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Die Dokumentation geht weiter. In diesem Teil stehen die Fälle 601 bis 700 im Mittelpunkt.
Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Verfassungstreueprüfungen von AfD-Kandidaten, innerparteilichen Konflikten, parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen, der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, Mitarbeiterprüfungen und aktuellen Ermittlungsverfahren.
Auch hier gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Ein Verdacht ist kein Beweis. Gerichtsentscheidungen, Einstellungen, Zulassungen und für Betroffene günstige Entscheidungen werden ebenso dokumentiert wie belastende Vorgänge.

601. Stephan Bothe – Verfassungstreue überprüft. Der stellvertretende niedersächsische AfD-Landesvorsitzende wollte 2026 Landrat im Landkreis Lüneburg werden. Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue wurde seine Kandidatur geprüft.
602. Äußerungen Bothes spielten bei der Prüfung eine Rolle. Nach NDR-Angaben gehörten Äußerungen des Politikers zu den Erkenntnissen, auf denen die Verfassungsschutzbewertung des Landesverbandes beruhte.
603. Kreiswahlausschuss lässt Bothe nicht zu. Ende Juli 2026 wurde seine Kandidatur für die Landratswahl abgelehnt.
604. Bothe geht gerichtlich gegen Ausschluss vor. Er beantragte Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Lüneburg.
605. Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab. Bothe blieb zunächst von der Wahl ausgeschlossen.
606. Bothe zieht vor das Oberverwaltungsgericht. Gegen die Entscheidung legte er Beschwerde ein.
607. OVG bestätigt Ausschluss. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 4. September 2026, dass Bothe nicht antreten darf.
608. OVG-Entscheidung unanfechtbar. Das Gericht erklärte seine Beschlüsse im Eilverfahren für unanfechtbar.
609. Gericht prüfte die materielle Verfassungstreue nicht abschließend. Das OVG verwies darauf, dass ein ausgeschlossener Bewerber den Ausschluss grundsätzlich nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angreifen könne.
610. Bothe kündigt Wahlanfechtung an. Nach seinem Ausschluss erklärte er, die Wahl nachträglich anfechten zu wollen.
611. Jessica Schülke – Verfassungstreueprüfung in Hannover. Die AfD-Landtagsabgeordnete wollte Oberbürgermeisterin von Hannover werden.
612. Wahlausschuss fordert Prüfung Schülkes an. Das niedersächsische Innenministerium beziehungsweise der Verfassungsschutz sollte Erkenntnisse zusammentragen.
613. Geprüft wurden unter anderem frühere Äußerungen. Dabei sollte untersucht werden, ob antidemokratische, rassistische oder antisemitische Äußerungen vorlagen.
614. Schülke weist Zweifel zurück. Sie erklärte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei für sie eine selbstverständliche Grundlage ihrer politischen Tätigkeit.
615. Thorsten Moriße – Verfassungstreueprüfung. Auch der AfD-Landtagsabgeordnete und Kandidat für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven wurde überprüft.
616. Social-Media-Beiträge und Reden wurden geprüft. Das niedersächsische Innenministerium kündigte eine entsprechende Auswertung an.
617. Moriße wird nicht zur OB-Wahl zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss sah Zweifel an seiner Verfassungstreue.
618. Moriße beantragt Eilrechtsschutz. Er ging vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen den Ausschluss vor.
619. Verwaltungsgericht lehnt Morißes Antrag ab. Damit blieb seine Kandidatur zunächst ausgeschlossen.
620. Adrian Maxhuni – Prüfung in Bersenbrück. Der AfD-Kandidat für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters wurde ebenfalls auf seine Verfassungstreue überprüft.
621. Maxhunis Tätigkeit in „Generation Deutschland“. Als wesentlichen Prüfgrund nannte der Wahlausschuss seine Vorstandsmitgliedschaft in der AfD-Jugendorganisation.
622. Maxhuni schließlich zugelassen. Nach der Prüfung entschied der Wahlausschuss zugunsten seiner Kandidatur.
623. Zweifel reichten nicht für einen Ausschluss. Die zuständigen Stellen sahen keine ausreichend gravierenden Erkenntnisse, um die Wahlzulassung zu verweigern.
624. Florian Meyer ebenfalls zugelassen. In Fürstenau wurde ein weiterer AfD-Kandidat mit knapper Mehrheit zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
625. Weitere kommunale AfD-Kandidaten wurden überprüft. Die niedersächsische Regelung führte 2026 zu mehreren individuellen Verfassungstreueprüfungen; Parteimitgliedschaft allein sollte dabei nicht automatisch über eine Zulassung entscheiden.

