehemalige Beschäftigte wissen bis heute nichts von ihrer möglichen Zusatzrente.
Die Prüfung ist häufig anspruchsvoll. Unterstützung bieten registrierte Rentenberater, insbesondere mit einer Spezialisierung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), beispielsweise als Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).
Der Fall zeigt zugleich ein grundsätzliches Problem der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Außerhalb tarifvertraglicher Regelungen gibt es keine allgemeine Pflicht zur hälftigen Arbeitgeberfinanzierung. Bei der Entgeltumwandlung beträgt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich lediglich 15 %, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Eine echte paritätische Finanzierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – aus meiner Sicht einer der größten Schwachpunkte der deutschen betrieblichen Altersversorgung.
– überzeugter Demokrat und Europäer und in keiner Partei tätig.
Die Diskussion über die Brandmauer zur AfD gehört seit Jahren zu den wichtigsten politischen Debatten in Deutschland. Für die einen ist sie Ausdruck demokratischer Verantwortung, für andere ein Mittel der Ausgrenzung. Doch warum halten die meisten demokratischen Parteien weiterhin an dieser Abgrenzung fest?
Der wichtigste Grund ist die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Demokratische Parteien können in Sachfragen durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Sie teilen jedoch den gemeinsamen Konsens, dass Menschenwürde, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Pressefreiheit und der Schutz von Minderheiten unverzichtbare Grundlagen unseres Grundgesetzes sind.
Die AfD wird seit Jahren von den Sicherheitsbehörden beobachtet. Mehrere Landesverbände wurden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Auch die Gesamtpartei wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz entsprechend eingestuft; diese Einstufung ist jedoch derzeit Gegenstand gerichtlicher Verfahren und daher noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon sehen viele demokratische Parteien aufgrund zahlreicher Äußerungen und Entwicklungen erhebliche Gründe, eine politische Zusammenarbeit abzulehnen.
Die Brandmauer richtet sich dabei nicht gegen die Wählerinnen und Wähler.
Jede demokratisch abgegebene Stimme hat den gleichen Wert.
Die politische Abgrenzung betrifft ausschließlich eine Zusammenarbeit mit einer Partei, bei der erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Auch die Geschichte Deutschlands spielt eine wichtige Rolle. Die Erfahrungen der Weimarer Republik zeigen, dass Demokratien schrittweise geschwächt werden können, wenn extremistische Kräfte politisch normalisiert werden. Viele Demokratinnen und Demokraten sehen die Brandmauer deshalb als Schutzmechanismus unserer Demokratie.
Gleichzeitig genügt eine Brandmauer allein nicht. Wer den Zuspruch für extremistische Parteien dauerhaft verringern möchte, muss die Ursachen angehen: soziale Unsicherheit, wirtschaftliche Sorgen, Bürokratie, fehlende Zukunftsperspektiven und den Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.
Die Brandmauer ist daher kein Ersatz für gute Politik, sondern eine klare demokratische Grenze. Sie macht deutlich: Die Zusammenarbeit demokratischer Parteien endet dort, wo die Grundwerte des Grundgesetzes infrage gestellt werden. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der demokratischen Mitte, die Probleme der Bürgerinnen und Bürger überzeugend zu lösen. Nur beides zusammen – klare Abgrenzung gegenüber Extremismus und gute Politik – stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie langfristig.
Erzählt mir nochmal, es gäbe keine Ladeinfrastruktur.
Hornbach hat es einfach gemacht. Alle 97 Standorte in Deutschland sind jetzt mit Schnellladesäulen ausgestattet. 414 HPC-Ladepunkte mit bis zu 400 kW, von Kiel bis Kempten.
Kein Pilotprojekt, kein Schaufenster, sondern flächendeckende Realität. Zusammen mit den Pfalzwerken, seit 2018 gewachsen, jetzt um 15 Jahre verlängert. Da plant jemand nicht in Quartalsberichten, sondern in Infrastrukturzyklen.
Hornbach ist dabei längst nicht allein. Lidl, Aldi, Rewe, Kaufland und viele weitere Handelsunternehmen rüsten ihre Parkplätze mit Schnellladern aus. Die Logik dahinter ist simpel. Wer einkauft, steht ohnehin 20 bis 45 Minuten auf dem Parkplatz.
