Geburtsort: Erde – Warum uns Kinder zeigen, was wir längst vergessen haben

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Werner Hoffmann.

Manchmal braucht es keine langen Reden, keine politischen Programme und keine endlosen Talkshows. Manchmal reicht ein einziges Bild. Ein Kind. Ein Blick. Und ein paar einfache Worte auf einem T-Shirt.

„Geburtsort: Erde. Rasse: Mensch. Politik: Freiheit. Religion: Liebe.“

Diese vier Zeilen sind mehr als ein Statement. Sie sind eine Erinnerung. Eine Erinnerung daran, dass wir Menschen ursprünglich keine Grenzen kennen. Keine Parteiprogramme. Keine ideologischen Schützengräben.

Kinder denken nicht in Nationen. Sie denken nicht in Machtblöcken. Sie fragen nicht zuerst nach Herkunft oder Status. Sie sehen einen anderen Menschen – und reagieren mit Neugier. Mit Offenheit. Mit Vertrauen.

Doch irgendwo auf dem Weg ins Erwachsenenleben verlieren viele genau diese Fähigkeit. Wir lernen zu unterscheiden. Zu bewerten. Zu misstrauen. Wir übernehmen Begriffe, die trennen, statt zu verbinden.

Gerade in Zeiten politischer Polarisierung wirkt ein solcher Satz fast provokativ. Denn er stellt die simpelste aller Fragen: Was wäre, wenn wir uns wieder stärker als Menschen begreifen würden – und weniger als Vertreter von Lagern?

Freiheit bedeutet nicht nur Wahlrecht oder Meinungsfreiheit. Freiheit bedeutet auch, sich nicht von Angst und Abgrenzung treiben zu lassen. Und Liebe ist nicht nur ein privates Gefühl. Sie ist auch eine gesellschaftliche Haltung: Respekt. Empathie. Verantwortung.

Vielleicht ist die größte Stärke einer Demokratie nicht ihre Härte – sondern ihre Menschlichkeit.

Und vielleicht brauchen wir deshalb manchmal genau solche Bilder. Nicht, weil sie naiv sind. Sondern weil sie uns daran erinnern, wie klar die Welt wirken kann, wenn man sie mit Kinderaugen betrachtet.

Geburtsort: Erde.
Rasse: Mensch.
Politik: Freiheit.
Religion: Liebe.

Eigentlich ist das alles.

#Menschlichkeit #Freiheit #Demokratie #Zusammenhalt #Zukunft

KINDER IN GEFAHR? SCHOCK-KLAGE GEGEN FACEBOOK – PROFIT WICHTIGER ALS SCHUTZ!

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Werner Hoffmann.

Ich habe kürzlich einen erschütternden Bericht bei heise online gelesen. Darin wird geschildert, dass der US-Bundesstaat New Mexico schwere Vorwürfe gegen den Social-Media-Konzern Meta und seinen Chef Mark Zuckerberg erhebt.

Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass auf Plattformen wie Facebook und Instagram Kindesmissbrauch, sexuelle Ausbeutung und gefährliche Kontaktanbahnung in großem Umfang möglich gewesen sein sollen. Das ist ein Alarmsignal, das weit über einen einzelnen Konzern hinausgeht.

Besonders erschreckend ist dabei nicht nur das mutmaßliche Ausmaß, sondern auch die Frage, warum Kontrollen offenbar nicht ausreichen. Die Antwort ist bitter einfach: Kontrollen kosten Geld. Gute Moderation, technische Überwachung, menschliche Prüfer und schnelle Eingriffe kosten Personal, Technik und Milliardenaufwand. Genau hier wird bei vielen Plattformen offenbar gespart.

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Das Problem betrifft nicht nur Facebook. Es zeigt sich auch bei X und anderen Social-Media-Kanälen. Überall dort, wo Reichweite, Werbegeld und Wachstum wichtiger werden als Schutz, geraten Kinder und Jugendliche in Gefahr. Auch bei Werbeanzeigen sieht man inzwischen teilweise Inhalte, die eigentlich nicht für Minderjährige geeignet sein dürften.

Das alles zeigt: Social Media sind längst nicht mehr nur harmlose Plattformen zum Austausch von Fotos oder Nachrichten. Sie sind hochkommerzielle Systeme, die auf Aufmerksamkeit, Klicks und Verweildauer optimiert sind. Und genau das macht sie für junge Menschen so gefährlich.