626. Martin Hess – Ordnungsruf im Januar 2026. Der AfD-Abgeordnete erhielt während einer Aktuellen Stunde zur Berliner Stromversorgung einen Ordnungsruf.
627. Grund war eine als herabsetzend bewertete Äußerung. Die Sitzungsleitung sah darin einen Angriff auf ein anderes Mitglied des Bundestages.
628. Hess legt Einspruch ein. Der Abgeordnete wehrte sich gegen die parlamentarische Maßnahme.
629. Bundestag weist Hess’ Einspruch zurück. Am 15. Januar 2026 bestätigte das Parlament den Ordnungsruf.
630. Martin Reichardt – Ordnungsruf im März. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem AfD-Abgeordneten nach wiederholter Störung des Sitzungsablaufs einen Ordnungsruf.
631. Reichardt legt Einspruch ein. Er ließ die Maßnahme parlamentarisch überprüfen.
632. Einspruch Reichardts zurückgewiesen. Die übrigen Fraktionen bestätigten den Ordnungsruf.
633. Reichardt erhält weiteren Ordnungsruf im Mai. Anlass war ein Zwischenruf gegenüber der Grünen-Abgeordneten Misbah Khan.
634. Streit über den Vorwurf einer Lüge. Reichardt verteidigte seine Wortwahl als Tatsachenfeststellung; die Sitzungsleitung wertete sie anders.
635. Auch dieser Einspruch scheitert. Der Bundestag wies Reichardts Einspruch am 8. Mai 2026 zurück.
636. Kerstin Przygodda – Ordnungsruf. Die AfD-Abgeordnete unterstellte einer Linken-Abgeordneten in einer Debatte „pathologischen Männerhass“.
637. Przygodda legt Einspruch ein. Sie wandte sich gegen die parlamentarische Sanktion.
638. Bundestag bestätigt Przygodda-Ordnungsruf. Ihr Einspruch wurde am 26. März 2026 zurückgewiesen.
639. Martin Sichert – Ordnungsruf im Juli 2026. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sanktionierte Äußerungen Sicherts während einer Debatte zur gesetzlichen Krankenversicherung.
640. Sicherts Einspruch abgewiesen. Am 8. September 2026 bestätigte der Bundestag die Maßnahme.

641. „Generation Deutschland NRW“ wird Verdachtsfall. Der NRW-Verfassungsschutz stufte den neuen AfD-Jugendverband im März 2026 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.
642. Behörde sieht gewichtige Anhaltspunkte. Das Innenministerium begründete die Einstufung mit entsprechenden tatsächlichen Anhaltspunkten.
643. Verfassungsschutz sieht Fortführung der Jungen Alternative. Nach Behördeneinschätzung setzt die neue Organisation Strukturen und Inhalte der früheren JA NRW fort.
644. Hohe personelle Kontinuität. Führungspositionen von JA NRW und Generation Deutschland NRW seien weitgehend mit denselben Personen besetzt.
645. Äußerungen von Führungspersonen flossen in Bewertung ein. Auch öffentliche Aussagen spielten bei der Einstufung eine Rolle.
646. Neue Jugendorganisation ist enger an die AfD gebunden. Anders als die frühere JA ist „Generation Deutschland“ organisatorisch stärker mit der Mutterpartei verzahnt.
647. Mitgliedschaft setzt AfD-Mitgliedschaft voraus. Die neue Nachwuchsorganisation steht grundsätzlich Parteimitgliedern offen.
648. Jugendorganisation soll politischen Nachwuchs ausbilden. Nach Aussagen ihrer Führung sollen Mitglieder gezielt auf Funktionen in Partei und Parlament vorbereitet werden.
649. NRW-AfD erlebt offenen Lagerkampf. Bei der Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2027 eskalierte im Sommer 2026 ein innerparteilicher Konflikt.
650. Konflikt zwischen Vincentz- und Helferich-Lager. Der WDR beschrieb einen Machtkampf zwischen Unterstützern des Landeschefs Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.
651. Bundesvorstand verlangte zeitweise Abbruch des Parteitags. Die Bundesspitze intervenierte in die Listenaufstellung.
652. Landesverband setzte Listenaufstellung fort. Die Delegierten beendeten die Kandidatenwahl dennoch.
653. Landeswahlliste blieb schließlich bestehen. Der Bundesvorstand entschied sich anschließend gegen weitere Schritte zur Aufhebung der Liste.
654. Untersuchungskommission angekündigt. Die Bundesspitze wollte die Vorgänge im Landesverband untersuchen lassen.
655. Parteiordnungsverfahren gegen NRW-Vorstandsmitglieder. Im Juli 2026 leitete die AfD-Bundesspitze entsprechende Verfahren ein.
656. Auch Martin Vincentz betroffen. Der Landesvorsitzende gehörte zu den Adressaten der Ordnungsverfahren.
657. Hintergrund waren unter anderem juristische Schritte gegen die Bundesspitze. Das ging aus einem vom WDR eingesehenen Schreiben hervor.
658. Bundesvorstand sanktioniert später beide Lager. Im September wurden Ordnungsmaßnahmen sowohl gegen das Vincentz-Lager als auch gegen dessen Gegner beschlossen.
659. Auch Helferich-Umfeld betroffen. Maßnahmen richteten sich ausdrücklich auch gegen Akteure aus diesem Parteiflügel.
660. Konflikt dokumentiert tiefe Spaltung des Landesverbandes. Der WDR beschrieb die Entscheidungen als Folge eines weiterhin ungelösten innerparteilichen Machtkampfs.