In dieser Zeit lädt ein modernes E-Auto locker von 15 auf 80 Prozent. Bei durchschnittlichen Alltagsstrecken reicht das für eine ganze Woche. Wenigfahrer:innen kommen sogar mehrere Wochen damit aus.
Mit dem richtigen Ladepass zahlt man je nach Anbieter und Uhrzeit zwischen 39 und 59 Cent pro Kilowattstunde. Das ist die alltägliche Ladelösung für alle, die zu Hause keine Wallbox haben. Kein Eigenheim nötig, keine Tiefgarage, kein kooperative/r Vermieter:in. Einfach laden beim Einkauf.
Das Narrativ vom Infrastrukturmangel hält sich trotzdem hartnäckig. In Talkshows wird es recycelt, von Verfechter:innen der sogenannten Technologieoffenheit als Totschlagargument gegen das E-Auto benutzt.
Dabei ist diese vermeintliche Offenheit nichts anderes als eine Vertagungsstrategie. Wer 2026 noch behauptet, man könne im Alltag nicht elektrisch fahren, hat sich nicht informiert. Oder will es nicht.
Anmerkung
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
Der Preis des Ladestroms hängt davon ab, wie du an der Hornbach-Ladesäule (Pfalzwerke) lädst – also per Kreditkarte (Ad-hoc) oder mit einer Ladekarte/App.
Die Vorschläge der Rentenkommission sorgen derzeit für intensive Diskussionen. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vor allem um eine entscheidende Frage: Können sich die Menschen auch künftig auf die geltenden Rentenregeln verlassen?
Wer jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen aufgebaut hat, erwartet zu Recht Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. Werden Rentenzugänge oder Altersgrenzen kurzfristig geändert, trifft das besonders Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihre Vorsorge kaum noch anpassen können.
Positiv ist, dass die Rentenkommission nicht mehr ausschließlich über Beitragssatz, Rentenniveau und Renteneintrittsalter diskutiert. Der demografische Wandel lässt sich nicht mit einer einzigen Maßnahme bewältigen. Genauso wichtig ist die Frage, wie die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesichert werden können.
Seit Jahren wird vorgeschlagen, die Finanzierungsbasis zu verbreitern – etwa durch die stärkere Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten, Abgeordneten und weiteren Einkommensarten. Diese Ansätze verdienen eine ernsthafte und ergebnisoffene Diskussion.
Noch wichtiger ist jedoch der Blick in die Zukunft. Durch Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik werden in vielen Bereichen künftig weniger Arbeitnehmer benötigt. Gleichzeitig entstehen dadurch erhebliche Produktivitäts- und Wertschöpfungsgewinne. Wenn Maschinen und KI einen immer größeren Teil der wirtschaftlichen Leistung erbringen, stellt sich die berechtigte Frage, ob die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft fast ausschließlich auf Arbeitseinkommen beruhen sollte.
Ebenso sollte offen darüber diskutiert werden, Kapitalerträge stärker in die Finanzierung einzubeziehen. Auch Vermögen, Dividenden und andere Kapitalerträge schaffen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine breitere Finanzierungsbasis könnte das Umlageverfahren langfristig stabilisieren und die Beitragslast gerechter verteilen.
Die eigentliche Zukunftsfrage lautet deshalb: Soll die gesetzliche Rentenversicherung auch künftig überwiegend aus Arbeitseinkommen finanziert werden – oder sollten alle Formen der Wertschöpfung einen angemessenen Beitrag leisten?
Ebenso wichtig bleibt der Vertrauensschutz: Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die geltenden Regeln aufgebaut hat, muss sich darauf verlassen können.
Reformen sind notwendig – aber fair, transparent und mit einem wirksamen Vertrauensschutz.
Wer Hass sät, will Hass ernten. Die Maske ist nicht erst im Interview mit Dunja Hayali gefallen. Wer schon immer genau hingeschaut hat, hat es auch früher gesehen. Die Verachtung, die Wut und der Hass sprudeln nur so aus ihren Worten und Gesichtsausdrücken.