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Für Menschen unter 16 Jahren können soziale Netzwerke besonders riskant sein. In diesem Alter fehlt oft die Erfahrung, um Manipulation, sexuelle Kontaktanbahnung, psychischen Druck oder gefährliche Inhalte richtig einzuordnen. Wer einmal in problematische Bereiche hineingezogen wird, findet oft nur schwer wieder heraus.

Darum muss Kindesmissbrauch überall und mit aller Härte verfolgt werden – online wie offline. Plattformbetreiber dürfen sich nicht länger hinter Technik, Algorithmen oder Gewinninteressen verstecken.

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Social Media sollten deshalb ernsthaft erst ab 16 Jahren freigegeben werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss endlich wichtiger werden als Werbeeinnahmen, Datenhandel und maximale Reichweite.

#Kinderschutz #Jugendschutz #SocialMediaGefahren #Facebook #InternetSicherheit

*Alle Fotos sind Ki-generiert und bilden keine echten Personen ab

Teil 1-. Wohngeld oder Grundsicherung? Der große Rentner-Irrtum!

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Werner Hoffmann.

Viele Rentner glauben, sie müssten sich automatisch für Grundsicherung entscheiden, wenn die Rente klein ist. Andere gehen davon aus, dass Wohngeld nur für Arbeitnehmer gedacht ist. Beides ist falsch.

Tatsächlich können Rentner grundsätzlich selbst entscheiden, welche Leistung sie beantragen. Sie können also zunächst Wohngeld beantragen – auch wenn sich später herausstellt, dass Grundsicherung günstiger gewesen wäre.

Der entscheidende Punkt ist: Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, Grundsicherung dagegen eine Existenzsicherungsleistung.

Rechtlich gilt: Wer Grundsicherung erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das ergibt sich aus § 7 Wohngeldgesetz. Dort ist geregelt, dass Personen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn ihre Unterkunftskosten bereits durch andere Sozialleistungen berücksichtigt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass Rentner zuerst Grundsicherung beantragen müssen. Sie können direkt Wohngeld beantragen. Die Wohngeldstelle prüft dann, ob das Einkommen zum Leben reicht.

Genau hier entsteht in der Praxis ein großes Risiko: Wenn ein Rentner nur Wohngeld beantragt und die Bearbeitung mehrere Monate dauert, kann sich später herausstellen, dass Grundsicherung besser gewesen wäre. Dann droht ein finanzieller Verlust.

Denn Sozialhilfe wird grundsätzlich erst ab Antragstellung gewährt.

Deshalb ist es enorm wichtig, frühzeitig zu prüfen: Reicht das Einkommen insgesamt zum Leben – oder wird eine Existenzsicherungsleistung benötigt?

Im nächsten Teil geht es um die entscheidende Frage:
Wann lohnt sich Wohngeld überhaupt?

#Wohngeld #Grundsicherung #Rente #Rentner #Sozialrecht

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-1-wohngeld-oder-grundsicherung-der-grosse-rentner-irrtum/

Kindererziehungszeiten übertragen: Diese Frist müssen Eltern unbedingt kennen

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Werner Hoffmann.

Kindererziehungszeiten können über Rentenhöhe, Zugang zu Rentenarten und sogar über die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente entscheiden.

Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die Zuordnung dieser Zeiten nur begrenzt gestaltbar ist – und eine wichtige Frist gilt.

Kindererziehungszeiten entstehen nach § 56 Abs. 1 SGB VI automatisch mit der Geburt und werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet – unabhängig davon, ob sie bereits im Versicherungsverlauf gespeichert sind. Eltern können jedoch durch eine gemeinsame Erklärung nach § 56 Abs. 2 SGB VI festlegen, dass die Zeit ganz oder teilweise dem anderen Elternteil zugerechnet wird.

Das kann sinnvoll sein, wenn dieser gesetzlich rentenversichert ist und dadurch Ansprüche aufbauen oder Wartezeiten erfüllen kann.

Entscheidend ist die Frist: Die Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und rückwirkend höchstens für zwei Kalendermonate. Wer erst Jahre später reagiert, kann bereits abgelaufene Kindererziehungszeiten meist nicht mehr vollständig übertragen. Ein häufiger Irrtum ist, dass dies möglich sei, solange das Kind noch nicht im Versicherungsverlauf steht. Tatsächlich entsteht die Zeit rechtlich unabhängig von ihrer Speicherung.