661. Rheinland-Pfalz überprüft Landtagsmitarbeiter. Seit einer Gesetzesänderung 2025 können Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.
662. AfD-Mitarbeiter besteht Prüfung nicht. Im März 2026 wurde ein weiterer Beschäftigter aus dem Umfeld der AfD als nicht zuverlässig eingestuft.
663. Früherer Aktivist von „Revolte Rheinland“. Nach SWR-Informationen war der Betroffene zuvor in dieser Gruppe aktiv.
664. „Revolte Rheinland“ dem identitären Umfeld zugerechnet. Die Gruppe galt als Teil der Identitären Bewegung und wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.
665. Keine staatliche Finanzierung des Mitarbeiters. Die AfD erhielt für die betreffende Beschäftigung keine Kostenerstattung aus der Staatskasse.
666. Zugang zum Landtag kann verweigert werden. Dies gehört zu den möglichen Konsequenzen einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung.
667. AfD klagt gegen Prüfverfahren. Die Landtagsfraktion hielt die gesetzlichen Regelungen für einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte.
668. Verfassungsgerichtshof weist Antrag zurück. Im September 2026 blieb die AfD mit ihrem Normenkontrollantrag erfolglos.
669. Gericht sieht Eingriff als gerechtfertigt. Die Beschränkungen seien zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässig.
670. Mitarbeiterprüfungen bleiben damit bestehen. Die entsprechende Regelung des rheinland-pfälzischen Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes blieb wirksam.

671. Brandenburg weist Schulen auf Propagandaverbot hin. Das Bildungsministerium erinnerte die Schulen 2026 an die Regeln gegen Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen.
672. Ministerium verweist dabei auf die AfD Brandenburg. Grundlage war deren Einstufung durch den Landesverfassungsschutz.
673. Schulen erhalten Verfassungsschutzbericht. Schulleitungen bekamen im August 2026 den aktuellen Bericht zur Kenntnis.
674. Schulgesetz enthält seit 2024 entsprechende Vorschrift. Ein neuer Paragraf verbietet verfassungsfeindliche Handlungen an Schulen.
675. Schulen müssen entsprechende Vorfälle melden. Die Gesetzesregelung sieht eine unmittelbare Meldung vor.
676. Allgemeines Verbot parteipolitischer Werbung bleibt bestehen. Das Ministerium verwies zugleich auf die Neutralitätspflicht im Schulbetrieb.
677. Schülermeinungen sind nicht pauschal verboten. Das Bildungsministerium stellte klar, dass keine allgemeine Weisung gegen politische Äußerungen von Schülern existiert.
678. AfD-Fraktion kritisiert Vorgehen. Der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch wandte sich öffentlich gegen die Einordnung.
679. Brandenburg diskutiert neue Regeln für parteinahe Stiftungen. Im September 2026 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf erstmals im Landtag beraten.
680. Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung als Fördervoraussetzung. Der Entwurf knüpft öffentliche Finanzierung daran.
681. Extremismuseinstufung könnte Förderung ausschließen. Dies soll sowohl für eine Stiftung selbst als auch unter bestimmten Voraussetzungen für ihr nahestehende Parteien oder prägende Mitarbeiter gelten.
682. Desiderius-Erasmus-Stiftung könnte betroffen sein. Die Stiftung bezeichnet sich selbst als der AfD ideell nahestehend.
683. Brandenburg förderte die Stiftung bislang. Nach Angaben des Innenministeriums war Brandenburg das einzige Bundesland mit entsprechender Landesförderung.
684. Mehr als 100.000 Euro seit 2022. In dieser Größenordnung sollen Fördermittel an die Stiftung geflossen sein.
685. AfD kritisiert geplante Neuregelung. Die Landtagsfraktion bezeichnete sie als indirektes Parteienverbot.
686. Brandenburger AfD weiterhin vom Landesverfassungsschutz entsprechend eingestuft. Der Landesverband wird dort als erwiesen beziehungsweise gesichert rechtsextremistische Bestrebung bewertet; diese behördliche Einstufung bildet den Hintergrund mehrerer der genannten Maßnahmen.