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Da gibt es nichts Normales, nichts Demokratisches, auch wenn man sich selbst als konservativ-freiheitlich-liberal bezeichnet.
Sie wollen mit ihrem geballten Hass über alle Menschen und Institutionen herfallen, die nicht in ihr faschistisch-rechtsextremes Weltbild passen.
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Wer darauf vorbereitet ist, den wird es nicht überraschen. Wir dürfen uns nicht auf ein Verbotsverfahren verlassen, das vielleicht niemals kommt.
Wir müssen selbst Widerstand leisten, uns vernetzen und den Faschisten zeigen, dass wir ihnen nicht kampflos das Feld überlassen.
Ich bin Fotograf und poste über Politik, Demokratie #Toleranz #Vielfalt und #Menschenrechte, wenn ich nicht Baustellen, Events oder Portraits fotografiere.
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
Das Europäische Parlament hat ein Verfahren gegen die ESN-Partei – Europe of Sovereign Nations Party angestoßen. Diese Partei ist nicht identisch mit der ESN-Fraktion im Europaparlament. Genau dieser Unterschied ist wichtig.
Denn in sozialen Netzwerken wird derzeit teilweise behauptet, die AfD fliege bei Erfolg automatisch aus dem EU-Parlament. Das stimmt nach bisherigem Stand leider nicht.
Geprüft wird, ob die ESN-Partei gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt.
Dazu gehören Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Minderheitenschutz.
Sollte die Prüfung erfolgreich sein, könnte die ESN-Partei ihren Status als europäische Partei verlieren.
Damit wären vor allem EU-Finanzierung und politische Privilegien betroffen.
Die AfD selbst würde dadurch aber nicht automatisch verboten. Auch die Mandate der AfD-Abgeordneten im Europaparlament würden dadurch nicht automatisch entfallen.
Trotzdem ist dieses Verfahren politisch hoch bedeutsam. Denn es zeigt: Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck auf das Umfeld der AfD.
Für die AfD ist das ein weiterer Kratzer im Lack. Nicht juristisch im Sinne eines direkten Parteiverbots, aber politisch und öffentlich sehr wohl.
Aus meiner Sicht wird dadurch erneut deutlich, dass die AfD und ihr europäisches Bündnis nicht einfach nur „konservativ“ wahrgenommen werden.
Vielmehr steht inzwischen die Frage im Raum, ob Teile dieses politischen Umfelds mit den demokratischen Grundwerten Europas vereinbar sind.
Das ist für die AfD unangenehm. Denn jedes solche Verfahren schwächt das Bild, das sie selbst gerne von sich zeichnet.
Fest steht:
Die AfD fliegt dadurch nicht automatisch aus dem EU-Parlament.
Aber politisch bleibt hängen:
Europa schaut genauer hin. Und jeder neue Prüfpunkt führt zu weiteren Kratzern bei der AfD.
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 als eines der wichtigsten Instrumente für Transparenz in Deutschland. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen, Informationen und Akten von Bundesbehörden anzufordern – ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.
Nun plant die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD eine weitreichende Reform. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 soll der Informationsanspruch künftig deutlich eingeschränkt werden. Wer Informationen erhalten möchte, soll grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.
Die Bundesregierung begründet dies mit einer Entlastung der Verwaltung und dem Ziel, missbräuchliche oder massenhafte Anfragen einzudämmen.
Genau hier setzt jedoch die Kritik an. Journalistenverbände, Transparenzorganisationen sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte warnen vor einer erheblichen Einschränkung des Informationszugangs. FragDenStaat spricht sogar von einer faktischen Abschaffung des bisherigen IFG.
Unstrittig ist jedoch: Der Kreis der Anspruchsberechtigten würde kleiner werden.
Gerade der investigative Journalismus nutzt das IFG regelmäßig, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Zahlreiche Recherchen zu Lobbyismus, öffentlichen Ausgaben oder Verwaltungsvorgängen wären ohne das Gesetz kaum möglich gewesen.