Eine andere Zuordnung kann auch ohne gemeinsame Erklärung erfolgen, wenn nachweisbar ist, dass ein Elternteil tatsächlich überwiegend erzogen hat, etwa bei früher Vollzeittätigkeit des anderen Elternteils oder nach einer Trennung mit klaren Betreuungsverhältnissen. Dies bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung mit Nachweispflicht.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten und können helfen, die Wartezeit von 45 Jahren nach § 51 Abs. 3a SGB VI zu erfüllen. Dadurch kann eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich werden, ohne dass sich die gesetzliche Altersgrenze verschiebt.

Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten nach § 57 SGB VI. Diese laufen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, bringen keine eigenen Rentenpunkte, werden aber bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt und wirken sich auch auf andere rentenrechtliche Bewertungen aus.

Resümee: Wer rechtzeitig handelt, kann Rentenansprüche gezielt verbessern. Wer zu spät reagiert, verliert häufig dauerhaft Gestaltungsmöglichkeiten.

#Kindererziehungszeit #Rentenberatung #GesetzlicheRente #Altersrente #Wartezeit

Quelle: https://rentenberater.blog/kindererziehungszeiten-uebertragen-diese-frist-muessen-eltern-unbedingt-kennen/

Rente frühzeitig beantragen – aber bitte nicht blind handeln!

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Werner Hoffmann – Unabhängiger Rentenberater (RDG)

www.Renten-Experte.de

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Viele Versicherte kümmern sich erst sehr spät um ihre Rente. Dabei sollte ein Rentenantrag möglichst früh vorbereitet und rechtzeitig gestellt werden. Noch wichtiger ist jedoch: Ein Rentenantrag darf niemals unüberlegt erfolgen.

Häufig werden Unterlagen einfach bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht oder mit Unterstützung von Gemeinden aufgenommen. Diese Hilfe ist organisatorisch sinnvoll. Eine strategische rentenrechtliche Prüfung findet dort jedoch in der Regel nicht statt.

Wichtig zu wissen: Sachbearbeiter bei Versicherungen, Ämtern, Gemeinden, Versichertenälteste oder Mitarbeitende der Deutschen Rentenversicherung leisten keine Strategieberatung. Sie helfen bei Antragstellung und Kontenklärung. Fragen wie „Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich?“ oder „Welche Entscheidung wirkt sich langfristig auf meine Rente aus?“ gehören nicht zu ihrem Aufgabenbereich.

Ein klassisches Beispiel sind Kindererziehungszeiten. Diese werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet, können aber durch gemeinsame Erklärung anders verteilt werden. Eine solche Entscheidung sollte niemals ohne Prüfung getroffen werden. Kindererziehungszeiten erhöhen nicht nur die spätere Rente, sondern können auch rentenrechtliche Wartezeiten beeinflussen.

Dabei ist zu unterscheiden: Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, also auch sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

Bei der Wartezeit von 45 Jahren gelten dagegen deutlich engere gesetzliche Voraussetzungen. Hier zählen insbesondere Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit sowie bestimmte gleichgestellte Zeiten. Eine pauschale Anrechnung von Berücksichtigungszeiten erfolgt hier nicht.

Hinzu kommt: Treffen Berücksichtigungszeiten mit bestimmten anderen Zeitarten zusammen – etwa längeren Zeiten mit Bürgergeldbezug oder freiwilligen Beiträgen ohne gleichzeitige Pflichtbeiträge – kann dies Auswirkungen auf das Erreichen der 45-jährigen Wartezeit haben. Genau solche Zusammenhänge sind vielen Versicherten nicht bewusst.

Auch die Zuordnung von Kindererziehungszeiten sollte strategisch geprüft werden. Werden sie einer Person gutgeschrieben, die bereits über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, entsteht häufig kein zusätzlicher Rentenvorteil. Beim Partner können dieselben Zeiten dagegen entscheidend sein. Deshalb sollten immer beide Versicherungsverläufe gemeinsam betrachtet werden.

Selbst scheinbar positive Nachweise können Nachteile bringen. So können bestimmte schulische Zeiten oder Ausbildungszeiten in einzelnen Fällen die Bewertung anderer Zeiten verändern und dadurch die spätere Rente sogar mindern.

MERKE: Vor der Beantragung der Rente eine Beratung mit einem UNABHÄNGIGEN RENTENBERATER!

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Achtung: wegen der Übertragung der Kindererziehungszeit beachten, dass die nur in bestimmten Ausnahmesituationen geht!