687. Berliner Polizist wegen AfD-Funktion nicht für gehobenen Dienst zugelassen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte 2026 eine entsprechende Entscheidung der Behörde im Eilverfahren.
688. Betroffener war AfD-Fraktionsvorsitzender auf kommunaler Ebene. Der Polizeibeamte leitete nebenberuflich eine AfD-Fraktion in einer brandenburgischen Gemeindevertretung.
689. Vorläufige Einstellungszusage zurückgenommen. Nachdem die politische Funktion bekannt geworden war, hob das Land Berlin seine Zusage für den gehobenen Kriminaldienst auf.
690. Behörde äußerte Zweifel an charakterlicher Eignung. Dabei spielte insbesondere die Frage der Verfassungstreue eine Rolle.
691. Niederlegung des Mandats reichte Gericht nicht. Das Verwaltungsgericht sah keine glaubhafte vollständige Distanzierung von Partei und Zielen.
692. Eilantrag abgewiesen. Der Bewerber erhielt damit zunächst keinen Zugang zum angestrebten gehobenen Polizeidienst.

693. Sebastian Koch – Ermittlungen wegen „Artgemeinschaft“. Gegen den 2026 gewählten AfD-Landtagsabgeordneten wurde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot ermittelt.
694. Hintergrund ist die verbotene rechtsextreme „Artgemeinschaft“. Ermittler untersuchten mögliche Verbindungen zu dieser Organisation.
695. Räume Kochs durchsucht. Ende August 2026 fanden entsprechende Ermittlungsmaßnahmen statt.
696. Waffen bei Durchsuchung gefunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei mehrere Waffen entdeckt.
697. Zusätzliches Ermittlungsverfahren wegen Waffengesetz. Der Waffenfund führte zu einem weiteren strafrechtlichen Prüfkomplex.
698. Staatsanwaltschaft Halle führt Verfahren. Die Behörde bestätigte die Ermittlungen im September 2026.
699. Beide Ermittlungsstränge liefen parallel. Sowohl der Verdacht eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot als auch der mögliche Waffengesetzverstoß waren noch nicht abschließend geklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
700. Bilanz nach 700 dokumentierten Vorgängen. Dieser Abschnitt zeigt insbesondere Konflikte darüber, welche Anforderungen an Verfassungstreue bei Kandidaten und staatlich finanzierten Mitarbeitern gelten, wie Parlamente auf Grenzüberschreitungen reagieren und wie strafrechtliche Ermittlungen von politischen Bewertungen zu unterscheiden sind. Die einzelnen Vorgänge haben unterschiedliche rechtliche Qualität und dürfen deshalb nicht pauschal gleichgesetzt werden.

Fortsetzung folgt
Damit umfasst diese Serie nun den Block 601 bis 700 der geplanten 1.000 dokumentierten AfD-Fälle und Vorgänge.
Als nächster Abschnitt folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 701 bis 800
Der Maßstab bleibt derselbe: öffentlich überprüfbare Quellen, genaue Kennzeichnung des Verfahrensstands sowie die klare Trennung zwischen Verdacht, Ermittlungsverfahren, behördlicher Bewertung und gerichtlicher Feststellung.
#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Verfassungsschutz #Deutschland
Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.























