Aus meiner Sicht schwächt die geplante Reform damit auch die sogenannte „vierte Gewalt“ – die kontrollierende Funktion der freien Presse. Werden Auskunftsrechte eingeschränkt, sinken nach meiner Auffassung auch die Möglichkeiten, Missstände aufzudecken und staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen.
Weniger Transparenz bedeutet letztlich auch weniger demokratische Kontrolle.
Demokratie lebt nicht nur von freien Wahlen, sondern ebenso von Transparenz, Kontrolle und einer unabhängigen Presse. Bürgerinnen und Bürger können politische Entscheidungen nur dann bewerten, wenn sie Zugang zu den zugrunde liegenden Informationen haben.
Noch handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Erst das parlamentarische Verfahren wird zeigen, wie weit die Einschränkungen tatsächlich reichen.
Für mich steht jedoch bereits heute fest: Demokratie braucht mehr Transparenz – nicht weniger. Wer den Zugang zu staatlichen Informationen erschwert, riskiert nach meiner Auffassung auch eine Schwächung der öffentlichen Kontrolle und damit des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.
Und wer ist der Hauptinitiator bei dieser Veränderung des #IFG?
Philipp Amthor (CDU).
Welchen Skandal von Philipp Amthor (CDU) könnte man beispielsweise durch die Veränderung des Informationsfreiheitsgesetz eher verschleiern?
Hintergründe
Der Lobbyskandal um den CDU-Politiker Philipp Amthor und das US-amerikanische KI-Unternehmen Augustus Intelligence wurde 2020 aufgedeckt. Amthor warb beim Bundeswirtschaftsministerium für die Firma und besaß Aktienoptionen, woraufhin er seine Tätigkeit als „Fehler“ einräumte.
Die Affäre zog in den USA rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach der Insolvenz von Augustus Intelligence verklagte der Insolvenzverwalter den Vorstand und frühere Direktoren, darunter auch Amthor, wegen eines mutmaßlichen Schadens in dreistelliger Millionenhöhe.
Hintergründe der Lobby-Affäre
Die Kontroverse entzündete sich an den engen Verflechtungen zwischen dem Bundestagsabgeordneten und dem New Yorker Start-up Augustus Intelligence. Amthor setzte seine politischen Kontakte gezielt ein, um dem Unternehmen Türen zu öffnen.
Brief an Peter Altmaier: Amthor verschaffte dem Gründer des US-Unternehmens einen Termin im Bundeswirtschaftsministerium
Aktienoptionen und Posten: Als Gegenleistung für seine Bemühungen erhielt Amthor Aktienoptionen und den Titel eines Direktors bei der US-Firma.
Kritik und Konsequenzen: Die undurchsichtigen Verbindungen führten zu starker Kritik, woraufhin Amthor seine US-Nebentätigkeit aufgab. Die Investoren äußerten sich laut Presseberichten später so, dass sie trotz der Vorwürfe nicht an Amthors Integrität zweifelten.
US-Klage und Insolvenz
Nachdem Augustus Intelligence in den USA Insolvenz anmelden musste, geriet das Unternehmen erneut in die Schlagzeilen, diesmal im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Betrugs.
Vorwürfe des Insolvenzverwalters: Das Board of Directors soll bei der finanziellen Schieflage weggeschaut haben. Dem Unternehmen entstand dadurch angeblich ein Schaden von über 100 Millionen US-Dollar.
Klage gegen Verantwortliche: Im Zuge der Aufarbeitung des mutmaßlichen Millionenbetrugs wurde in den USA auch Philipp Amthor juristisch belangt.
Der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war eine der zentralen Figuren im Skandal um Augustus Intelligence. Er war dort nicht nur finanziell stark engagiert, sondern fungierte zeitweise auch als Präsident und „Vorsitzender für allgemeine Angelegenheiten“ des US-Unternehmens.
Seine konkreten Verbindungen und Aktivitäten in diesem Bereich umfassen mehrere Ebenen:
Finanzielle Verflechtung und Führungsrolle
Millioneninvestition: Zu Guttenberg stieg als Investor bei dem KI-Start-up ein und investierte rund 1,5 Millionen US-Dollar.
Spitzenposten: Er übernahm eine führende Rolle im Management und saß im Verwaltungsrat der Firma.