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#Rentenberatung #Stuttgart #Rentenantrag #Altersvorsorge #DeutscheRentenversicherung

Quelle: https://rentenberater.blog/rente-fruehzeitig-beantragen-aber-bitte-nicht-blind-handeln/

Migration und Sicherheit hat so viel gemeinsam, wie Auto und Äpfel

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Werner Hoffmann.

Man stellt er sich vor, Politiker würden behaupten, wenn Äpfelwürmer haben, dann liegt das an dem Spritpreis bei den Autos.

Korrekt. Das ist Blödsinn.

Genauso Blödsinn ist es, dass Migration direkt mit dem Thema Sicherheit zu tun hat.

Ich bin kein Freund von den Linken, aber in diesem Punkt muss ich Frau Amelie Vollmer zustimmen.

Rohstoff-Poker um Kuba: Warum Trump und seine Familie weltweit nach Einfluss greifen

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Werner Hoffmann.

Kuba rückt wieder stärker in den Fokus internationaler Machtpolitik.

Offiziell geht es in vielen Debatten um Demokratie, Migration oder Sicherheit.

Doch hinter den Kulissen vermuten Beobachter seit Jahren auch wirtschaftliche und strategische Interessen, insbesondere rund um Rohstoffe, Energie und geopolitische Lage.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Name Donald Trump genannt, dessen politische Agenda häufig mit einem sehr macht- und wirtschaftsorientierten außenpolitischen Kurs verbunden wird.

Kuba besitzt zwar keine gigantischen Ölreserven wie manche Golfstaaten, doch die Insel verfügt über bedeutende Nickel- und Kobaltvorkommen. Diese Rohstoffe sind für Batterien, Elektromobilität, Hightech-Industrie und Militärtechnik enorm wichtig. In einer Welt, die zunehmend von Technologie- und Energiewettbewerb geprägt ist, können solche Ressourcen strategische Bedeutung gewinnen. Zudem liegt Kuba nur rund 150 Kilometer von Florida entfernt, eine Lage, die seit Jahrzehnten sicherheitspolitisch sensibel ist.

Kritiker von Trumps Politik sehen ein Muster: Neben Diskussionen über Grönland, wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit ukrainischen Rohstoffen, geopolitische Spannungen rund um den Iran, Debatten über Investitions- und Einflussmöglichkeiten im Gazastreifen sowie die Bedeutung von Venezuelas Öl- und Rohstoffreserven, wird auch Kuba als Teil eines größeren strategischen Denkens betrachtet. Dabei gehe es, so die Analyse mancher Beobachter, weniger um klassische Diplomatie als um Einfluss auf Ressourcen, Märkte und Infrastruktur.

Interessant ist dabei, dass rund um Trump immer wieder auch das familiäre Umfeld auftaucht. Besonders sein Schwiegersohn Jared Kushner spielte während der Präsidentschaft in internationalen Fragen eine wichtige Rolle. Für Kritiker ist genau das ein Warnsignal: Sie sehen keine normale Außenpolitik, sondern eine Art Trump-Dynastie, in der politische Macht, wirtschaftliche Interessen und familiäre Netzwerke eng miteinander verflochten sind.

Ob Kuba tatsächlich zu einem zukünftigen Schwerpunkt amerikanischer Einflussbestrebungen wird, bleibt offen. Klar ist jedoch: In Zeiten globaler Rohstoffknappheit, wachsender Rivalität mit China und zunehmender militärischer Spannungen gewinnen selbst vergleichsweise kleine Länder mit strategischen Ressourcen plötzlich wieder enorme Bedeutung. Kuba könnte deshalb künftig stärker als bisher zum Schauplatz eines neuen geopolitischen Wettbewerbs werden, nicht nur zwischen Staaten, sondern auch zwischen politischen Netzwerken und wirtschaftlichen Machtinteressen.

Wer sich die Linie der Trump-Jahre anschaut, erkennt jedenfalls auffällige Parallelen. Ob Grönland, Iran, Gazastreifen, ukrainische Rohstoffe, Venezuela oder eben Kuba: Immer wieder geht es um strategische Räume, Energie, Bodenschätze, Handelswege und Kontrolle. Genau deshalb wirkt Kuba für viele Beobachter nicht wie ein Nebenschauplatz, sondern wie ein weiterer Baustein in einem größeren globalen Machtpoker.

#Trump #Kuba #Geopolitik #Rohstoffe #Machtpolitik

Kosten-Schock Im Pflegeheim: Wie Angehörige Jetzt Tausende Euro Retten Können

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht, folgt oft der finanzielle Schock. Eigenanteile von 2.500 bis über 3.500 Euro monatlich sind keine Seltenheit. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass es gesetzliche Ansprüche auf Entlastung gibt – und zwar deutlich mehr, als häufig vermutet wird.

*Kosten-Schock: Wenn die Heimrechnung kommt.

Grundlage der Leistungen ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Bei vollstationärer Pflege nach § 43 SGB XI zahlt die Pflegekasse einen festen Leistungsbetrag – abhängig vom Pflegegrad.

*Wichtig: Verträge und Pflegegrad-Unterlagen richtig einordnen.

Zusätzlich wichtig: Seit 2022 reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil durch einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher ist der Zuschuss. Das kann über die Zeit mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

Doch was passiert, wenn Rente und Pflegekassenleistung nicht reichen?

Dann kommt unter Umständen die „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII in Betracht. Zuständig ist das Sozialamt. Rechtsgrundlage sind die §§ 61 ff. SGB XII. Voraussetzung ist, dass Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken.

*Pflegealltag: Würde bewahren – finanzielle Ansprüche kennen.

Was dabei viele unterschätzen:
Ein angemessenes Schonvermögen kann geschützt sein (§ 90 SGB XII),
selbstgenutztes Wohneigentum bleibt unter Voraussetzungen verschont (Einzelfallprüfung nach § 90 SGB XII),
Ehepartner sollen nicht automatisch „mit abstürzen“ – es gelten Schutzmechanismen und Absetz- bzw. Bedarfsvorschriften (SGB XII),
entscheidend ist immer die konkrete Fallgestaltung und die richtige Antragstellung.

*Sozialamt: Hilfe zur Pflege kann den Eigenanteil abfedern.

Und was ist mit Kindern – müssen die zahlen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt: Kinder werden beim Elternunterhalt grundsätzlich nur noch herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das steht in § 94 Abs. 1a SGB XII. Für die große Mehrheit der Familien bedeutet das: keine Unterhaltszahlungen an das Sozialamt.

Weitere Hilfen, die häufig übersehen werden:
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
Grundsicherung im Alter nach §§ 41 ff. SGB XII,
Entlastungsbetrag bei häuslicher Vorpflege nach § 45b SGB XI,
steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG.

*Gesetzlicher Rahmen: SGB XI und SGB XII – plus Kontakt.

Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Pflegekasse, Rentenversicherung, Sozialamt und ggf. Wohngeldstelle müssen sauber koordiniert werden. Fehler oder verspätete Anträge können bares Geld kosten.

Mein Rat als Rentenberater:
Lassen Sie Ansprüche konsequent prüfen. Gerade bei längeren Heimaufenthalten summieren sich Zuschläge und Sozialleistungen zu erheblichen Beträgen. Viele Familien zahlen jahrelang zu viel – nur weil sie ihre Rechte nicht kennen.

Kontakt:
www.Renten-Experte.de
Tel.: 0177 27 166 97

#Pflegeheim #Pflegekosten #SGBXII #Pflegegrad #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/kosten-schock-im-pflegeheim-wie-angehoerige-jetzt-tausende-euro-retten-koennen/

350.000 krank – aber nur jeder dritte bekommt die Rente ohne Widerspruchsverfahren

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG)

www.renten-Experte.de

Wer gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Doch der direkte Zugang zu dieser zentralen Sozialleistung ist in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger geworden.

Die Entwicklung seit 2010 zeigt eine stille Verschiebung im Rentensystem.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

Im Jahr 2010 stellten rund

  • 350.000 Versicherte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
  • etwa 155.000 erhielten die Rente sofort ohne Widerspruch oder Klage,
  • rund 150.000 wechselten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Im Jahr 2019 zeigte sich bereits eine deutliche Veränderung:

  • 380.000 Anträge,
  • nur noch ca. 150.000 Direktbewilligungen,
  • etwa 290.000 neue Schwerbehindertenrenten.

Heute, im Zeitraum 2024 / 2025, ergibt sich folgendes Bild:

  • 350.000 bis 355.000 EM-Anträge jährlich,
  • nur noch ca. 135.000 bis 140.000 direkte Bewilligungen,
  • gleichzeitig über 320.000 neue Altersrenten für schwerbehinderte Menschen.

Damit erhält heute nur noch etwa jeder dritte Antragsteller die Erwerbsminderungsrente ohne Rechtsmittelverfahren.