Rückzug: Im Juli 2020 – rund sieben Wochen nach dem Auffliegen der Aktivitäten von Philipp Amthor – trat zu Guttenberg von seinen Posten bei Augustus Intelligence zurück.
Lobbyarbeit auf höchster Ebene
Während Amthor Türen im Bundeswirtschaftsministerium öffnete, nutzte zu Guttenberg seine Kontakte direkt im Bundeskanzleramt:
E-Mail an Angela Merkel: Mitte 2019 schrieb er direkt an das Büro der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um für Augustus Intelligence zu werben und Gespräche zu vermitteln.
Geheimes Treffen: Recherchen von Abgeordnetenwatch und FragDenStaat deckten auf, dass es im September 2019 ein persönliches, vom Kanzleramt zunächst verschwiegenes Treffen zwischen Merkel und zu Guttenberg zur Causa Augustus gab.
Querverbindungen zu Wirecard und anderen Akteuren
Über seine Beratungs- und Investmentfirma Spitzberg Partners stellte zu Guttenberg unter anderem die Kontaktdaten der Augustus-Gründer her. Parallel dazu nutzte er dieselbe Firma für hochgradig umstrittene Lobbyarbeit bei Angela Merkel zugunsten des später kollabierten Zahlungsabwicklers Wirecard AG.
Neben Amthor und zu Guttenberg zog das Netzwerk von Augustus Intelligence noch weitere namhafte deutsche Ex-Funktionäre an, darunter den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sowie den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.
„Einmal 1933 reicht!“ und „Nur über meine Leiche!“ soll Friedrich Merz Axel-Springer-Boss Mathias Döpfner geantwortet haben, als dieser ihn zur Zusammenarbeit mit der in großen Teilen rechtsextremen AfD drängen wollte. Döpfner soll geantwortet haben: „Das werden Sie noch bereuen!“.
Danke, Herr Merz, das war richtig. Wenn die CDU Deutschlands kippt, kippt Deutschland.
Die Frage ist nun: Was machen wir mit Springer-Medien, die Merz mutmaßlich abschießen und den mehr rechtsaußen-offenen Jens Spahn an die Spitze schreiben wollen? Was machen wir mit Springer-Medien, die einer in großen Teilen rechtsextremen Partei in Deutschland, vor dem Hintergrund unserer Geschichte, wieder an die Macht verhelfen wollen?
Natürlich gilt die Meinungsfreiheit, natürlich gilt die Pressefreiheit. Döpfner kann meinen, was er will und seine Medien schreiben lassen, was er will. Aber:
❌ Jeder und jede einzelne Demokrat:in kann sich dazu entscheiden, Springer-Medien nicht zu kaufen und nicht zu lesen.
❌ Jeder und jede einzelne demokratische Journalist:in kann sich dazu entscheiden, nicht für diese Medien zu arbeiten.
❌ Jeder und jede einzelne demokratische Kommunikations- und Marketing-Verantwortliche kann sich dazu entscheiden, solange nicht mit diesen Medien zu arbeiten, wie sie am Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft sägen.
Zeit, Farbe zu bekennen. Höchste Zeit. Was ist eine Anzeige in der BILD nun noch anderes, als ein Zeichen von Zustimmung zu Döpfners Extrem-Rechts-Kurs?
Und höchste Zeit, ein AfD-Verbot endlich zu prüfen, auch damit sie von geschichtsvergessenen Milliardären nicht doch noch an die Macht gebracht werden kann. Die AfD gehört nicht zu Deutschland.
Kommentar von
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
Ich bin kein Anhänger von Merz und schon garnicht von Jens Spahn.
ABER:
„Mathias Döpfner, BILD, WELT und die gesamte Springer-Presse stehen weiter auf meiner persönlichen Sanktionsliste. Springer unterstützt aus meiner Sicht die AfD politisch und sollte deshalb nicht durch den Abschluss von Abonnements finanziell unterstützt werden.“
Quelle: Der Podcast „Wenn Sie wüssten…“ von Stephan Lamby, Kristina Dunz und Eva Quadbeck, Folge vom 30.06.2026. Danke für diese Recherche.