Der finanzielle Unterschied

Die Erwerbsminderungsrente enthält die Zurechnungszeit nach § 59 SGB VI. Dabei wird so gerechnet, als hätte der Versicherte weiter gearbeitet.

Für einen typischen Fall – einen 57-jährigen Durchschnittsverdiener – bedeutet das rund neun zusätzliche Jahre mit Entgeltpunkten.

Trotz eines Abschlags von 10,8 % kann allein dieser Effekt zu erheblichen Unterschieden führen:

  • ca. 157,66 € monatlich,
  • ca. 1.891,92 € jährlich,
  • bei 20 Jahren Rentenbezug rund 37.838 €.

Wer nach einer Ablehnung später in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechselt, verliert diesen rentensteigernden Mechanismus vollständig.

Eine stille Systemverschiebung?

Die Zahl der EM-Anträge bleibt stabil, doch der unmittelbare Zugang wird selektiver. Gleichzeitig gewinnt eine andere Rentenart stark an Bedeutung.

Für viele gesundheitlich eingeschränkte Versicherte scheint die Schwerbehindertenrente heute der realistischere Weg aus dem Erwerbsleben – jedoch oft mit geringeren Rentenansprüchen.

Die zentrale Frage lautet: Entsteht hier eine strukturelle Verschiebung im Rentensystem – nicht durch bewusste Steuerung, sondern durch die Konstruktion der Regeln?

Resümee

Die Erwerbsminderungsrente bleibt ein entscheidender Schutzmechanismus.

Doch ihre tatsächliche Erreichbarkeit bestimmt zunehmend, wie hoch die finanzielle Absicherung im Alter ausfällt.

#Erwerbsminderungsrente #Schwerbehindertenrente #Rentenversicherung #Sozialrecht #Rentenberater

Quelle: https://rentenberater.blog/350-000-krank-aber-nur-jeder-dritte-bekommt-die-rente-ohne-widerspruchsverfahren/

Vielen Dank für die vielen Glückwünsche zu meiner neuen Position und dem Autoren-Jubiläum – 27 Jahre Notfallordner –

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Nach 46 Berufsjahren (Debeka in unterschiedlichsten Positionen und vielen Vertriebserfolgen (Übernahme der Beamtenkrankenkasse mit 12.000 Versicherten (1993), Abschlüsse grösserer bAV-Verträge, Zusatzverträge)

  • und vieler zusätzlichen Aus-, Fortbildungen und Studien)

leiste ich mir jetzt neben meiner sehr guten Rente und bAV den Luxus,

dann noch etwas beruflich zu tun, an dem ich Spaß habe und zwar

nicht als Vertriebler gegen Provision,

sondern ausschließlich gegen Honorar

als Unabhängiger Rentenberater (RDG) für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner und weitere Versicherte der Deutschen Rentenversicherung DRV, Versorgungswerke

Gutachter in der #bAV

Dozent,

und rund um die Inhalte meines Notfallordners in 90 Spezial-Versionen für viele unterschiedliche Berufsgruppen.

Ich kann es mir heute eben leisten, das zu tun, was mir Spaß macht und was mich interessiert.

(Um Mißverständnissen vorzubeugen: Debeka machte auch viele Jahre Spaß, wobei es auch dort schattige Zeitabschnitte gab, die ich heute gedanklich in den „Keller“ weggeschlossen habe.

Politisch äußere ich mich auch heute.

Ich gehöre zu keiner Partei, bin aber überzeugter demokratischer Europäer.

Und das beinhaltet auch, dass ich als Demokrat

nicht für Monokontrolle der fossilen Energielobby oder Energiekonzerne bin,

sondern auch für erneuerbare Energie einstehe,

die durch Verbraucher und Kommunale Unternehmen selbst gewonnen wird.

Denn bei erneuerbarer Energie fängt die Demokratie erst richtig an.

Es ist völlig nachvollziehbar, dass

  • Gas- und Ölkonzerne
  • Tankstellenlobby
  • Energiekonzerne
  • Verbrennerhersteller
  • Kfz-Verbrenner-Werkstätten
  • Verbrennerzulieferer

ihren Absatzweg möglichst ausschließlich für sich behalten wollen.

Aber die Zeit AlteDeutscheMännerSyndrom (#ADMS) muss vorbei sein.

Ansonsten schaffen wir unsere Lebensgrundlage ab.

#Unabhängiger #Rentenberater

#DRV

#betriebliche #Altersversorgung

#Versorgungswerke

#FossileLobby

#ErneuerbareEnergie

#Demokratie

#Debeka

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